Wie melde ich mich an?
Wohneigentümer/innen und Mieter/innen, die sich für die Wasserversorgung anmelden möchten, müssen das Einzugsdatum mit dem Zählerstand an diesem Tag an den Service Eaux (Dienststelle Wasserversorgung) übermitteln. Die Anmeldung tritt mit dem Datum der Ablesung des Zählerstands in Kraft.
Der Wasserversorgungsvertrag wird den Vertragsnehmerinnen und Vertragsnehmern per Post übermittelt. Der Vertrag muss unterschrieben an den Service Eaux zurückgesendet werden. Er gilt zugleich als Zustimmung zu den allgemeinen und besonderen Bedingungen der kommunalen Verordnung über die Wasserversorgung (Règlement communal sur la distribution de l’eau) und der geltenden Gebührenverordnung (Règlement-taxe).
Bei internen Änderungen in Mehrfamilienhäusern (Wohnungen, Geschäftslokalen, Stockwerken usw.) wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung.
Zur Vereinfachung des Verfahrens möchten wir Sie bitten, das Formular „Demande de prise en charge d’un compteur d’eau“ (Antrag auf Übernahme eines Wasserzählers) zu nutzen, das Sie unter folgendem Link finden.
Wie kann ich meinen Wasserversorgungsvertrag kündigen?
Der Wasserversorgungsvertrag kann im Falle eines Wohnungswechsels oder Verkaufs der betreffenden Immobilie jederzeit mithilfe des Formulars, das unter nachstehendem Link zur Verfügung steht, beim Service Eaux gekündigt werden. Bei einem Wohnungswechsel wird eine Schlussrechnung auf Grundlage einer Ablesung des Zählerstands erstellt. Die Rücknahme der Einverständniserklärung tritt mit dem Datum der Ablesung des Zählerstands in Kraft.
Wir weisen darauf hin, dass ehemalige Kundinnen und Kunden noch nicht beglichene Gebühren schuldig bleiben, bis zur Vertragsbeendigung eine Schlussrechnung auf Grundlage einer Ablesung des Zählerstands erstellt wird.
Im Folgenden finden Sie den Link zum Formular „Antrag auf Kündigung des Wasserversorgungsvertrags“. Dieses Formular ist elektronisch auszufüllen und zu signieren.
Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?
Die Rechnungsanschrift für die Abrechnung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren kann jederzeit beim Service Eaux geändert werden. Wenn Sie über mehrere Wasser- bzw. Abwasseranschlüsse verfügen, muss die Änderung unbedingt für jeden einzelnen Anschluss vorgenommen werden.
Dieser Antrag ist nicht für die Bekanntgabe einer Änderung der Haus- bzw. Immobilienverwaltung vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Änderung erst bei künftigen Rechnungsstellungen berücksichtigt wird und bereits ausgestellte Rechnungen nicht mehr geändert werden können.
Im Folgenden finden Sie den Link zum Formular „Antrag auf Änderung der Rechnungsanschrift“. Dieses Formular ist elektronisch auszufüllen und zu signieren.
Wie kann ich die Haus- bzw. Immobilienverwaltung bekanntgeben?
Wird eine natürliche oder juristische Person mit der Verwaltung eines Gebäudes betraut, kann diese jederzeit einen Antrag auf Änderung der Anschrift beim Service Eaux stellen.
Im Falle eines Wechsels der Haus- bzw. Immobilienverwaltung kann dieser Antrag entweder von der scheidenden oder von der neuen Haus- bzw. Immobilienverwaltung gestellt werden. In beiden Fällen sind unbedingt Belege für die Richtigkeit der übermittelten Angaben nachzuweisen.
In bestimmten Fällen muss der scheidenden Haus- bzw. Immobilienverwaltung eine Schlussrechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Änderung erst bei künftigen Rechnungsstellungen berücksichtigt wird und bereits ausgestellte Rechnungen nicht mehr geändert werden können. Rückwirkende Änderungen sind somit nicht möglich.
Im Folgenden finden Sie den Link zum Formular „Antrag auf Änderung der Rechnungsanschrift der Haus- bzw. Immobilienverwaltung“. Dieses Formular ist elektronisch auszufüllen und zu signieren.
Tarifübersicht
Der in Rechnung gestellte Wasserpreis setzt sich aus einer feststehenden Grundgebühr entsprechend des jeweiligen Zählerdurchmessers und einer variablen Verbrauchsgebühr zusammen.
Der Wasserzähler zeigt die Wassermenge in Kubikmetern an, die Sie in einem bestimmten Zeitraum verbraucht haben. Auf dieser Grundlage werden die Abrechnungen erstellt.
Verbrauchsgebühr
Die variable Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe des Jahresverbrauchs ermittelt und ist auf 2,25 €/m3 (+3 % MwSt.) festgesetzt.
Grundgebühr
Die jährliche Grundgebühr pro Zähler beträgt 2,00 €/mm Durchmesser. Für Kombizähler erhöht sich die Gebühr um 38,10 €.
Abrechnung
Die Verbrauchsgebühr wird quartalsweise über Vorauszahlungen eines gleichbleibenden Betrages und über die anschließende Jahresabrechnung beglichen.
Kontakt
Recette communale (Gemeindekasse)
L-1911 Luxembourg
Tél. : 4796-2020 (paiements)
Tél. : 4796-2919 (domiciliations)
- recette@vdl.lu
- Fax : 22 03 36
Wie kann ich den Betrag meiner Vorauszahlungen ändern?
Wie kann ich den Betrag meiner quartalsweise zu leistenden Vorauszahlungen ändern?
Ein Antrag auf Änderung der quartalsweise zu leistenden kann jederzeit an den Service Eaux gestellt werden. Der Antrag muss jedoch begründet sein. Eine Änderung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Service Eaux.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Änderung erst bei künftigen Rechnungsstellungen berücksichtigt wird und bereits ausgestellte Rechnungen nicht mehr geändert werden können. Rückwirkende Änderungen sind somit nicht möglich. Jegliche Änderung des Vorauszahlungsbetrags bleibt bis zur nächsten Jahresabrechnung in Kraft.
Im Folgenden finden Sie den Link zum Formular „Antrag auf Änderung des Vorauszahlungsbetrags“. Dieses Formular ist elektronisch auszufüllen und zu signieren.
Wasserzähler
- Schützen Sie den Wasserzähler vor Frost.
- Ein Wasserzähler ist ein geeichtes Messinstrument und muss sorgsam behandelt werden.
- Wenn der Zähler ausgetauscht wird, sollten Sie anwesend sein.
Ablesung des Zählerstands
Falls zum Ablesetermin niemand zu Hause sein kann, bitten wir Sie, den Zählerstand selbst abzulesen und uns diesen über nachstehendes Formular zu übermitteln.
Kommunale Verordnung über die Wasserversorgung (Règlement communal sur la distribution d'eau)
Drenkwaasser.lu
Link