Anti-Littering

Wenn Sie in der Stadt unterwegs sind, entsorgen Sie Ihre Verpackungen, Kaugummis und Zigarettenkippen in einem der 3500 öffentlichen Abfallbehälter des Stadtgebiets. 2500 Müllbehälter sind mit einem Aschenbecher ausgestattet.

Hätten Sie es gewusst?

Schon eine einzige achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann bis zu 500 Liter Wasser verschmutzen und benötigt 6 bis 12 Monate, um sich aufzulösen.

Die Zersetzung eines Kaugummis dauert 5 Jahre


Der Service Hygiène der Stadt Luxemburg unterstützt punktuell mehrere Initiativen im Bereich der Abfallsammlung im öffentlichen Raum. Diese Initiativen werden von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Vereinen oder auch Privatpersonen ergriffen.

Reinigung der Straßen und Gehwege

Gemäß der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg (Règlement général de police) ist die Bevölkerung angehalten, auf die Sauberkeit der Gehwege und Wasserrinnen vor ihren Häusern oder Grundstücken zu achten.

In Häusern mit mehreren Eigentumsparteien obliegt die Verantwortung für die Sauberkeit des Hauses den Haushalten, wenn die Parteien oder die Mietergemeinschaft keine dritte Person damit beauftragt haben.

Bei unbewohnten Häusern oder unbebauten Grundstücken sind die Eigentümer für die Reinigung der Gehwege und Wasserrinnen verantwortlich.

Im Herbst kann Laub auf Gehwegen eine Gefahr für Fußgänger/innen darstellen. Bitte sammeln Sie deshalb das Laub auf und entsorgen es über den gewöhnlichen Haus- oder Gartenmüll. Laub gehört jedoch nicht in die Wasserrinne oder die Kanalisation. Sie können das Laub auch kostenlos im Recyclingcenter entsorgen.

Dieselben Vorschriften gelten auch für die Beseitigung von Schnee und Glatteis auf Gehwegen im Winter. Um Unfälle zu verhindern, sollten die Bewohner/innen bei Schneefall und Glatteis die Gehwege vor ihren Häusern und Grundstücken räumen oder ausreichend streuen, um ihre uneingeschränkte Nutzbarkeit sicherzustellen.
Ebenso müssen Wasserrinnen und Kanalisationsdeckel freigehalten werden, um den Wasserablauf zu gewährleisten.

Hundekot

Gemäß Artikel 9 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg müssen Hundebesitzer/innen sowie -Hundehüter/hüterinnen vermeiden, dass die Hunde mit ihren Ausscheidungen Gehwege, Straßen und Plätze in Wohngebieten und Fußgängerzonen, Spielplätze, Spielflächen und öffentliche Grünflächen verschmutzen.

Mit Hilfe eines Papier- oder Plastikbeutels können Sie den Hundekot diskret entfernen und in einem der 3500 im Stadtgebiet verteilten öffentlichen Abfallbehälter entsorgen.

An ca. 400 Standorten der Stadt befinden sich Spender für kostenlose Hundekotbeutel aus Plastik. Diese sind auch hier erhältlich:

  • Rathaus
    42, place Guillaume II / L-2090 Luxembourg
    Geöffnet Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
  • Bierger-Center
    44, Place Guillaume II / 2, rue Notre-Dame / L-2090 Luxembourg
    Geöffnet Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr
  • Schwimmbad im Stadtzentrum „Badanstalt“
    12, Rue des Bains / L-1212 Luxembourg
    Montag geschlossen Geöffnet Dienstag bis Freitag, 8:00 bis 20:30 Uhr, Samstag, 8:30 bis 19:00 Uhr und Sonntag, 8:00 bis 11:00 Uhr
  • Gebäude „Rocade de Bonnevoie“
    1-3, Rue du Laboratoire / L-1911 Luxembourg
    Geöffnet Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Städtisches Schwimmbad Bonnevoie
    30, rue Sigismond / L-2537 Luxembourg
    Mittwoch geschlossen. Geöffnet Montag, Freitag und Samstag, 8:00 bis 19:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag, 7:00 bis 19:00 Uhr
  • Service Hygiène
    48, Route d’Arlon / L-1140 Luxembourg
    Zugang über die Rue du Stade, geöffnet Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Recyclingcenter (Service Hygiène)
    48, Route d’Arlon / L-1140 Luxembourg
    Zugang über die Rue du Stade, geöffnet Montag bis Freitag, 7:00 bis 19:30 Uhr und Samstag, 8:30 bis 18:00 Uhr

Darüber hinaus gibt es in der Stadt mehrere speziell für Hunde bestimmte Rasenflächen:

Hecken und Sträucher

Hecken und Sträucher, die über Gartenzäune hinausragen, verringern den Verkehrsraum und versperren die Sicht auf Verkehrszeichen. Außerdem beeinträchtigen diese maßgeblich die Wirksamkeit der öffentlichen Beleuchtung.

Um Störungen dieser Art zu verhindern, bitten wir Sie, entsprechend den Bestimmungen der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg die Pflanzen und Bäume Ihres Gartens regelmäßig so zu beschneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Raum hineinragen und weder Fußwege beschränken noch den Autoverkehr auf öffentlichen Straßen behindern.

Plakate

Das Anbringen von Plakaten, Hinweisen oder anderer Werbung an Gebäuden, Mauern, Bauzäunen, Zäunen oder Masten ist per Gemeindeverordnung untersagt.

Plakate oder Hinweise, die entgegen der Gemeindeverordnung angebracht sind, werden von der Gemeindeverwaltung unter Vorbehalt etwaiger strafrechtlicher Sanktionen entfernt.

Organisatoren, die ihre Veranstaltungen auf öffentlichen Plakaten ankündigen möchten, können sich an den von der Gemeindeverwaltung beauftragten Konzessionär wenden, der die Anbringung an den dafür vorgesehenen Orten vornimmt.

Graffiti

Gemäß der Allgemeinen Polizeiverordnung ist die Beschmutzung oder Beschädigung von Wohnhäusern, Autos, Gebäuden, Denkmälern usw. verboten. Die Urheber von Graffiti werden bestraft.

Vom Service Hygiène erhalten Sie Hinweise zu geeigneten Reinigungsmitteln.

Auf Anfrage erhalten Sie dort auch eine Liste von Unternehmen, die auf Fassadenreinigung spezialisiert sind.