Beschreibung

Gemäß der Schöffenratserklärung 2023–2029 beabsichtigt die Stadt Luxemburg, eine Reihe von Maßnahmen zur Wohnungsförderung umzusetzen, um den Bau und die Bereitstellung von neuem Wohnraum zu beschleunigen.

Aufruf zur Einreichung von Projekten

Die Stadt Luxemburg startet einen ersten Aufruf zur Einreichung von Projekten zum Erwerb von Wohnungseigentum zur Vermietung.

Dieser Aufruf richtet sich an Bauträger, die beabsichtigen, ein Immobilienprojekt für Wohnungen im zukünftigen Fertigstellungszustand (im Folgenden „VEFA“) zu verkaufen.

Ziel dieses Aufrufs ist es,

  • die Baubranche in der aktuellen Krise zu unterstützen und
  • den Immobilienbestand der Stadt Luxemburg zu vergrößern.

Bedingungen

Die Projekte müssen zwingend die folgenden Mindestbedingungen erfüllen, damit die Bewerbung berücksichtigt werden kann:

  • Baupreis: Maximale Kosten von 5800 € (inkl. MwSt. von 17 %) pro m2 Nutzfläche der Wohnungen (Wert 1127,38 des halbjährlichen Baupreisindex für Wohn- und Halbwohngebäude), einschließlich sämtlicher Kosten und Steuern im Zusammenhang mit
    • Erschließungsarbeiten,
    • Studien und Genehmigungen,
    • einer Fertigstellungsgarantie und einer Versicherung der zehnjährigen Garantie (mit Kontrollbüro).

Für innovative Wohnungen oder klimaresiliente Wohnungen im Sinne des Gesetzes vom 7. August 2023 über erschwingliche Wohnimmobilien (loi relative au logement abordable) [z. B. Holzbau, CO2-neutral, demontierbar und wiederverwendbar (Kreislaufwirtschaft), positive Energie, grüne Wände, Regenwassernutzung u. a.] kann dieser Preis erhöht werden.

  • Grundstückspreis: Verkaufspreis in Abhängigkeit von den Anschaffungskosten, ohne Wertsteigerung, unter Offenlegung der Rechnungen (Maximalpreis festgelegt auf 4000 € pro m2 Nutzfläche);
  • ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg;
  • Projekte müssen im Ganzen verkauft werden und es muss das volle Eigentum erworben werden;
  • ausschließlich Immobilienprojekte mit mindestens 10 Wohneinheiten;
  • ausschließlich Projekte, die den geltenden Gesetzen entsprechen, insbesondere dem Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit für alle von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern (loi sur l’accessibilité à tous des lieux ouverts au public, des voies publiques et des bâtiments d’habitation collectifs) sowie den geltenden Energieeffizienzgesetzen;
  • ausschließlich Projekte, die weder mechanische Parkplätze noch Autoaufzüge vorsehen.
Zudem müssen die Bewerber/innen folgende Dokumente einreichen, damit ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann:

Dokumente zu Ihrer Person

  • Strafregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument, das Auskunft über die Rechtschaffenheit der die Bewerbung unterzeichnenden Person gibt und nicht älter als 12 Monate ist;
  • Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
  • Kopie der gültigen Niederlassungsgenehmigung;
  • Vorlage von 5 Referenzen über vergleichbare Bauten (im Bereich des Wohnungsbaus) mit gleichem Umfang (mit mindestens 10 Wohneinheiten), die von der/dem Bewerber/in umgesetzt und fertiggestellt wurden;
  • Die letzten 3 Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beglaubigt und/oder hinterlegt wurden, ggf. mit Angabe des genauen Datums des Abschlusses des Geschäftsjahres. Bewerber/innen, die sich erst vor Kurzem niedergelassen haben und die oben genannten Unterlagen noch nicht vorlegen können, müssen sie ab dem Zeitpunkt der Niederlassung vorlegen;
  • Vorstellung des Projektteams mit detaillierter Beschreibung der Funktionen, Kompetenzen und Berufserfahrungen der verschiedenen Beteiligten;
  • Bescheinigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die nicht älter als 3 Monate ist. Diese Bescheinigung muss entweder von einer im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft oder von einer im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen und zur Tätigkeit im Großherzogtum Luxemburg berechtigten Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein;
  • Bescheinigungen über die steuer- und abgabenrechtliche Situation der Bewerberin/des Bewerbers sowie ggf. ihrer/seiner Nachunternehmer/innen, ausgestellt von folgenden Stellen:
  1. Zentralstelle für Informatik, Mitgliedschaft und Beitragseinzug der Sozialversicherungsbeiträge mit der Bezeichnung (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS),
  2. Steuerverwaltung (Administration des contributions directes),
  3. Einregistrierungs- und Domänenverwaltung (Administration de l’enregistrement et des domaines),

aus denen hervorgeht, dass die/der Bewerber/in bzw. die/der Nachunternehmer/in ihren/seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben sowie zur Anmeldung des Steuerabzugs auf Gehälter und Löhne zu einem Zeitpunkt nachgekommen ist, der maximal 3 Monate zurückliegt.

Bewerber/innen, die die Zahlungsfristen einhalten, die ihnen nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften von einer der unter Punkt 2) und 3) genannten Behörden eingeräumt wurden, erfüllen die Anforderungen und können sich die oben genannte Bescheinigung ausstellen lassen.

Einreichung von Angeboten

Die Organisation des Aufrufs erfolgt nach dem nachfolgend ausführlicher beschriebenen Verfahren:

Frist

Die Projekte sind bis spätestens 13. November 2023 bei der unten angegebenen Adresse einzureichen.
Nach diesem Datum eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Sprache der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen und zusätzlichen Informationen müssen in deutscher oder französischer Sprache verfasst sein. Die von der Stadt Luxemburg verwendete Sprache ist Französisch.

Erforderliche Dokumente

Die einzureichenden Unterlagen müssen zwingend Folgendes umfassen:

Beschreibung

  • Allgemeine Beschreibung des Projekts (maximal vier DIN-A4-Seiten), die über den städtebaulichen Ansatz auf der Ebene des Stadtviertels informiert und eine begründete Erläuterung der gewählten Architektur sowie der technischen und ästhetischen Optionen enthält;
  • Beschreibung der Optionen für die Außengestaltung;
  • Beschreibung der gewählten technischen Lösungen für Fundament, Struktur, Wände, Dach und technische Hauptausrüstungen;
  • Beschreibung der Gebäudefunktionalität;
  • Übersicht der gewählten Optionen zur Steigerung der Umweltqualität des Projekts;
  • Erläuterung des vorgeschlagenen Energiekonzepts;
  • Detailliertes Programm samt Übersicht über Bruttogrundfläche (BGF) und Wohnnutzfläche (WNF) sowie Angabe des bebauten Volumens (gemäß den Definitionen der Gesetzgebung über kommunale Planung und erschwingliche Wohnimmobilien);
  • Energieeffizienzbescheinigung (Energiepass) mit Anhang zur Berechnung;
  • Bodenuntersuchung, falls vorhanden;
  • Berechnungshinweise, falls vorhanden; 
  • Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte (Cadastre des sites pollués, Casipo) der betreffenden Parzellen.

Grafische Unterlagen

  • Übersichtsplan und Luftbild;
  • Katasterplan und Auszug aus dem PAG sowie ggf. dem PAP;
  • Lageplan mit der Lage des Gebäudes auf den Parzellen und den Grundzügen der Außenanlagen im Maßstab 1:500 oder 1:250;
  • Detaillierte Pläne sämtlicher Ebenen des Gebäudes, Höhenmaße, Schnitte, Fassaden und zusätzliche Visualisierungen, die ein gutes Verständnis des gesamten Projekts gewährleisten;
  • Endgültige und vollständige Pläne und Details im Maßstab 1:100 oder 1:50, bei bestimmten technischen Einzelheiten ggf. auch größer, mit den erforderlichen Erläuterungen;
  • Materialübersicht;
  • Mappe mit sämtlichen erhaltenen oder in Bearbeitung befindlichen Genehmigungen;
  • Erhaltene oder in Bearbeitung befindliche Zertifizierungen (LEAD, WELL, BREEAM, LENOZ usw.);
  • Planung des Arbeitsablaufs und Zahlungsplan;
  • Finanzvorschlag mit Unterscheidung zwischen
    • Grundstück (Kaufverträge, Notarkosten, Finanzierungskosten, Kosten für gewöhnliche und besondere Erschließungsmaßnahmen) und
    • Bauvorhaben.
  • Geschätzte Betriebs- und Wartungskosten.

Die Mappe sollte zudem eine Powerpoint-Präsentation (auch als PDF möglich) mit folgenden Punkten enthalten:

  • Standortplan
  • Etagenpläne
  • Schnitte
  • Fassaden
  • 1 oder 2 Perspektiven, die das architektonische Konzept, die Volumetrie und die Einfügung des Projekts in den bestehenden städtischen Kontext erläutern
  • Kosten- und Zeitplan
  • Energiepass

sowie den Fragebogen und das Architekturblatt (fiche architecturale), beide vollständig ausgefüllt, die Bestandteile dieses Aufrufs zur Einreichung von Projekten sind (erhältlich auf Anfrage per E-Mail an projetsvefa@vdl.lu).

Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerbungen sind bei der unten angegebenen Adresse einzureichen und müssen Folgendes umfassen:

  • Einen USB-Stick mit sämtlichen Dokumenten im PDF-Format*,
  • Sämtliche Dokumente im Papierformat.

*Anstelle eines USB-Sticks können die Dokumente auch auf eine Informatikplattform hochgeladen werden; der entsprechende Link ist erhältlich auf Anfrage per E-Mail an projetsvefa@vdl.lu

Adressen

Adresse für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen:

  • Administration Communale de la Ville de Luxembourg
    Direction Géomètre
    3, rue du Laboratoire
    L-1911 Luxembourg
    Großherzogtum Luxemburg

    Persönliche Übergabe: Büro des Sekretariats (102) in der 1. Etage.
Weitere nützliche Kontaktdaten:

Offizieller Name und Adresse der Stadt Luxemburg

Einrichtung: Administration Communale de la Ville de Luxembourg
Adresse: Hôtel de Ville – 42, place Guillaume II
Ort/Stadt: Luxemburg
Postleitzahl: L-2090
Land: Großherzogtum Luxemburg

Adresse für die Anforderung weiterer Informationen

Administration Communale de la Ville de Luxembourg
Direction Géomètre – Service Biens communaux et aménagement foncier 
Betreff: Appel à projets VEFA (Aufruf zur Einreichung von VEFA-Projekten)
3, rue du Laboratoire
L-1911 Luxembourg
Großherzogtum Luxemburg

E-Mail: projetsvefa@vdl.lu

Die Stadt behält sich das Recht vor, die Bewerber/innen nach Erhalt ihrer Bewerbungsunterlagen sowie während des gesamten Verfahrens zu kontaktieren, um gegebenenfalls zusätzliche Informationen und Unterlagen zu erlangen.

Das Auswahlverfahren wird unter strikter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung der Bewerber/innen durchgeführt.

Vorauswahl der Bewerbungen

Die Bewerbungen werden auf der Grundlage der erforderlichen Bedingungen ausgewählt.
Bewerbungen, die die aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen, finden keine Berücksichtigung.

Einreichung zusätzlicher Unterlagen

Anforderung zusätzlicher Informationen

Um die nach der Vorauswahl der Bewerbungen ausgewählten Projekte genauer zu prüfen, kann die Stadt zusätzliche Informationen und Unterlagen zu dem/den eingereichten Projekt(en) anfordern. Der Informationsaustausch kann auf elektronischem Wege oder durch eine beliebige andere Form der Korrespondenz erfolgen.

Endgültige Auswahl der Bewerbungen

Aus den vorausgewählten Bewerbungen kann das Bürgermeister- und Schöffenkollegium ein oder mehrere Projekte auswählen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der gemäß den erforderlichen Bedingungen eingereichten Bewerbungen sowie der bereitgestellten zusätzlichen Informationen und Dokumente.

Projekte, für die bereits eine Baugenehmigung und andere gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen erteilt wurden, um einen schnellen Baubeginn zu ermöglichen, werden vorrangig behandelt.

Hierüber werden die Bewerber/innen umgehend informiert.

Reservierungsvertrag

Für erfolgreiche Bewerbungen kann ein Reservierungsvertrag erstellt und unterzeichnet werden. Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Gemeinderats und der Weiterleitung an das Innenministerium.

Urkunde über den Verkauf im zukünftigen Fertigstellungszustand

Nach Abschluss des Projekts, dem Erhalt aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Erstellung eines vertikalen Katasters kann eine notarielle Urkunde unterzeichnet werden. Der Kaufvertrag bedarf der Zustimmung des Gemeinderats und der Weiterleitung an das Innenministerium.

Der ausgewählte Bauträger verpflichtet sich, Bestandspläne des gesamten Gebäudes sowie einen Bestands-Energiepass vor der Schlüsselübergabe und der Zahlung der letzten Rate des Preises zu übergeben.

Rechtsgrundlage des Aufrufs zur Einreichung von Projekten und Rechtsmittel

Dieser Aufruf unterliegt dem luxemburgischen Recht.

Das Schöffenkollegium kann jederzeit beschließen, diesen Aufruf zur Einreichung von Projekten zu beenden. Bewerber/innen, die eine Bewerbung eingereicht haben, haben in diesem Fall keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Ausgleich jeglicher Art.