Genehmigungsantrag für Baustelle und Verkehrsreglement

Veuillez remplir, télécharger, imprimer et signer le formulaire et nous envoyer votre demande à : circulation-chantiers@vdl.lu ou par courrier à l'adresse suivante :

DIRECTION MOBILITÉ

SERVICE CIRCULATION

  • 98, rue Auguste Charles
  • L-1326 Luxembourg

Auszufüllende(s) Formular(e)

Genehmigungsantrag für Baustellen und Verkehrsreglement

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
  • Vorliegender Antrag muss ordnungsgemäß ausgefüllt mindestens 5 Werktage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

 

Online-Formular

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag auf Bereitstellung eines Gemeindegrundstücks / Verlängerung einer bestehenden Genehmigung

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Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

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Online-Formular

Jeder Genehmigungsantrag bzw. jeder Verlängerungsantrag muss spätestens fünf Werktage vor Beginn des zu genehmigenden Zeitraums beim Service Circulation (Dienststelle Verkehr) gestellt werden.

Parkverbot

Die antragstellende Person ist dazu verpflichtet, spätestens 24 Stunden vor Beginn des entsprechenden Reglements die vom Service Circulation zur Verfügung gestellten Parkverbotsschilder (C,18) ordnungsgemäß aufzustellen.

Diese Verpflichtung besteht für Maßnahmen aller Art (z. B. Umzüge, Baustellen und Anlieferungen).

 

Sektoren und genehmigter Zeitraum

Die Gebühr wird auf der Grundlage des jeweiligen Sektors berechnet. Die Zahlung der Gebühr ist fällig, bis der Standort nach Abschluss der Arbeiten wieder in seinen ursprünglichen Zustand gebracht wurde.

Gebühren für Gerüste

* Mindestgebühr 30 € 
 

  Tarif Sektor I Sektor II Sektor III Sektor IV

Offenes Baugerüst *(1)

pro Gerüst und Kalendermonat

24 €

24 €

24 €

24 €

Einschränkendes Baugerüst *(2)

pro Quadratmeter und Kalendermonat

12 €

6 €

3 €

1,50 €

(1) Die Aufstellung oder Verwendung eines Gerüsts auf einem öffentlichen Verkehrsweg, das den öffentlichen Verkehr nicht einschränkt und den freien und gesicherten Durchgang gewährleistet.

(2) Teilweise Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraums durch die Aufstellung oder Verwendung eines Gerüsts in einer öffentlichen Straße. Die Quadratmeter werden auf der Basis von laufenden Metern multipliziert mit dem Faktor 1,3 (z. B. 10 lfm = 13 m2) berechnet. Mindestgebühr 30 €.

Gebühren für umzäunte Baustellen und Materialverwahrung

Darunter fallen Materiallager, Materialdepots, Baustellentoiletten und Baustellenwagen, die durch einen Bauzaun gesichert sind oder nicht.
 

  Tarif Sektor I Sektor II Sektor III Sektor IV

Materialverwahrung

pro Quadratmeter und Kalendermonat

12 €

6 €

3 €

1,50 €

Umzäunte Baustelle

pro Quadratmeter und Kalendermonat

12 €

6 €

3 €

1,50 €

Flächen, auf denen Material verwahrt oder eine umzäunte Baustelle errichtet werden soll, dürfen nicht als Parkplatz für Fahrzeuge aller Art benutzt werden.

Gebühren für Arbeitsmaschinen

Darunter fallen: Fahrzeugkräne, Hängegerüste, Betonpumpen und andere Arbeitsmaschinen.
 

    Sektor I Sektor II Sektor III Sektor IV

Hängegerüst *(1)

< 1 Fahrstreifen / pro Tag

60 €

30 €

30 €

30 €

Fahrzeugkran *(1)

< 1 Fahrstreifen / pro Tag

60 €

30 €

30 €

30 €

Estrichmaschine *(1)

< 1 Fahrstreifen / pro Tag

60 €

30 €

30 €

30 €

Arbeitsmaschine *(1)

< 1 Fahrstreifen / pro Tag

60 €

30 €

30 €

30 €

Hängegerüst II *(2)

=> 1 Fahrstreifen / pro Tag

120 €

60 €

60 €

60 €

Fahrzeugkran II *(2)

=> 1 Fahrstreifen / pro Tag

120 €

60 €

60 €

60 €

Betonpumpe II *(2)

=> 1 Fahrstreifen / pro Tag

120 €

60 €

60 €

60 €

Arbeitsmaschine II *(2)

=> 1 Fahrstreifen / pro Tag

120 €

60 €

60 €

60 €

(1) Die teilweise Einschränkung des öffentlichen Verkehrswegs erfordert keine Umleitung der Nutzer/innen.

(2) Die teilweise Einschränkung des öffentlichen Verkehrswegs erfordert die Umleitung der Nutzer/innen oder die Schließung eines oder mehrerer Verkehrswege.

Gebühren für Container und Lastenaufzüge

  Tarif Sektor I Sektor II Sektor III Sektor IV

Lastenaufzug

pro Kalenderwoche

50 €

30 €

30 €

30 €

Container

pro Kalenderwoche

50 €

30 €

30 €

30 €

Verlängerung

Jeder Verlängerungsantrag ist entsprechend den Bedingungen des Erstantrags und unter Angabe der ursprünglichen Genehmigungsnummer einzureichen.

Ist der ursprünglich genehmigte Zeitraum verstrichen und die Wiederherstellung des Standorts in seinen ursprünglichen Zustand nicht innerhalb von fünf Werktagen erfolgt, wird die ursprüngliche Gebühr für den Zeitraum der Verlängerung verdreifacht, und zwar für maximal drei Monate.

Wird die öffentliche Straße über die Frist der ersten Verlängerung von drei Monaten hinaus in Anspruch genommen und erfolgt die Wiederherstellung des Standorts in seinen ursprünglichen Zustand nicht innerhalb von fünf Werktagen, wird die Gebühr für jeweils drei Monate neu festgesetzt und entspricht jedes Mal dem Zweifachen des für den vorangegangenen Zeitraum berechneten Betrags.

Genehmigter Zeitraum

Die Zahlung der Gebühr ist für die Dauer der Arbeiten fällig und darüber hinaus, wenn die Wiederherstellung des Standorts in seinen ursprünglichen Zustand nicht erfolgt ist. Es erfolgt keine Erstattung, auch wenn die Arbeiten vor der festgesetzten Frist abgeschlossen werden.

Nicht genehmigte Nutzung öffentlicher Verkehrswege

Jede nicht genehmigte und von der Stadtverwaltung festgestellte Nutzung öffentlicher Verkehrswege wird gemäß dem entsprechenden Kapitel der Abgabenverordnung (règlement-taxe) der Stadt berechnet.

Alle im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrswege verwendeten nicht genehmigten und von der Stadtverwaltung festgestellten Materialien sind unverzüglich zu entfernen.

Nach Rücksprache mit einem Techniker des Service Circulation kann die Legalisierung der bisher nicht genehmigten Nutzung öffentlicher Verkehrswege erwogen werden. Diese Legalisierung muss innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Benachrichtigung des Nutzers (Datum des Poststempels) durch die Einreichung des Genehmigungsantrags für Baustelle und Verkehrsreglement erfolgen.

 

Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen

  • Eine Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter und jeder anderen erforderlichen Genehmigung erteilt. Die Auflagen für die Genehmigung berühren nicht die Anwendung anderer rechtlicher Bestimmungen oder Vorschriften, denen die/der Begünstigte der Genehmigung unterliegen kann.
  • Hält die/der Begünstigte die Auflagen der Genehmigung nicht strikt ein, hat die Stadt das Recht, die Genehmigung mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung wieder zu entziehen.