Regelungen zur Vergabe von Schulzuschüssen

Gemäß der kommunalen Verordnung zur Vergabe von Schulzuschüssen (règlement du 7 mai 2018 sur l’allocation d’un subside d’études aux élèves et étudiants s’adonnant à des études postprimaires) haben Schüler/innen und Studierende ein Anrecht auf einen Schulzuschuss, sofern sie zum 1. Oktober des laufenden Jahres ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr auf dem Gebiet der Stadt haben und sie eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs in Vollzeit besuchen (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, technisches Gymnasium usw.).

So konnten dieses Jahr Schüler/innen und Studierende einen Schulzuschuss beantragen, die mindestens seit dem 1. Oktober 2022 in der Stadt Luxemburg wohnhaft sind und die im Schuljahr 2023/2024  ein Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs besuchen (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, technisches Gymnasium usw.).

Kontakt

Weitere Informationen sind bei Lynn Christophe im Service Jeunesse et intervention sociale (Dienststelle Jugend und soziale Intervention) erhältlich: