Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die verschiedenen Gewinnspiele zur Verteilung von Einkaufsgutscheinen durch die Stadt Luxemburg im Rahmen der Coronavirus-Pandemie.

Art. 1: Organisation

  1. Folgende Bedingungen gelten für die Teilnahme an den verschiedenen Gewinnspielen zur Verteilung der Einkaufsgutscheine, die von der Stadt Luxemburg angekauft wurden, um den Handel im Rahmen der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Mit Ihrer Teilnahme an den Gewinnspielen erkennen Sie die vorliegenden Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an.
  2. Verantwortlich für die Organisation der verschiedenen Gewinnspiele ist die Gemeindeverwaltung der Stadt Luxemburg (nachfolgend „die Stadt“ genannt), welche vertreten wird durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium: 42, place Guillaume II, L-1648 Luxembourg.
  3. Die verschiedenen Aktionen zur Teilnahme an den Gewinnspielen finden zwischen Freitag, dem 7. August und Donnerstag, dem 1. Oktober 2020 statt. Die Aktionen werden rechtzeitig im Voraus über die verschiedenen Medienorgane bekanntgegeben – darunter auch diese Website.
  4. Es werden 16 411 Einkaufsgutscheine im Wert von jeweils 50 Euro verlost. Diese gelten für das jeweils auf dem gewonnenen Gutschein genannte Geschäft auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg und können dort eingelöst werden.

Art. 2: Teilnahmebedingungen

  1. Es bestehen folgende Möglichkeiten, an den Gewinnspielen teilzunehmen:
    1. Broschüre „Geschäfte in der Stadt“
    2. Postkarten
    3. Online-Formular
    4. weitere digitale Angebote der Stadt
  2. Teilnahmescheine, die unleserlich sind oder die es nicht zulassen, die teilnehmende Person zu identifizieren oder zu kontaktieren, können nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft auch E-Mail-Adressen, welche die Stadt als betrügerisch oder unrechtmäßig erachtet.
  3. Kontaktiert werden nur die Gewinner/innen der Gewinnspiele über ihre übermittelten Kontaktdaten. Hierbei erhalten diese Informationen darüber, wie sie die Gutscheine entgegennehmen können.
  4. Alle Gewinner/innen erhalten einen Abholschein, der zum Erhalt des Einkaufsgutscheins unbedingt vorzulegen ist, gemäß der auf dem Abholschein angegebenen Vorgehensweise.
  5. Die Einkaufsgutscheine müssen bis spätestens 30. Oktober 2020 von der Gewinnerin bzw. dem Gewinner eingelöst werden. Ansonsten wird der Gewinn für nichtig erklärt.
  6. Die von den Teilnehmenden gelieferten Angaben müssen unbedingt exakt und wahrheitsgemäß sein. Allein die Teilnehmenden sind für die Korrektheit ihrer Angaben verantwortlich.
  7. Zur Teilnahme sind nur natürliche Personen zugelassen, da die Gutscheine ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt sind. Die Gewinner/innen verpflichten sich ausdrücklich, ihren Gewinn weder geschäftlich noch beruflich zu nutzen.
  8. Pro Person ist nur eine Teilnahme pro Gewinnspiel erlaubt.
  9. Werden die vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht eingehalten oder falls es zu Betrugsfällen oder Betrugsversuchen jeglicher Art kommt (Identitätsdiebstahl, Teilnahme derselben Person mit verschiedenen E-Mail-Adressen oder verschiedenen Identitäten, Nutzung von Bots, organisierte und/oder kollektive Teilnahme usw.), wird die betreffende Person von der Teilnahme an den verschiedenen Gewinnspielen ausgeschlossen.

Art. 3: Gewinnspiele

a. Broschüre „Geschäfte in der Stadt“

  1. Im Laufe des Monats August 2020 wird an alle Haushalte der Stadt Luxemburg eine Broschüre verteilt. Diese enthält ein Verzeichnis sämtlicher Geschäfte, für die man Einkaufsgutscheine gewinnen kann.
  2. Zur Teilnahme muss ein vorfrankierter Antwortschein ausgefüllt und auf dem Postweg an die Stadt zurückgesandt werden.
  3. Die Gewinner/innen werden im Laufe des Monats September 2020 anlässlich zweier Verlosungen unter notarieller Aufsicht gezogen.

b. Postkarten

  1. Im Laufe des Monats August 2020 sind Hostessen bzw. Hosts zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an verschiedenen Standorten in der Stadt unterwegs, um Postkarten zu verteilen. Die jeweiligen Orte und Zeiten werden nicht im Voraus bekanntgegeben.
  2. Zur Teilnahme muss die vorfrankierte Postkarte ausgefüllt und auf dem Postweg an die Stadt zurückgesandt werden.
  3. Die Gewinner/innen werden im Laufe des Monats September 2020 anlässlich zweier Verlosungen unter notarieller Aufsicht gezogen.

c. Online-Formular

  1. Ein Teilnahmeformular für die Gewinnspiele wird vom 7. August bis zum 1. Oktober 2020 von der Stadt Luxemburg auf ihrer Website bereitgestellt.
  2. Zur Teilnahme an den Gewinnspielen ist dieses Formular auszufüllen.
  3. Digitale Ziehungen der Gewinner/innen finden wöchentlich unter notarieller Aufsicht statt. Berücksichtigt werden nur die Teilnehmenden der jeweiligen Woche und bevorzugt werden Diejenigen, die in den Wochen zuvor noch keinen Gutschein gewonnen haben.
  • 1. Woche: Freitag, 7. August bis Donnerstag, 13. August (Ziehung: 14. August)
  • 2. Woche: Freitag, 14. August bis Donnerstag, 20. August (Ziehung: 21. August)
  • 3. Woche: Freitag, 21. August bis Donnerstag, 27. August (Ziehung: 28. August)
  • 4. Woche: Freitag, 28. August bis Donnerstag, 3. September (Ziehung: 4. September)
  • 5. Woche: Freitag, 4. September bis Donnerstag, 10. September (Ziehung: 11. September)
  • 6. Woche: Freitag, 11. September bis Donnerstag, 17. September (Ziehung: 18. September)
  • 7. Woche: Freitag, 18. September bis Donnerstag, 24. September (Ziehung: 25. September)
  • 8. Woche: Freitag, 25. September bis Donnerstag, 1. Oktober (Ziehung: 2. Oktober)
     

d. Weitere digitale Angebote der Stadt

  1. Vom 7. August bis zum 1. Oktober 2020 führt die Stadt jede Woche eine Aktion auf ihren Profilen in den sozialen Medien durch.
  2. Zur Teilnahme muss die Vorgehensweise befolgt werden, die im Rahmen der Ankündigung der jeweiligen Aktion bekanntgegeben wird.
  3. Die Ziehungen der Gewinner/innen finden wöchentlich stattₒ– entweder in Form einer digitalen Ziehung unter notarieller Aufsicht oder gemäß den Teilnahmebedingungen, die bei der Ankündigung der jeweiligen Aktion bekanntgegeben wurden.

Art. 4: Personenbezogenen Daten

  1. Gemäß der Gesetzgebung zum Schutz natürlicher Personen bei der Bearbeitung personenbezogener Daten ist die Stadt befugt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die ihr im Rahmen der Anmeldung zur Teilnahme an den Gewinnspielen übermittelt wurden, um die Gewinner/innen der Gewinnspiele zu ermitteln. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden an den Gewinnspielen werden ausschließlich zum Zwecke verarbeitet, die Gewinnspiele zur Verteilung der von der Stadt erworbenen Einkaufsgutscheine zu organisieren und durchzuführen.
  2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich von den Mitarbeitenden der Stadt verarbeitet, die mit der Organisation der Gewinnspiele betraut sind. Dies sind insbesondere das Personal des Service Communication et relations publiques (Dienststelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, CRP) und des Service Technologies de l'information et de la communication (Dienststelle Informations- und Kommunikationstechnologien, TIC) der Stadt Luxemburg sowie die bzw. der mit der Gewinnspielziehung betraute Notar/in.
  3. Die Teilnehmenden haben ein Auskunftsrecht, ein Recht auf Berichtigung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie gegebenenfalls ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie haben das Recht, aus berechtigten Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
  4. Die Stadt bewahrt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden bis zur Abholfrist für die Einkaufsgutscheine auf, d. h. bis zum 30. Oktober 2020. Die Daten werden anschließend gelöscht und vernichtet, es sei denn sie werden dem Service Archives municipales (Dienststelle Stadtarchiv) der Stadt Luxemburg übergeben – sei es zur Weiterverarbeitung für Archivierungszwecke im öffentlichen Interesse, für historische Zwecke oder statistische Zwecke (gemäß Artikel 5.1. (b) der DSGVO), oder zur Übergabe an das Luxemburger Nationalarchiv gemäß dem Gesetz zur Archivierung (Loi du 17 août 2018 relative à l'archivage).
  5. Um weiterführende Informationen zum Thema der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten, können sich die Teilnehmenden an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung oder den Datenschutzbeauftragten wenden:

Délégué à la protection des données        Administration communale de la Ville de Luxembourg                   
42, place Guillaume II                             42, place Guillaume II
L-1648 Luxemburg                                L-1648 Luxembourg
oder                                                         oder

dpo@vdl.lu                                             protectiondesdonnees@vdl.lu

Die Teilnehmenden können ihre Beschwerde auch an die Nationale Kommission für den Datenschutz richten (Commission Nationale pour la Protection des Données, CDPD): 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux.

Art. 5: Haftungsbeschränkung

  1. Der Gewinn ist nicht anfechtbar, weder hinsichtlich seiner Art noch hinsichtlich seines Betrags; er kann nicht umgetauscht oder in bar ausgezahlt werden und auch anderweitige Forderungen sind nicht zulässig.
  2. Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung; dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
    • - bei Absage oder Verschiebung der Gewinnspiele oder bei Begrenzung des Teilnahmezeitraums an den Gewinnspielen
    • - bei eventuellen Funktionsstörungen im Ablauf der Gewinnspiele
    • - falls der Einkaufsgutschein aus jedwedem Grund nicht in dem Geschäft eingelöst werden kann, das ihn ausgestellt hat, und insbesondere im Falle von Konkurs, Geschäftsaufgabe oder Umzug des jeweiligen Geschäfts.

Art. 6: Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen unterliegen der luxemburgischen Rechtsprechung. Ausschließlich die Gerichte des Rechtsbezirks Luxemburg sind für Beschwerden oder Streitigkeiten zuständig, die nicht per gütlicher Einigung beigelegt werden können.

Art. 7: Aufbewahrung der Teilnahmebedingungen

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen werden in folgender Kanzlei hinterlegt: Tapella et Nilles, 14–16, rue du Canal, L-4050 Esch-sur-Alzette. Sie werden auf der Website der Kanzlei veröffentlich: www.tapella-nilles.lu, sowie auf www.vdl.lu.