Verfahren

Vor Beginn der Bau- oder Umbauarbeiten ist bei der Bürgermeisterin eine Baugenehmigung zu beantragen. Andernfalls kann die Einstellung der Arbeiten angeordnet werden.

Für folgende Baumaßnahmen ist die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich (Artikel 57.1.1 der Verordnung über Baumaßnahmen der Stadt Luxemburg (Règlement sur les bâtisses)):

  • Neubauten
  • Erweiterungsbauten, Aufstockungen und Umbauten an Bestandsgebäuden, ebenso wie für alle anderen Veränderungen an Mauern, Trennwänden, tragenden Elementen und Dächern
  • jegliche Art von baulichen Maßnahmen an den Außenflächen und in der Umgebung von Gebäuden, die sich in einer geschützten Zone („secteur protégé - SPR) befinden
  • das Anbringen von Vordächern, Markisen, Rollläden und Werbeträgern
  • das Errichten oder Ändern jeder Art von Zaun entlang öffentlicher Straßen
  • den Bau von Brunnen, Wasserzisternen, Silos, Mist- und Jauchegruben
  • Abrissarbeiten
  • Erdarbeiten wie Aushub und Anschütten von Boden, Errichten von Stützmauern
  • Freiraumgestaltungen
  • die Installation von Solaranlagen auf Ihrem Dach
  • jegliche Nutzungsänderung von Räumen oder Räumlichkeiten

Geschützte Zonen / „Ensembles sensibles“

Im Interesse der Erhaltung des historischen und architektonischen Erbes und der harmonischen Gesamtgestaltung können Ihnen in den geschützten Zonen spezielle Bau- bzw. Umbaubedingungen auferlegt werden. Diese ästhetischen Bedingungen beziehen sich auf die Fassaden und Dächer. Die Stadt kann bestimmte Arbeiten subventionieren, diese müssen jedoch zuvor genehmigt worden sein. Um Probleme zu vermeiden, erkundigen Sie sich vor dem Erwerb eines Grundstücks oder der Planung von Bauarbeiten beim Service Urbanisme (Dienststelle Stadtplanung) über die baulichen Möglichkeiten.

Antrag

Auszufüllende(s) Formular(e)

Erteilung der Baugenehmigung

Über ein PDF-Dokument

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
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    • per Post
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Genehmigung durch den Service Hygiène

Die Baugenehmigung durch die Stadt (Police des bâtisses, Bauaufsicht) ist nur mit einem Nachweis zum Raum für das Managment und die Trennung von Abfällen des Service Hygiène (Dienststelle Hygiene) gültig. Der Nachweis ist für Neubauten sowie Umbauten und Nutzungsänderungen von Bestandsgebäuden erforderlich, auch wenn nur ein Teil des Gebäudes von der Maßnahme betroffen ist.

Erforderliche Dokumente

Offizieller Antrag mit folgenden Angaben:

  • Kontaktdaten des Architekturbüros (Ansprechperson für das Projekt)
  • Kontaktdaten der Bauherrin / des Bauherrn
  • Einzelheiten zum Projekt
  • Voraussichtlicher Termin der Schlüsselübergabe

Tabellen mit folgenden Angaben:

  • Wohneinheiten: Brutto- und Nettoflächen in m 2 und max. Anzahl an Hausbewohnern
  • Geschäfte: Geschäftszweig sowie Brutto- und Nettoflächen in m 2
  • Büros: Bruttoflächen in m 2 und Anzahl der Arbeitsplätze
  • Restaurant: Imbissstube: Bruttoflächen in m 2 und Anzahl der Sitzplätze und Servicerunden pro Tag
  • Bars: Brutto- und Nettoflächen in m 2
  • Hotels: Bettenhöchstzahl
  • Diskotheken: Personenkapazität
  • Kinderkrippen und Schülerhorte: Gesamtfläche in m 2 und Personenkapazität nach Altersgruppen (einschließlich Personal), Mahlzeiten pro Tag

Pläne und Dokumente

  • Im Falle eines Teilbebauungsplans (PAP): Kopie des Text- und Planteils zum Projekt
  • Schnitt mit den Zu- und Ausgängen des Gebäudes bzw. der Gebäude
  • Plan für den Raum für die Abfallentsorgung und -trennung im Maßstab 1:100, einschließlich Schriftfeld mit Datum und Nummer des Plans
  • Transportweg zum Bereitstellen der Abfall- und Wertstoffbehälter (Strecke vom Abfallraum bis zur Straße; Breite von Durchgängen und Türen)
  • Angaben zum Gefälle, das evtl. auf dem Transportweg zum Bereitstellen der Abfall- und Wertstoffbehälter gegeben ist

Technische Vorschriften

  • Behälter (2 Räder): Tür und Gang: Mindestbreite 1,10m
  • Behälter (4 Räder): Tür und Gang: Mindestbreite 1,50m

Erforderliche Mindesthöhe entlang des Transportwegs zum Bereitstellen der Behälter: 2 m

Kostenpflichtige Dienstleistung „Bereit- und Zurückstellen der Behälter“: maximaler Transportweg 25 m, Rampe nur bei Gefälle von

Genehmigung durch den Service Canalisation

Die Baugenehmigung durch die Stadt (Police des bâtisses) ist nur mit einer Genehmigung für den Sanitäranschluss/-umbau gültig.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Beantragung der Genehmigung zur Neuinstallation oder Änderung von Entwässerungsanlagen

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Die verwendeten Materialien müssen die DIN-Norm 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ erfüllen, entsprechend der geänderten Fassung der technischen Vorschriften für Abwasseranschlüsse und -anlagen der Stadt Luxemburg vom 22. August 1991 (Prescriptions techniques d'exécution des raccordements et installations d'égout) erfüllen.

Dem Antrag in zweifacher Ausfertigung beizulegende Pläne und Schriftstücke

  • Auszug aus dem Katasterplan
  • Lageplan des Baugrunds mit den Bestandsgebäuden bzw. den geplanten Neubauten, im Maßstab 1:500
  • Pläne aller Gebäudeebenen mit Angabe der Bestimmung der verschiedenen Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 oder 1:50
  • Schnitte der Bauwerke entsprechend der Führung der Anschlussleitung im Maßstab 1:100 oder 1:50, mit Angabe der Lage und des Niveaus des öffentlichen Abwassersystems

In den unter Punkt 3 und 4 genannten Plänen müssen alle Anlagen und Leitungen zur Abführung des Abwassers eingezeichnet sein, und insbesondere die Neigung, der Schnitt und das Material der Rohre.

Folgende Richtlinien zur Planerstellung sind zu erfüllen

  • Abwasser- und Regenwasserleitungen müssen deutlich voneinander getrennt dargestellt werden.
  • Alle an die Entsorgungsleitungen für Abwasser angeschlossenen Sanitäranlagen (etwa WCs, Abwaschbecken, Überläufe, Bäder, Wasserhähne usw.) sind einzuzeichnen und gelb darzustellen.
  • Sämtliche Installationen im Bestand, die den Bestimmungen der genannten Verordnung entsprechen und erhalten bleiben, sind schwarz darzustellen. Neu zu errichtende Installationen werden wie folgt dargestellt: Regenwasserleitungen blau, Abwasserleitungen rot, Lüftungsleitungen grün, mit einem Öl- und Benzinabscheider verbundene Leitungen orange und mit einem Fettabscheider verbundene Leitungen braun.
  • Alle Höhenangaben müssen sich immer auf ein und dieselbe Gebäudeebene beziehen.

Die technische Abteilung des Service Canalisation (Dienststelle Kanalisation) kann gegebenenfalls die Anfertigung zusätzlicher Detailzeichnungen, das nachprüfbare Ergebnis der Dimensionsberechnung der Rohre und die Angabe der auf die allgemeine Höhenmessung bezogenen Niveaus anfordern.

Genehmigung durch den Service Eaux

Die Baugenehmigung durch die Stadt (Police des bâtisses) ist nur mit einem Nachweis zur Lage und Dimensionierung des Hausanschlussraums gültig. Dieser wird vom Service Eaux (Dienststelle Wasserversorgung) ausgestellt.

Diese Stellungnahme ist für Neubauten erforderlich, ebenso wie für Um- oder Erweiterungsbauten von Bestandsgebäuden, bei denen es zu Änderungen beim Anschluss an die Trinkwasserversorgung kommt.

IN DREIFACHER AUSFÜHRUNG IN PAPIERFORM UND PER E-MAIL ALS PDF-DOKUMENT EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:

  • Antragsformular für die Stellungnahme (unten auf dieser Seite herunterladbar)
  • Allgemeiner Lageplan
  • Plan mit der Lage des Hausanschlussraums
  • Längs- und Querschnitt(e) des Hausanschlussraumes, aus dem die Lage des Raums in Bezug auf das Straßennetz hervorgeht
  • Auszug aus dem Katasterplan

Bei Erfordernis von fest installierten Löschanlagen:

  • Hydraulikplan des Konzepts der Trinkwasserversorgung im geplanten Gebäude
  • Angaben zum Brandschutzkonzept (Wandhydranten, Sprinkler, Innenhydrantennetz)

UM EINEN POSITIVEN BESCHEID VOM SERVICE EAUX ZU ERHALTEN, SIND FOLGENDE VORGABEN ZU ERFÜLLEN:

  • Der Anschluss muss den Bestimmungen der Gemeindeverordnung über die Wasserversorgung (règlement communal sur la distribution de l'eau) der Stadt Luxemburg entsprechen.
  • Die aktuell geltenden Normen sind strikt einzuhalten, insbesondere DIN 1988-100 und DIN EN 1717.
  • Die Dimensionierung der Rohrleitungen für die Trinkwasserversorgung des betreffenden Gebäudes erfolgt allein auf Grundlage der für den täglichen Gebrauch benötigten Trinkwassermenge. Der Wasserbedarf für fest installierte Löschanlagen ist hierbei nicht von Belang.
  • Zur Speisung der Trinkwasserversorgung ist gemäß der luxemburgischen Norm ILNAS – EN 12845 :20015+A1 :2019 allein das öffentliche Wasserversorgungsnetz der Stadt zugelassen.

Für weitere Informationen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Technische Abteilung des Service Eaux (Ansprechperson: Tom Wagner, Tel.: 4796-4334 / twagner@vdl.lu).

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag auf Stellungnahme zum Erhalt einer Baugenehmigung für das Stadtgebiet

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
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