Parken am Straßenrand
Um Anwohnern und Besuchern bessere Parkmöglichkeiten einzuräumen, ist es an Werktagen zwischen 18:00 und 8:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in folgenden Wohngebieten verboten, Kleintransporter am Straßenrand zu parken: Belair, Bonneweg, Bahnhofsviertel, Gasperich, Hollerich, Limpertsberg, Merl, Rollingergrund und Weimerskirch.
Parken auf Parkplätzen
In den oben genannten Stadtvierteln können Kleintransporter auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen entsprechend den jeweils gültigen Regelungen abgestellt werden.