Zuschüsse
Der Gemeinderat gewährt Vereinen drei Kategorien von Zuschüssen, sofern seine mit Zuschüssen befasste Kommission eine positive Stellungnahme abgegeben hat:
- Vereine, die seit mindestens einem Jahr in der Stadt ihren Sitz haben und vom Schöffenrat der Stadt Luxemburg anerkannt wurden, können einen ordentlichen Zuschuss erhalten. Sie müssen einen Jahresbericht vorlegen. Bei der Berechnung der Höhe des Zuschusses wird Folgendes berücksichtigt:
- die Anzahl der aktiven Mitglieder und der eigenen Aktivitäten
- die Anzahl der Aktivitäten für Jugendliche und ältere Menschen
- die im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten anfallenden Ausgaben
- die materielle Unterstützung und die anderen von der Stadt erhaltenen Leistungen
- die Liquiditätslage
- die Entwicklung des Vereins im Vergleich zu den Vorjahren
- Außerordentliche Zuschüsse werden für im Stadtgebiet organisierte Veranstaltungen größeren Umfangs gewährt, die für die Stadt von besonderem Interesse sind. Die Anträge auf Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses sind zusammen mit einem detaillierten Einnahmen- und Ausgabenplan einzureichen.
- Sonderzuschüsse werden Vereinen und Gesellschaften gewährt, deren Aktivitäten vom Schöffenrat der Stadt Luxemburg als gemeinnützig anerkannt wurden.
Anträge sind zu richten an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, L-2090 Luxembourg.
Datenschutz (DSGVO)
Informationshinweis
Gemäß der Gesetzgebung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weist die Stadt Luxemburg darauf hin, dass im Rahmen von Anträgen auf Zuschüsse für Vereinigungen übermittelte Daten und Informationen durch den Service Jeunesse et intervention sociale (Dienststelle Jugend und Sozialarbeit) verarbeitet werden.
Diese Verarbeitung ist für die Bearbeitung und Bewertung des Antrags erforderlich.
Die personenbezogenen Daten und Informationen werden nur für den Zeitraum aufbewahrt, der zur Erreichung dieser Zwecke benötigt wird.
Die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse nötig, mit der die Stadt Luxemburg durch das geänderte kommunale Gesetz vom 13. Dezember 1988 betraut ist.
Die Daten werden an Mitglieder und Mitarbeitende des Service Jeunesse et intervention sociale, der Commission des subsides (Kommission für Zuschüsse) und des Schöffenrats der Stadt Luxemburg übermittelt.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten oder die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person:
Datenschutzbeauftragte
42, place Guillaume II
L-1648 Luxembourg
Gemeindeverwaltung der Stadt Luxemburg
42, place Guillaume II
L-1648 Luxembourg
Sie haben folgende Rechte:
- ein Auskunftsrecht, ein Recht auf Berichtigung sowie gegebenenfalls ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
- das Recht, unter Angabe triftiger Gründe die Verarbeitung abzulehnen
Bei Beschwerden können Sie sich auch an die Nationale Kommission für den Datenschutz wenden:
1, avenue du Rock’n Roll, L-4361 Esch-sur-Alzette.