Fußgängerzonen

Zahlreiche Bereiche der Stadt sind Fußgängerzonen:

  • Stadtzentrum (Place d'Armes und Grand-Rue mit Nebenstraßen, Place Guillaume II, Rue de la Reine und ein Teil der Rue du Marché-aux-Herbes)
  • Altstadt (Rue du Nord, Rue du Palais de Justice, Rue de la Monnaie, Rue Wiltheim und Rue de la Loge)
  • Place de Paris (Ostseite) und Rue Sainte Zithe (entlang des Klinikums und Seniorenzentrums) im Bahnhofsviertel
  • Bisserweg (abends ab 20:00 Uhr bis zum nächsten Morgen um 6:00 Uhr)

In diesen Zonen können Fußgängerinnen und Fußgänger die gesamte Straße benutzen. Verkehr und Parken sind in der Regel verboten. In einigen Fußgängerzonen dürfen allerdings Fahrräder fahren.

Die Fußgängerzonen dürfen von Fahrzeugen jederzeit überquert werden, wenn diese die Rue du Fossé auf Höhe der Rue de la Reine und der Rue du Curé nutzen und vor dem Überqueren kurz anhalten und den Fußverkehr passieren lassen.

Fußgängerfurte

An Fußgänger- und Radfahrerfurten, an denen der Verkehr nicht durch Menschen oder farbige Lichtsignale geregelt wird, müssen Fußgänger/innen und Radfahrer/innen dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn, die sie überqueren, in beide Richtungen den Weg frei machen (Artikel 142 der Straßenverkehrsordnung).

Diese Übergänge sind durch Bodenmarkierungen mit unterbrochenen Linien gekennzeichnet und sollen die Sicherheit aller bestmöglich gewährleisten.

Die Fahrer/innen der städtischen Busse sowie der Tram wurden in dieser Hinsicht unterwiesen.