Nützliche Informationen
Unternehmer, die im Stadtgebiet von Luxemburg oder in der Gemeinde Strassen gemeldet sind, sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt zum Zugang zum Recyclingcenter (Entscheidung des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums der Stadt Luxemburg vom 25.4.2014).
Zu diesem Zweck kann das unten angeführte Formular „Antrag auf Zugang zum Recyclingcenter der Stadt Luxemburg“ heruntergeladen oder beim Service Hygiène (Dienststelle Hygiene) angefordert werden. Füllen Sie sämtliche Felder aus und übermitteln Sie den unterzeichneten Antrag entweder per E-Mail (hygiene@vdl.lu), per Fax (4796-7604) oder per Post an folgende Adresse: Service Hygiène de la Ville de Luxembourg, 48, route d’Arlon, L-1140 Luxembourg.
Nach Eingang Ihres Antrags wird eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Service Hygiène Kontakt mit Ihnen aufnehmen und sich vor Ort begeben, um zu der bestmöglichen, Ihren Erfordernissen entsprechenden Lösung zu gelangen.
Zugangsbedingungen für Unternehmer
Die maximale Menge, die kostenlos pro Tag deponiert werden darf, ist auf 1 Kubikmeter recycelbares Material oder 30 Liter Flüssigkeit beschränkt.
Für jede Betriebsadresse des Unternehmers erhält dieser eine auf seinen Namen ausgestellte Nutzerkarte. Dementsprechend sind im Antragsformular sämtliche Betriebsadressen des Unternehmens aufzuführen.
Die persönliche Nutzerkarte muss bei jedem Besuch des Recyclingcenters mitgeführt werden. Es ist maximal ein Besuch pro Tag möglich.
Ihre Zugangsberechtigung tritt in Kraft, sobald Sie die Empfangsbestätigung für Ihre persönliche Nutzerkarte unterzeichnet haben.
Der Service Hygiène behält sich das Recht vor, Ihre Zugangsberechtigung zum Recyclingcenter bei Nichteinhaltung der genannten Zugangsbedingungen zu widerrufen.
Der Service Hygiene weist darauf hin, dass Unternehmer nur von Dienstag bis einschließlich Freitag Zugang zum Recyclingcenter haben. Montags und samstags ist der Zugang Privatpersonen vorbehalten.
Da nur korrekt getrenntes und nicht verschmutztes Material recycelt werden kann, müssen wiederverwertbare Abfälle im Vorfeld getrennt und bestmöglich von nicht recycelbaren Abfällen separiert werden. Dies bedeutet im Einzelnen eine Trennung in folgende Abfallsorten:
- unterschiedliche recycelbare Materialien
- gefährliche Substanzen, die durch die SuperDrecksKëscht zu entsorgen sind
Das Recyclingcenter der Stadt nimmt Sperrmüll in geringen Mengen (< 1 Kubikmeter) an.
- Da nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung stehen, ist die Anlieferung der Materialien mit einem Anhänger, Lastwagen oder Kleintransporter, Traktor oder ähnlichem Fahrzeug nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Parkplätze erlaubt. Bei Platzmangel kann der Zugang verweigert werden.
- Nicht recycelbare Abfälle müssen zurückgenommen und unverzüglich vom Recyclingcenter entfernt werden.
Die einzelnen Bestimmungen des Recyclingcenters sind in der Geschäftsordnung des Centers festgelegt:
Schließung des Recyclingcenters
Feiertage
Ostern | Am Montag, dem 1. April 2024 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |
Tag der Arbeit | Am Mittwoch, dem 1. Mai 2024 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |
Europatag/ Christi Himmelfahrt | Am Donnerstag, dem 9. Mai 2024 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |
Pfingsten | Am Montag, dem 20. Mai 2024 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |
Nationalfeiertag | Keine Änderung |
Mariä Himmelfahrt | Am Donnerstag, dem 15. August 2024 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |
Allerheiligen | Am Freitag, dem 1. November 2024 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |
Weihnachten | Das Recycling-Center ist am Dienstag, dem 24. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr geschlossen. Am Mittwoch dem 25. Dezember und Donnerstag dem 26. Dezember 2024 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |
Neujahr 2025 | Am Donnerstag, dem 1. Januar 2025 bleibt das Recycling-Center geschlossen. |