30er-Zonen

In einigen Stadtvierteln sind 30er-Zonen eingerichtet, in denen Autofahrer/innen besonders auf Fußgänger/innen achten müssen, da diese überall die Straße überqueren können.

Höhere Sicherheit

  • Bei 30 km/h ist der Bremsweg nur halb so lang wie bei 50 km/h.
  • Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h hat man am Steuer ein größeres Sichtfeld und kann so Personen am Straßenrand besser wahrnehmen.

Auch in 30er-Zonen sollten Fußgänger/innen aufmerksam bleiben, insbesondere wenn sie die Straße überqueren. Kraftfahrzeuge haben hier weiterhin Vorrang.

 

20er-Zonen

In einigen Stadtvierteln sind Wohnstraßen eingerichtet:

  • Die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
  • Fußgänger/innen können die gesamte Straße benutzen.
  • Sie dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer/innen jedoch nicht unnötigerweise behindern.
  • Autofahrer/innen dürfen Personen, die zu Fuß unterwegs sind, weder gefährden noch behindern und müssen anhalten, wenn dies erforderlich ist.
  • Parken ist nur an ausdrücklich gekennzeichneten Stellen erlaubt.