Regelungen zur Vergabe von Schulzuschüssen
Gemäß der kommunalen Verordnung zur Vergabe von Schulzuschüssen (règlement du 7 mai 2018 sur l’allocation d’un subside d’études aux élèves et étudiants s’adonnant à des études postprimaires) haben Schüler/innen und Studierende ein Anrecht auf einen Schulzuschuss, sofern sie zum 1. Oktober des laufenden Jahres ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr auf dem Gebiet der Stadt haben und sie eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs in Vollzeit besuchen (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, technisches Gymnasium usw.).
Schüler/innen und Studierende, die mindestens seit dem 1. Oktober 2023 in der Stadt Luxemburg wohnen und im Schuljahr 2024-2025 eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, allgemeine höhere Sekundarschule usw.) in Vollzeit besuchen, können den Schulzuschuss der Stadt Luxemburg beantragen.
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Formular
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Kontakt
Weitere Informationen sind bei Lynn Christophe im Service Jeunesse et intervention sociale (Dienststelle Jugend und soziale Intervention) erhältlich:
- Tel.: 4796-2728
- E-Mail: lchristophe@vdl.lu