Rechnungen der Stadt
Rechnungen, die Sie von der Gemeindeverwaltung erhalten, sind an die Recette communale (Gemeindekasse) zu bezahlen (es sei denn, auf der Rechnung sind die Kontoangaben einer bestimmten Dienststelle angegeben).
Kassenschalter
Vor Ort können Sie Ihre Rechnungen an folgenden Kassenschaltern begleichen:
- am Kassenschalter des Bierger-Centers (Bareinzahlungen oder Einzahlungen über den elektronischen Kassenautomaten, Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr)
- im Schalterbereich der Recette communale in der Rocade de Bonnevoie (Tel.: 4796-2913; Montag bis Freitag, 8:30 bis 11:45 Uhr)
Lastschriftverfahren
Zur Begleichung wiederkehrender Rechnungen und zur Zahlung von Grund- und Gemeindesteuern empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren.
Die hierfür erforderliche Einzugsermächtigung können Sie uns mit einem Formular erteilen, das bei der Recette communale erhältlich ist.
Einzahlung oder Überweisung
Fällige Beträge können auch auf eines der folgenden Konten eingezahlt oder überwiesen werden – Erforderlich sind dabei folgende Angaben: Ihre Kundennummer, Rechnungsnummer, Dienststelle der Gemeindeverwaltung, die die Rechnung ausgestellt hat.
- Postscheckkonto: IBAN LU44 1111 0000 1515 0000
- Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat: IBAN LU72 0019 1001 0120 4000
- Banque Générale du Luxembourg: IBAN LU39 0030 0400 1484 0000
- Banque Internationale à Luxembourg: IBAN LU58 0021 1018 3500 0000
- Banque de Luxembourg: IBAN LU11 0080 4081 0700 1003
- Raiffeisenbank: IBAN LU04 0090 0000 0235 8000
- ING-Bank: IBAN LU98 0141 5100 1000 0000
- BCP-Bank: IBAN LU45 0250 0040 5845 8000
Anfragen und Beschwerden
Richten Sie Ihre Anfrage direkt an die Dienststelle, welche die Rechnung erstellt hat. Beschwerden müssen schriftlich binnen der auf der betreffenden Rechnung angegebenen Frist an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium geschickt werden.
Eine Beschwerde befreit Sie nicht von der Pflicht, den Rechnungsbetrag innerhalb der vorgegebenen Frist zu begleichen.
Zahlungsfrist
Falls Sie einen Zahlungsaufschub benötigen, warten Sie nicht ab, bis die Recette communale rechtliche Schritte eingeleitet hat. Versuchen Sie bereits bei Eingang der Rechnung eine Einigung zu erzielen.
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E-Rechnung
Für bestimmte Leistungen der Stadt können Sie sich für den Erhalt elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) per E-Mail anmelden: Dies betrifft die Rechnungen für Trink- und Abwasser sowie die Grundsteuern, und die Abgaben für Bodenversiegelungen, Stadtreinigung (jährliche Abrechnung) und Fernwärme.
Auszufüllende(s) Formular(e)
Antrag auf Erhalt elektronischer Rechnungen per E-Mail
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Grundsteuer
Grundsteuer A | Hebesatz der Gemeinde |
---|---|
Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Eigentum |
500 % |
Grundsteuer B | Hebesatz der Gemeinde |
---|---|
B1 Bauten für gewerbliche Zwecke |
750% |
B2 Bauten für gemischte Nutzung |
500% |
B3 Bauten für sonstige Zwecke |
250% |
B4 Einfamilien- und Mietshäuser |
250% |
B5 unbebaute Grundstücke, die nicht für den Wohnungsbau bestimmt sind |
500% |
B6 Bauland für Wohnungsbau |
500% |
Zuständigkeiten der Steuerverwaltung
Als Unterabteilung der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes, ACD) ist die Abteilung Gebäudebewertung (Service d'impositions – Section des évaluations immobilières), mit Sitz in der Rue de Hollerich 5, L-1023 Luxemburg, für die Erstellung des Einheitswertbescheids und des Grundsteuermessbescheids zuständig.
Zuständigkeiten der Stadt Luxemburg
Der Hebesatz der Gemeinde wird für jedes Kalenderjahr vom Gemeinderat festgelegt. Die festgesetzte Steuer muss vom Ministerium des Innern bestätigt werden.
Zur Berechnung der Grundsteuer wird die Bemessungsgrundlage mit dem kommunalen Steuersatz multipliziert.
Lohnsteuerkarten
Zuständig für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luxemburg ist die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes, ACD). Falls Sie die Ausstellung oder Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte beantragen möchten, können Sie dies über die entsprechende Rubrik auf der Website Guichet.lu vornehmen.
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