04.11.2024
Stadtplanung und Wohnraum
Vue exterieure

Um bei der Vergabe der Wohnimmobilien im Besitz der Stadt (Wohnungen und Häuser) für den Verkauf auf Erbpachtbasis einen besseren Service anzubieten, müssen sich interessierte und berechtigte Personen nun über ein Anmeldeformular in eine Warteliste eintragen.

Ausschlusskriterien und Regeln für die Vergabe

Die Zuteilung der Wohnimmobilien erfolgt gemäß spezifischer Ausschlusskriterien (Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft, Einkommen der antragstellenden Personen usw.) und Zuteilungsregeln, bei denen die wichtigsten sozioökonomischen Eigenschaften der Antragstellenden berücksichtigt werden (Arbeitsort, Berufstätigkeit usw.).

Verfügbare Wohnimmobilien

Der Schöffenrat weist den auf der Warteliste eingetragenen Personen regelmäßig verfügbare Wohnimmobilien zu. Die aktuell verfügbaren Wohnimmobilien, die nach Typen klassifiziert sind – T1 (ein Schlafzimmer), T2 (zwei Schlafzimmer) usw.