Pflegeversicherung

Als pflegebedürftig gelten Personen, die in Folge einer Krankheit oder körperlichen, seelischen oder psychischen Behinderung einen erheblichen und regelmäßigen Bedarf an Unterstützung durch eine andere Person haben, um die Aktivitäten des täglichen Lebens auszuführen: Körperpflege, Ausscheidungen, Ernährung, An- und Auskleiden sowie Mobilität. Der Hilfebedarf muss für mindestens sechs Monate bestehen oder irreversibel sein.

Im Rahmen der Pflegeversicherung werden die Kosten für folgende Hilfs- und Pflegedienstleistungen übernommen:

  • Unterstützung durch eine andere Person in den Bereichen Körperpflege, Ausscheidungen, Ernährung, An- und Auskleiden sowie Mobilität
  • Hilfsleistungen im Hinblick auf ein unabhängiges Leben oder die Versorgung im eigenen Heim, insbesondere der Besuch einer Tagesstätte, häusliche Betreuung usw.
  • Betreuungsleistungen in Einrichtungen
  • Kostenbeteiligung für Inkontinenzprodukte
  • Übernahme der Beiträge zur Rentenversicherung privater Pflegepersonen
  • technische Hilfsmittel (Gehhilfe, Rollstuhl, Duschstuhl usw.)
  • Umbau des Autos oder der Unterkunft

Umbauten aufgrund von Krankheit

Sind nach einem Unfall oder einer Krankheit in Ihrer Wohnung Umbauten erforderlich, damit Sie weiterhin dort leben können, wenden Sie sich bitte an den Bewertungs- und Kontrolldienst der Pflegeversicherung (Administration d'évaluation et de contrôle de l'assurance dépendance). Dieser Dienst übernimmt ggf. einen Teil der Kosten. Bitte beachten Sie, dass es die Aufgabe des Bewertungs- und Kontrolldiensts der Pflegeversicherung ist, die Umbaumaßnahmen zu bestimmen, die den Bedürfnissen der betroffenen Person am besten entsprechen.

Die Kosten der Umbaumaßnahmen werden nicht übernommen, wenn diese nicht zuvor vom Bewertungs- und Kontrolldienst genehmigt wurden.

Technische Hilfsmittel

Der Service Moyens Accessoires Asbl (SMA) stellt pflegebedürftigen Personen die benötigten technischen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung (Rollstuhl, Gehhilfe, geeignetes Bett usw.).

20-22, rue Geespelt
L-3378 Livange
contact@sma.lu

Der Bedarf an einem technischen Hilfsmittel muss nachgewiesen sein. Der Bewertungs- und Kontrolldienst der Pflegeversicherung nimmt eine Bewertung vor und entscheidet über die technischen Hilfsmittel, die den Bedürfnissen der Person am besten entsprechen.

Die Kosten für technische Hilfsmittel werden nicht übernommen, wenn diese nicht zuvor vom Bewertungs- und Kontrolldienst genehmigt wurden.

Informationen

Umfassendere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei den verschiedenen telefonischen Bereitschaftsdiensten des Bewertungs- und Kontrolldiensts der Pflegeversicherung (Administration d'évaluation et de contrôle de l'assurance dépendance).

  • Für allgemeine Auskünfte:
    Helpline Sekretariat
    secretariat@ad.etat.lu
    Tel.: 2478-6060
    Fax: 2478-6061

    Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
     

  • Für Auskünfte betreffend technische Hilfsmittel, einen Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Autos:
    Helpline Technische Hilfsmittel
    Tel.: 2478-6040

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr
    Mittwoch von 13:30 bis 17:00 Uhr

Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, auf eigene Initiative technische Hilfsmittel (Rollstuhl, Krankenhausbett, Gehhilfen usw.) zu erwerben, mit den Umbauarbeiten an Ihrer Wohnung zu beginnen oder einen Umbau Ihres Autos in Auftrag zu geben. Die Genehmigung des Bewertungs- und Kontrolldiensts der Pflegeversicherung ist unbedingt abzuwarten. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist im Gesetz nicht vorgesehen.