Elektronisches Verarbeitungssystem für Lieferantenrechnungen

Um kurze Zahlungsfristen für Rechnungen zu gewährleisten, nutzt die Stadt Luxemburg ein elektronisches Verarbeitungssystem für Lieferantenrechnungen.

Referenz

Damit die Lieferantenrechnungen vom elektronischen System der Stadt identifiziert werden können, muss Folgendes zwingend auf jeder Rechnung angegeben sein:

  • unsere Referenz (Bestellnummer des Typs 45xxxxxx, 46xxxxxx oder 1xxxxxxx)
  • die auftraggebende Dienststelle

Die Lieferanten werden außerdem gebeten, auf jeder Rechnung alle weiteren Informationen anzugeben, die normalerweise auf Rechnungen stehen.

Anderenfalls kann die Bearbeitung der Rechnung nicht gewährleistet werden und die Stadt behält sich das Recht vor, die Rechnung zurückzusenden.

Versand

Gemäß dem Gesetz vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Gesetzes vom 16. Mai 2019 über die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen (loi relative à la facturation électronique dans le cadre des marchés publics et des contrats de concession) müssen ab dem 18. März 2023 alle Rechnungen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk oder die Plattform MyGuichet versendet werden. Der Versand per Post oder E-Mail ist gemäß diesem Gesetz nicht mehr vorgesehen.

Die PEPPOL-ID der Stadt Luxemburg lautet 9938:lu10355144.

Rechnungen, die nicht in den Anwendungsbereich der vorgenannten Gesetzgebung fallen, sind zu senden an:

MyGuichet

Weitere Informationen zur Ausstellung und Übermittlung einer elektronischen Rechnung via MyGuichet.lu.

Ausnahmeregelung

Wenn Sie weder über einen eigenen Zugang zum PEPPOL-Netz, noch über einen PEPPOL-Dienstleister, ein LuxTrust-Produkt oder eine eIDAS-Identität für die Authentifizierung in MyGuichet verfügen, können Sie bei der auftraggebenden Stelle einen Einmalcode für den Zugang zu MyGuichet beantragen.