Kurzgefasst
Entsorgung
Frequenz
Behälter
Braune Behälter
Hinweise
Das Gesetz vom 9. Juni 2022 besagt, dass es verboten ist, Bio- und Grünabfälle mit biologisch abbaubaren oder nicht abbaubaren Kunststoffen gemischt zu sammeln oder gemeinsam zu behandeln.
Biologisch abbaubare Küchenabfälle, Lebensmittelreste (roh und gekocht), Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kaffeesatz, Teebeutel, Brot, verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel, Fleisch, Fisch usw.
Gartenabfälle ohne Holz, Grasschnitt, Gras, Unkraut, Gemüse, heruntergefallene Früchte, Blumen, Heu, Blätter, Stroh, Topfpflanzen (ohne Erde und Topf), Ausscheidungen von Kleintieren ohne Streu usw.
Papiertüten (ausschließlich Abfallbeutel für biologisch abbaubare Abfälle)
in Zeitungspapier eingewickelte Schalen
Hausmüll, Zigarettenkippen, Fette und Öle, Kehricht, Hygieneartikel, Asche und Kohle usw.
Gartenabfälle mit Holz, Heckenschnitt, kleinere Äste, Strauchteile, Rosen-, Hecken-, Strauchabfall, Holzspäne, Pflanzenerde, behandeltes Holz usw.
Papier, Servietten, Taschentücher, Altpapier usw.
Katzenstreu, Windeln usw.
Tüten, Verpackungen und Erzeugnisse aus biologisch abbaubarem Kunststoff