Jahresvignette

Mit einer Parkvignette kann das angemeldete Fahrzeug uneingeschränkt in der zugewiesenen Parkzone geparkt werden, solange die Vignette gültig ist.

Die Jahresvignette ist 12 Monate gültig und wird

  • entweder kostenlos (erste Vignette des Anwohners/der Anwohnerin)
  • oder nach Zahlung der entsprechenden Gebühr (alle weiteren Vignetten) versendet.

Die Parkvignette muss so hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs platziert werden, dass die Vorderseite deutlich sichtbar ist.


Gebühren

Die Gemeindeverwaltung stellt eine Parkvignette für Anwohner/innen aus, wenn die in der kommunalen Abgabenverordnung (règlement-taxe) festgelegte Gebühr entrichtet wurde:

1. Parkvignette

kostenlos

2. Parkvignette

60 €

3. Parkvignette

120 €

Antrag

Dem Antrag auf eine Parkvignette muss der Zulassungsschein beiliegen (Teil I – graue Karte), welcher auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt ist, die Eigentümerin eines als M1-Fahrzeug eingestuften Personenkraftwagens ist, sowie weitere Belege, die die Stadt eventuell einfordert. Falls der/die Inhaber/in der Parkvignette umzieht oder das Fahrzeug verkauft oder abtritt, muss die ausgestellte Vignette mit allen zugehörigen Informationen unverzüglich per Post an den Service Circulation (Dienststelle Verkehr) geschickt werden.

Es ist ausdrücklich untersagt, die Parkvignette zu vervielfältigen.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag für eine Jahresvignette

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Vorläufige Parkvignette

Die vorläufige Parkvignette ist ab dem Datum der Ausstellung höchstens 20 Tage gültig (sie wird durch eine Jahresvignette ersetzt, sobald die fällige Gebühr entrichtet wurde).

Beschreibung der Jahresvignette

Auf der Vorderseite

  • der Hinweis „stationnement résidentiel“ (Anwohnerparken)
  • das paraphierte Prüfsiegel
  • das Logo „Ville de Luxembourg“ (Stadt Luxemburg)
  • die Zahl des Monats und die letzten beiden Ziffern des Jahres (getrennt mit Schrägstrich), in dem die Parkvignette abläuft
  • die zwei Initialen des Parksektors, für die die Parkvignette erstellt wurde (in Großbuchstaben)
  • das KFZ-Kennzeichen des Autos
  • das Datum, ab dem die Parkvignette gültig ist, angegeben als Tag, Monat und Jahr in Zahlen
  • das Datum, an dem die Gültigkeit der Parkvignette endet, angegeben als Tag, Monat und Jahr in Zahlen
  • die Kontrollnummer
  • der Hinweis auf die Informationen auf der Rückseite der Parkvignette

Auf der Rückseite

  • Informationen zur Nutzung der Parkvignette

Parkvignette für Dienstwagen

Einwohner/innen, die einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen erhalten, füllen bitte Sie das Online-Formular aus:

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag für eine Parkvignette für Dienstwagen

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Besucherparkvignette

Anwohner/innen können für Personen, die bei ihnen aus familiären Gründen länger zu Besuch sind, eine Besuchervignette (für jeweils 16 €) beantragen. Dem Antrag sind die erforderlichen Belege beizufügen.

  • Jede/r Anwohner/in kann sich pro Jahr höchstens drei Besuchervignetten ausstellen lassen.
  • Für eine bestimmte Person kann nur einmal pro Jahr ein Besuchervignette für dieselbe Adresse ausgestellt werden.
  • Die Besucherparkvignette ist höchstens drei Monate gültig: Die Gültigkeitsdauer kann jedoch auf mehrere Aufenthalte aufgeteilt werden, wobei die Aufenthaltsdauer insgesamt nicht mehr als drei Monate pro Jahr betragen darf.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag für eine Besucherparkvignette

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Parkscheibe

Zusammen mit der Parkvignette für Anwohner/innen übermittelt die Gemeindeverwaltung eine Parkscheibe. Diese Parkscheibe darf nur zusammen mit der Parkvignette verwendet werden.

Unbeschadet anderer gültiger Regelungen kann man mit der Parkscheibe auf dem gesamten Gebiet der Stadt Luxemburg zwei Stunden lang kostenlos am Straßenrand und auf Parkplätzen parken. Die Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.

Stellen Sie den Zeiger der Parkscheibe auf die geplante Abfahrtszeit und platzieren Sie sie im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Es ist verboten eine falsche Zeit anzugeben oder die ursprüngliche Zeitangabe zu ändern, ohne vorher das Auto erneut zu bewegen. Wird das Fahrzeug weniger als 150 m weit bewegt, darf die ursprüngliche Zeitangabe nicht geändert werden.

In den Parkzonen der Nachbargemeinden Hesperingen, Strassen und Walferdingen, in denen eine Parkscheibe vorgesehen ist (blaue Zone), ist die Parkscheibe der Stadt Luxemburg nicht gültig. In diesen Zonen muss die durch die Straßenverkehrsordnung vorgesehene blaue Parkscheibe verwendet werden.

Parken an öffentlichen Verkehrswegen

Länger als 24 Stunden an öffentlichen Verkehrswegen parken

Beachten Sie bitte, dass Artikel 5 der städtischen Verkehrsverordnung (règlement municipal de la circulation) folgende Bedingungen für das Parken an öffentlichen Verkehrswegen vorsieht (nur der französische Text ist rechtsverbindlich): Unbeschadet der Bestimmungen über Parkverbote und Parkbeschränkungen ist es verboten, ein Fahrzeug ohne triftigen Grund länger als 24 Stunden an öffentlichen Verkehrswegen zu parken oder abzustellen.

Parkzonen für Anwohner/innen