Fußgängerzone - Zufahrt und Lieferungen

Der Lieferverkehr und die Zufahrt zur Fußgängerzone sind zwischen 6:00 und 10:00 Uhr stets gewährleistet, da in diesem Zeitraum die Poller versenkt bleiben. Auf der Place d'Armes sowie in den anliegenden Straßen, auf der Place Guillaume II, in der Rue de la Reine, der Rue du Marché-aux-Herbes, der Rue du Nord und der Rue de la Loge ist das Be- und Entladen von Waren nur im morgendlichen Zeitfenster erlaubt (die Nutzung der Privatparkplätze ist hingegen ohne Einschränkungen erlaubt). Lieferungen, die für den Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr vorgesehen sind, sind zulässig, allerdings bleiben die Poller in diesem Zeitraum hochgefahren.

Verkehrsteilnehmende, die zwischen 10:00 und 6:00 Uhr am Folgetag in die Fußgängerzone fahren wollen, müssen sich an der Rufsäule anmelden. Das Personal, das die Zufahrt zur Fußgängerzone regelt, ist an allen Wochentagen rund um die Uhr erreichbar.

Zufahrtsgenehmigungen für die Fußgängerzone

Die Zufahrtsvignette in Kombination mit dem Zufahrts-Badge für die Fußgängerzone gewährt Anwohnenden und Gewerbetreibenden, die einen Privatparkplatz, eine Privatgarage oder eine Wohnung nutzen, der bzw. die ausschließlich über die Fußgängerzone erreichbar ist, ein Jahr lang die Zufahrt zur Fußgängerzone.

Nur Personen, die gemäß den im Verkehrsreglement festgelegten Kriterien diesbezüglich berechtigt sind, können eine Zufahrtsvignette und einen Zufahrts-Badge für die Fußgängerzone beantragen.

Die vorübergehende Zufahrtsvignette für die Fußgängerzone wird bei Bedarf vergeben, sofern sie für Veranstaltungen, Bauarbeiten oder Umzüge in der Fußgängerzone benötigt wird. Die vorübergehende Zufahrtsvignette für die Fußgängerzone muss vorschriftsgemäß beim Service Circulation (Dienststelle Verkehr) beantragt werden.

An dem entsprechenden Tag wird den Berechtigten über die am Anfang der Fußgängerzone befindliche Rufsäule die Zufahrt gewährt, nachdem die ihnen ausgestellte Sondergenehmigung überprüft wurde.

In der Fußgängerzone ist das Parken streng untersagt und für Fahrzeuge mit Zufahrtsvignette ist die Geschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag auf eine Vignette „BEFRISTETE ZUFAHRTSGENEHMIGUNG FUSSGÄNGERZONE“

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
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Online-Formular

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag auf die Jahresvignette „ZUFAHRTSGENEHMIGUNG FUSSGÄNGERZONE“

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
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    • per E-Mail (Scan)
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