Antrag

Bei der Ausführung der in Auftrag gegebenen Bauarbeiten auf öffentlichem oder privaten Grund (Bagger- oder Bohrarbeiten, Anbringung von Masten und Stützen, Pfählen und Spundwänden) obliegt es dem ausführenden Bauunternehmen, darauf zu achten, ob vor Ort öffentliche Versorgungskabel oder -leitungen vorhanden sind.

Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung, die vorhandenen Versorgungsnetze vor Beginn der Arbeiten zu markieren: Jedes Unternehmen ist somit verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist und mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten einen Antrag auf Kennzeichnung bei den verschiedenen Dienststellen der Stadt Luxemburg zu stellen.