Kontext

„Verkauf im öffentlichen Raum“ bezeichnet jegliche Art der Nutzung des öffentlichen Raums durch natürliche oder juristische Personen zum Zwecke des Verkaufs von Erzeugnissen an Dritte.

„Foodbike“ bezeichnet ein Fahrrad oder Elektrofahrrad im Sinne des Code de la route (Straßenverkehrsordnung), welches zum Verkauf von Lebensmitteln und/oder Getränken dient.

Der Verkauf aus Fahrzeugen oder Anhängern, die im öffentlichen Raum abgestellt sind, ist grundsätzlich verboten. Im Rahmen von Veranstaltungen oder über Foodtrucks ist dies jedoch ausnahmsweise möglich.

Zum Verkauf von Erzeugnissen im öffentlichen Raum muss eine Genehmigung bei der Stadt beantragt werden.

Der Antrag zur Genehmigung ist über das unten verlinkte Antragsformular zu stellen. Die dort aufgeführten Dokumente sind dem Antrag zwingend beizulegen, andernfalls kann dieser nicht berücksichtigt werden.

Einen Antrag stellen

Für den Verkauf von gastronomischen Erzeugnissen im öffentlichen Raum ist ein Antrag über das unten verlinkte Antragsformular innerhalb der dort genannten Frist einzureichen.

Die geltenden Teilnahme- und Betriebsbedingungen werden im entsprechenden Antragsformular ausgeführt.
Eine Papierversion des Formulars kann bei der unter „Kontakt“ angegebenen Adresse angefragt werden.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Verkauf im öffentlichen Raum

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