Antrag auf Genehmigung

Wenn Sie eine künstlerische Darbietung im öffentlichen Raum präsentieren möchten, müssen Sie im Besitz einer diesbezüglichen Genehmigung sein.

Der Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) vergibt entsprechende Genehmigungen nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, je nach den verfügbaren Zeiträumen und Standorten (Empfang im 5. Stock des Petit-Passage-Gebäudes, montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr). Die antragstellende Person muss ihren Personalausweis vorzeigen.

Der Begriff „künstlerische Darbietung“ umfasst sowohl die Präsentation von künstlerischen Auftritten (Musik, Tanz, Pantomime, menschliche Skulpturen, Zeichnungen, Akrobatik usw.) als auch den Verkauf von Kunsthandwerk (Kunsthandwerkserzeugnisse, die selbst oder vor Ort gefertigt wurden) durch eine Einzelperson oder eine Gruppe von mehreren Personen.

Die Anzahl von Personen pro Gruppe sowie die eingesetzten Mittel (insbesondere im Falle von Instrumenten) werden von Fall zu Fall geprüft, um übermäßige Störungen zu vermeiden (Dudelsack, Alphorn).

Veranstaltungsorte

Für künstlerische Auftritte steht den Künstlerinnen und Künstlern ein Plan mit einer vorgegebenen Route („fiche-trajet“) zur Verfügung, auf der sämtliche Standorte ausgewiesen sind, an denen die Auftritte stattfinden können.

Der Verkauf von Kunsthandwerkserzeugnissen ist an folgenden Standorten zulässig:

  • Place d'Armes, beim Cercle Cité
  • Rue des Capucins, auf Höhe des Spielplatzes
  • Um Piquet
  • Place de la Gare
  • Place de Paris

Bedingungen

Jede Person/Gruppe kann eine Genehmigung für höchstens 20 Tage im Jahr und höchstens zehn aufeinander folgende Tage (Kalendertage) beantragen. Jeder angefangene Tag wird als voller Tag angerechnet, auch wenn die Antragsteller nicht den gesamten Tag genutzt haben.

Für künstlerische Auftritte kann ein bestimmter Standort lediglich für einen Zeitraum von einer Stunde von jeweils einer Person/Gruppe belegt werden. Nach Ablauf dieses Zeitfensters muss die Person/Gruppe den Standort verlassen und sich zum nächsten Ort begeben, entsprechend dem Plan mit der vorgegebenen Route (siehe unten). Der Plan ist beim Service Espace public, fêtes et marchés erhältlich. Das Zeitfenster beginnt zur vollen Stunde und endet 60 Minuten später, auch wenn der Auftritt nicht die gesamten 60 Minuten in Anspruch nimmt. Der nächste Standort kann erst ab der nächsten vollen Stunde belegt werden, und die Reihenfolge der Standorte ist einzuhalten.

Die Genehmigungen gelten in der Regel für die Zeiträume von 10:00 bis 19:00 Uhr für künstlerische Auftritte und von 10:00 bis 21:00 Uhr für den Verkauf von Kunsthandwerk.

Es fallen keine Teilnahmegebühren an.

Folgendes ist untersagt:

  • die Aufforderung der Passanten zur Spende oder der Betrieb von Kundenwerbung
  • der Verkauf von Speichermedien (CDs, DVDs usw.)
  • der Einsatz jeglicher Art von tonverstärkenden Geräten (elektrisch betrieben oder sonstiges)
  • der Einsatz von zu lauten Schlagzeugen oder Bässen
  • der Vortrag von Liedern in besonders hoher Stimmlage
  • der Verkauf industriell gefertigter Produkte
  • der Verkauf von Getränken, Nahrungsmitteln oder Blumen

Die Schaufenster der umliegenden Geschäfte dürfen nicht verstellt und der Zugang der Passanten zu den Geschäften nicht behindert werden. Es wird gebeten, sich soweit wie möglich von Straßenterrassen (Außengastronomie) zu entfernen, um die Auswirkungen (insbesondere akustischer Art) der Auftritte auf die Kundschaft zu verringern.