Genehmigungsantrag für Baustelle und Verkehrsreglement
DIRECTION MOBILITÉ
SERVICE CIRCULATION
- 98, rue Auguste Charles
- L-1326 Luxembourg
Auszufüllende(s) Formular(e)
Genehmigungsantrag für Baustellen und Verkehrsreglement
Über ein Online-Formular
Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung
- Nicht-authentifizierter Modus
- Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
- Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
- per Post oder
- per E-Mail (Scan)
-
Vorliegender Antrag muss ordnungsgemäß ausgefüllt mindestens 5 Werktage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Online-Formular
Auszufüllende(s) Formular(e)
Antrag auf Bereitstellung eines Gemeindegrundstücks / Verlängerung einer bestehenden Genehmigung
Über ein Online-Formular
Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung
- Nicht-authentifizierter Modus
- Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
- Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
- per Post oder
- per E-Mail (Scan)
Jeder Genehmigungsantrag bzw. jeder Verlängerungsantrag muss spätestens fünf Werktage vor Beginn des zu genehmigenden Zeitraums beim Service Circulation (Dienststelle Verkehr) gestellt werden.
Parkverbot
Die antragstellende Person ist dazu verpflichtet, spätestens 24 Stunden vor Beginn des entsprechenden Reglements die vom Service Circulation zur Verfügung gestellten Parkverbotsschilder (C,18) ordnungsgemäß aufzustellen.
Diese Verpflichtung besteht für Maßnahmen aller Art (z. B. Umzüge, Baustellen und Anlieferungen).
Sektoren und genehmigter Zeitraum
Die Gebühr wird auf der Grundlage des jeweiligen Sektors berechnet. Die Zahlung der Gebühr ist fällig, bis der Standort nach Abschluss der Arbeiten wieder in seinen ursprünglichen Zustand gebracht wurde.
Gebühren für Gerüste
* Mindestgebühr 30 €
Tarif | Sektor I | Sektor II | Sektor III | Sektor IV | |
---|---|---|---|---|---|
Offenes Baugerüst *(1) | pro Gerüst und Kalendermonat | 24 € | 24 € | 24 € | 24 € |
Einschränkendes Baugerüst *(2) | pro Quadratmeter und Kalendermonat | 12 € | 6 € | 3 € | 1,50 € |
(1) Die Aufstellung oder Verwendung eines Gerüsts auf einem öffentlichen Verkehrsweg, das den öffentlichen Verkehr nicht einschränkt und den freien und gesicherten Durchgang gewährleistet.
(2) Teilweise Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraums durch die Aufstellung oder Verwendung eines Gerüsts in einer öffentlichen Straße. Die Quadratmeter werden auf der Basis von laufenden Metern multipliziert mit dem Faktor 1,3 (z. B. 10 lfm = 13 m2) berechnet. Mindestgebühr 30 €.
Gebühren für umzäunte Baustellen und Materialverwahrung
Darunter fallen Materiallager, Materialdepots, Baustellentoiletten und Baustellenwagen, die durch einen Bauzaun gesichert sind oder nicht.
Tarif | Sektor I | Sektor II | Sektor III | Sektor IV | |
---|---|---|---|---|---|
Materialverwahrung |
pro Quadratmeter und Kalendermonat |
12 € |
6 € |
3 € |
1,50 € |
Umzäunte Baustelle |
pro Quadratmeter und Kalendermonat |
12 € |
6 € |
3 € |
1,50 € |
Flächen, auf denen Material verwahrt oder eine umzäunte Baustelle errichtet werden soll, dürfen nicht als Parkplatz für Fahrzeuge aller Art benutzt werden.
Gebühren für Arbeitsmaschinen
Darunter fallen: Fahrzeugkräne, Hängegerüste, Betonpumpen und andere Arbeitsmaschinen.
Sektor I | Sektor II | Sektor III | Sektor IV | ||
---|---|---|---|---|---|
Hängegerüst *(1) | < 1 Fahrstreifen / pro Tag | 60 € | 30 € | 30 € | 30 € |
Fahrzeugkran *(1) | < 1 Fahrstreifen / pro Tag | 60 € | 30 € | 30 € | 30 € |
Estrichmaschine *(1) | < 1 Fahrstreifen / pro Tag | 60 € | 30 € | 30 € | 30 € |
Arbeitsmaschine *(1) | < 1 Fahrstreifen / pro Tag | 60 € | 30 € | 30 € | 30 € |
Hängegerüst II *(2) | => 1 Fahrstreifen / pro Tag | 120 € | 60 € | 60 € | 60 € |
Fahrzeugkran II *(2) | => 1 Fahrstreifen / pro Tag | 120 € | 60 € | 60 € | 60 € |
Betonpumpe II *(2) | => 1 Fahrstreifen / pro Tag | 120 € | 60 € | 60 € | 60 € |
Arbeitsmaschine II *(2) | => 1 Fahrstreifen / pro Tag | 120 € | 60 € | 60 € | 60 € |
(1) Die teilweise Einschränkung des öffentlichen Verkehrswegs erfordert keine Umleitung der Nutzer/innen.
(2) Die teilweise Einschränkung des öffentlichen Verkehrswegs erfordert die Umleitung der Nutzer/innen oder die Schließung eines oder mehrerer Verkehrswege.
Gebühren für Container und Lastenaufzüge
Tarif | Sektor I | Sektor II | Sektor III | Sektor IV | |
---|---|---|---|---|---|
Lastenaufzug | pro Kalenderwoche | 50 € | 30 € | 30 € | 30 € |
Container | pro Kalenderwoche | 50 € | 30 € | 30 € | 30 € |
Verlängerung
Jeder Verlängerungsantrag ist entsprechend den Bedingungen des Erstantrags und unter Angabe der ursprünglichen Genehmigungsnummer einzureichen.
Ist der ursprünglich genehmigte Zeitraum verstrichen und die Wiederherstellung des Standorts in seinen ursprünglichen Zustand nicht innerhalb von fünf Werktagen erfolgt, wird die ursprüngliche Gebühr für den Zeitraum der Verlängerung verdreifacht, und zwar für maximal drei Monate.
Wird die öffentliche Straße über die Frist der ersten Verlängerung von drei Monaten hinaus in Anspruch genommen und erfolgt die Wiederherstellung des Standorts in seinen ursprünglichen Zustand nicht innerhalb von fünf Werktagen, wird die Gebühr für jeweils drei Monate neu festgesetzt und entspricht jedes Mal dem Zweifachen des für den vorangegangenen Zeitraum berechneten Betrags.
Genehmigter Zeitraum
Die Zahlung der Gebühr ist für die Dauer der Arbeiten fällig und darüber hinaus, wenn die Wiederherstellung des Standorts in seinen ursprünglichen Zustand nicht erfolgt ist. Es erfolgt keine Erstattung, auch wenn die Arbeiten vor der festgesetzten Frist abgeschlossen werden.
Nicht genehmigte Nutzung öffentlicher Verkehrswege
Jede nicht genehmigte und von der Stadtverwaltung festgestellte Nutzung öffentlicher Verkehrswege wird gemäß dem entsprechenden Kapitel der Abgabenverordnung (règlement-taxe) der Stadt berechnet.
Alle im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrswege verwendeten nicht genehmigten und von der Stadtverwaltung festgestellten Materialien sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Rücksprache mit einem Techniker des Service Circulation kann die Legalisierung der bisher nicht genehmigten Nutzung öffentlicher Verkehrswege erwogen werden. Diese Legalisierung muss innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Benachrichtigung des Nutzers (Datum des Poststempels) durch die Einreichung des Genehmigungsantrags für Baustelle und Verkehrsreglement erfolgen.
Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen
- Eine Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter und jeder anderen erforderlichen Genehmigung erteilt. Die Auflagen für die Genehmigung berühren nicht die Anwendung anderer rechtlicher Bestimmungen oder Vorschriften, denen die/der Begünstigte der Genehmigung unterliegen kann.
- Hält die/der Begünstigte die Auflagen der Genehmigung nicht strikt ein, hat die Stadt das Recht, die Genehmigung mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung wieder zu entziehen.