Formular
Dieses Formular ist für folgende Vorgänge zu verwenden:
- Neuanschluss
- Stilllegung/Außerbetriebnahme eines bestehenden Anschlusses
- Verlegung eines bestehenden Anschlusses an eine andere Stelle innerhalb derselben baulichen Einheit
- Änderung/Erneuerung eines Anschlusses: Ersatz eines bestehenden Anschlusses an derselben Stelle auf Anfrage der Kundin oder des Kunden
- Außerbetriebnahme eines vorübergehenden/provisorischen Anschlusses (vor einem Neuanschluss durchzuführen)
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Neuanschluss
Diese Art von Anschluss ist ausschließlich bei Neubauten vorgesehen. Bevor ein Neuanschluss vorgenommen wird, müssen alle bestehenden provisorischen Anschlüsse zwingend außer Betrieb genommen werden.
Um einen Anschluss zu erhalten, müssen die Eigentümer/innen mithilfe des oben genannten Formulars einen schriftlichen Antrag beim Service Eaux (Dienststelle Wasserversorgung) stellen. In diesem Formular können Sie eine Fachkraft benennen, die sicherstellt, dass vor der Herstellung des Anschlusses die vom Service Eaux vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- eine Kopie der Baugenehmigung
- eine Kopie des Lageplans
- ein Grundriss der einzelnen Stockwerke, in dem die vorgesehene Lage der Anschlüsse eingezeichnet ist
- eine Berechnung der durch den Anschluss zu liefernden Entnahmemenge (diese ist von einen Fachmann gemäß den geltenden technischen Vorschriften durchzuführen). Diese Bestimmung gilt nicht für kleinere Gebäude wie z. B. Einfamilienhäuser.
Die Anschlussgenehmigungen werden für das gesamte Gebäude und nicht für Teile davon, eine Wohnung oder ein Stockwerk erteilt. Pro Gebäude wird nur eine einzige Anschlussgenehmigung erteilt.
Dem Antrag auf Anschluss einer Parzelle, für die keine Baugenehmigung vorliegt, muss eine vom Schöffenrat ausgestellte Genehmigung beiliegen.
Anschluss bei Abbruch eines Gebäudes MIT späterer Wiedererrichtung
Vor Abbruch eines Gebäudes, das anschließend wiedererrichtet werden soll, müssen die Eigentümer den Service Eaux mithilfe des oben genannten Formulars schriftlich über das Vorhaben informieren. Der Service Eaux wird daraufhin den Stand des Wasserzählers ablesen und diesen entfernen.
Während der Dauer der Baustelle dient der bestehende Anschluss als provisorischer Anschluss und wird zu diesem Zweck mit einem Bauwasserzähler ausgestattet. Der Zähler wird an dem vom Service Eaux bestimmten Ort angebracht.
In dem Falle, dass
- der bestehende Anschluss aufgrund seines Durchmessers oder seiner Lage in Bezug auf das neue Gebäude nicht als endgültiger Anschluss wiederverwendet werden kann, wird er außer Betrieb genommen und es wird gemäß den Bestimmungen der Verordnung ein Neuanschluss hergestellt. Die Kosten für die Außerbetriebnahme des alten Anschlusses und für die Herstellung des neuen Anschlusses tragen die Eigentümer.
- der Teil des bestehenden Anschlusses zwischen der Anschlussschelle und dem Absperrventil unter dem Bürgersteig wiederverwendet werden kann, wird nur der Teil zwischen dem Absperrventil unter dem Bürgersteig und der Montageplatte des Zählers erneuert. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten tragen die Eigentümer.
Die Eigentümer müssen den provisorischen Anschluss sowie den Zähler vor Beschädigungen und Frost schützen.
Anschluss vor Abbruch eines Gebäudes OHNE spätere Wiedererrichtung
Vor Abbruch eines Gebäudes, das nicht wiedererrichtet wird, ist die Außerbetriebnahme des bestehenden Anschlusses durch die Eigentümer zu veranlassen. Zu diesem Zweck benachrichtigen die Eigentümer den Service Eaux mithilfe des oben genannten Formulars schriftlich über den beabsichtigten Abbruch. Der Service Eaux wird daraufhin den Stand des Wasserzählers ablesen und diesen entfernen.
Die im Rahmen der Außerbetriebnahme des Anschlusses erforderlichen Aushubarbeiten sind von einem qualifizierten, von den Eigentümern zu beauftragenden Bauunternehmen durchzuführen. Mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen begonnen werden und die Ausführung muss gemäß den Angaben des Service Eaux erfolgen. Sollten die Eigentümer diese Vorschriften nicht einhalten, ist die Stadt nach erfolgloser schriftlicher Mahnung berechtigt, die Arbeiten auf Kosten der Eigentümer von einem Unternehmer ausführen zu lassen.
Sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme des Anschlusses anfallen, gehen zulasten der Eigentümer.
Vorübergehender Anschluss
Für Baustellen
Der Antrag auf Einrichtung eines vorübergehenden Anschlusses für die Wasserversorgung einer Baustelle muss vor Beginn der Arbeiten mithilfe des oben genannten Formulars beim Service Eaux eingereicht werden. Die Kosten für die Einrichtung eines vorübergehenden Anschlusses sowie für dessen Außerbetriebnahme werden den Eigentümern in Rechnung gestellt.
Die Eigentümer haben den vorübergehenden Anschluss sowie den Zähler vor Beschädigungen und Frost zu schützen.
Für Jahrmärkte
Die Einrichtung vorübergehender Anschlüsse für Jahrmarktwägen u. Ä. sowie deren Außerbetriebnahme sind beim Service Eaux zu beantragen und werden gemäß den Bestimmungen der Abgabenverordnung (règlement-taxe) in Rechnung gestellt.
Vorübergehende Genehmigung für die Entnahme von Wasser an öffentlichen Hydranten
Die Stadt Luxemburg kann folgenden Personen eine vorübergehende Genehmigung für die Entnahme von Wasser an öffentlichen Hydranten erteilen:
- Hoch- und Tiefbauunternehmen, die einen entsprechenden Antrag stellen
- Veranstaltern von Festen unter freiem Himmel oder in Zelten, die einen entsprechenden Antrag stellen
Die Entnahme des Wassers muss zwingend mithilfe eines mit einem Wasserzähler ausgestatteten Standrohrs erfolgen, das vom Service Eaux zur Verfügung gestellt wird. Das Standrohr muss mit Ablauf der Genehmigung und mindestens alle zwölf Monate zur Überprüfung und Rechnungsstellung an den Service Eaux zurückgegeben werden.
Die Kosten für die Anmietung und den Verbrauch sind in der Gebührenverordnung festgelegt.
Die Bedingungen für eine Genehmigung sind genau zu erfüllen. Diese Genehmigung ist persönlich und nicht übertragbar.
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