30er-Zonen
In einigen Stadtvierteln sind 30er-Zonen eingerichtet, in denen Autofahrer/innen besonders auf Fußgänger/innen achten müssen, da diese überall die Straße überqueren können.
Höhere Sicherheit
- Bei 30 km/h ist der Bremsweg nur halb so lang wie bei 50 km/h.
- Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h hat man am Steuer ein größeres Sichtfeld und kann so Personen am Straßenrand besser wahrnehmen.
Auch in 30er-Zonen sollten Fußgänger/innen aufmerksam bleiben, insbesondere wenn sie die Straße überqueren. Kraftfahrzeuge haben hier weiterhin Vorrang.
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20er-Zonen
In einigen Stadtvierteln sind Wohnstraßen eingerichtet:
- Die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
- Fußgänger/innen können die gesamte Straße benutzen.
- Sie dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer/innen jedoch nicht unnötigerweise behindern.
- Autofahrer/innen dürfen Personen, die zu Fuß unterwegs sind, weder gefährden noch behindern und müssen anhalten, wenn dies erforderlich ist.
- Parken ist nur an ausdrücklich gekennzeichneten Stellen erlaubt.