Allgemeine Informationen
Der Besitz eines Personalausweises ist Pflicht
- ab dem 15. Lebensjahr.
Der Besitz eines Personalausweises ist freiwillig
- für Luxemburger/innen unter 15 Jahren mit Wohnsitz in einer luxemburgischen Gemeinde und
- für luxemburgische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen.
Der Personalausweis kann beim Bierger-Center oder beim Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) (11, Rue Notre-Dame, L-2240 Luxemburg) beantragt werden.
Luxemburger/innen, die im Ausland wohnen, müssen den Antrag entweder bei der Botschaft bzw. der konsularischen Vertretung oder beim Zentrum für Informationstechnologien des Staates einreichen.
Erneuerung des Personalausweise
Der Personalausweis muss erneuert werden
- wenn der Ausweis verloren, gestohlen oder beschädigt wurde
- nach Ablauf der Gültigkeit
- wenn das Passbild der Inhaberin/des Inhabers nicht mehr dem tatsächlichen Aussehen entspricht
- bei Änderung des Namens und bei Zusatz oder Löschung des Namens des lebenden oder verstorbenen Ehepartners
- wenn die Inhaberin/der Inhaber den Vornamen oder einen der zwei oder drei ersten Vornamen ändert
- bei Änderung der nationalen Identifikationsnummer
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf einen Personalausweis sind folgende Belege beizufügen:
- den alten Ausweis bzw. bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des alten Ausweises eine von der Polizei ausgestellte offizielle Bescheinigung
- die Quittung über die Entrichtung der Gebühr
- gegebenenfalls einen Nachweis des Sorgerechts oder das Urteil zur Anordnung der Vormundschaft (bei Minderjährigen)
Es ist nicht mehr notwendig, ein Foto mitzubringen.
Wer dagegen ein eigenes Foto verwenden will (sofern es neueren Datums ist und den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entspricht), muss seinen Antrag beim Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) stellen (11, rue Notre-Dame, L-2240 Luxemburg).
Zahlungsmodalitäten und Kosten
Die an den Staat zu entrichtende Gebühr ist vor der Beantragung bei der Gemeindeverwaltung auf folgendes Postscheckkonto (CCP) zu überweisen (die Höhe der Gebühr hängt vom Alter der/des Antragstellenden ab):
Begünstigter: TS-CE CTIE
IBAN: LU44 1111 7028 7715 0000
BIC-Code: CCPLLULL
Mitteilung: Demande de carte d’identité pour „Vorname/Name“
Alter | Preis | Gültigkeit |
---|---|---|
ab 15 Jahren |
14 € |
10 Jahre |
4 bis 15 Jahre |
10 € |
5 Jahre |
unter 4 Jahren |
5 € |
2 Jahre |
Die an den Staat zu entrichtende Gebühr kann auch online mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.
Aushändigung und Fristen
Personalausweise müssen persönlich beim Bierger-Center abgeholt werden (Ticket C, Schalter „Caisse“). Die/Der Antragstellende kann jedoch eine andere Person beauftragen, den Personalausweis abzuholen. Der Name dieser Person muss bei Einreichung des Antrags angegeben werden.
Der Abholtermin wird bei Einreichung des Antrags kommuniziert. Normalerweise beträgt die Ausstellungsfrist 10 Werktage ab dem Datum der Antragseinreichung.
Ein neuer Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn der alte Personalausweis zurückgegeben oder eine von der Polizei ausgestellte offizielle Bescheinigung über Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des alten Ausweises vorgewiesen wird.
Beschleunigtes Verfahren
Bei einem beschleunigten Verfahren ist im Voraus eine einmalige Gebühr von 45 € zu bezahlen. In diesem Fall beträgt die Ausstellungsfrist drei Werktage.
Im Wege des beschleunigten Verfahrens beantragte Personalausweise sind beim Zentrum für Informationstechnologien des Staates (11, rue Notre-Dame, L-2240 Luxemburg) abzuholen.