Wer eine Tätigkeit im öffentlichen Raum ausüben möchte, muss im Besitz einer diesbezüglichen Genehmigung sein.

Der Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) vergibt diese Genehmigungen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, je nach den verfügbaren Zeiträumen und Standorten. Die antragstellende Person muss ihren Personalausweis vorzeigen.