Beschreibung

Um die Bühnenkunst zu fördern und auf ihre Professionalisierung hinzuwirken führte die Stadt Luxemburg 1992 ein Beihilfensystem für auf dem Stadtgebiet tätige private Ensembles der darstellenden Künste ein. Nach mehrmaliger Abänderung der dieser Beihilfenregelung zugrunde liegenden Verordnung im Laufe der Jahre (1998, 2002, 2008 und 2012) wird die Verordnung nun erneut an die aktuellen Bedingungen angepasst, damit sie:

  • den aktuellen Umständen gerecht wird, unter denen kreatives Schaffen erfolgt,
  • der Diversifizierung des Sektors entspricht,
  • und den Veränderungen des Publikums Rechnung trägt.

Darüber hinaus wurden bei der Anpassung der Verordnung, die unter anderem für private Theater und die freie Theaterszene gilt, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Theaterbranche berücksichtigt, die im Rahmen des Kulturentwicklungsplans 2018–2028 des Ministeriums für Kultur präsentiert wurden.

Förderungsfähige Ensembles

Diese finanzielle Beihilfe wird nur privaten Ensembles der darstellenden Künste gewährt, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Ensemble muss ein Verein ohne Gewinnzweck sein und eine Rechtspersönlichkeit besitzen.
  • Der Sitz des Ensembles muss sich auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befinden.
  • Das Ensemble muss während des ganzen Jahres ein durchgehendes professionelles Vorstellungsprogramm anbieten.
  • Die Aufführungen müssen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg stattfinden.
  • Das Ensemble muss sich zur Beachtung der Grundsätze verpflichten, die in der geltenden Fassung der „Ethik-Charta für Kultureinrichtungen“ des Ministeriums für Kultur festgelegt sind.

Höhe der Beihilfe

Ensembles, die alle vorstehenden Bedingungen erfüllen, können drei verschiedene Beihilfen erhalten. Diese Beihilfen sind kumulierbar.

  1. Einmal jährlich eine Beihilfe für die Professionalisierung in Form eines Pauschalbetrags von 10 000 Euro, sofern dem Ensemble (gegen Zahlung einer Miete oder kostenlos) das ganze Jahr über ein Aufführungsraum auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg zur Verfügung steht.
  2. Einmal jährlich eine Beihilfe für Infrastrukturkosten in Form eines Pauschalbetrags von 10 000 Euro, sofern das Ensemble Miete und Instandhaltungskosten für einen Aufführungsraum auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg entrichtet, in dem das Ensemble regelmäßig Theaterstücke zur Aufführung bringt.
  3. Eine Beihilfe für kreatives Schaffen in Form eines Pauschalbetrags von 10 000 Euro pro Aufführung, sofern das Ensemble im jeweiligen Jahr auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg mindestens zwei Theaterstücke auf professioneller Basis zur Aufführung bringt; pro Jahr können höchstens vier Aufführungen gefördert werden.

Sollte es sich bei der Aufführung um eine Koproduktion von zwei Ensembles handeln, wird/werden die Beihilfe(n) zu gleichen Teilen auf die beiden Ensembles aufgeteilt.

In folgenden Fällen wird die Beihilfe für kreatives Schaffen nicht gewährt:

  • bei einer Koproduktion mit den städtischen Theatern

Wichtiger Hinweis

Der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfen darf die dem Ensemble insgesamt tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.

Letzte Anpassung 2012

Beihilfe für Infrastrukturkosten 7000 €
Beihilfe für kreative Arbeit 7000 €

 

Anpassung vom 17. Oktober 2022

Beihilfe für Infrastrukturkosten 10 000 €
Beihilfe für kreative Arbeit 10 000 €
Beihilfe zur Professionalisierung 10 000 €

Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe

Ensembles, die eine Beihilfe erhalten möchten, müssen die betreffende Beihilfe bis spätestens 15. März des laufenden Jahres schriftlich bei der Stadt Luxemburg beantragen. Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:

  • Nachweis der Unterzeichnung der „Ethik-Charta für Kultureinrichtungen“ des Ministeriums für Kultur durch das Ensemble
  • Aufführungsprogramm des Ensembles für das laufende Jahr
  • Mietvertrag des vom Ensemble angemieteten Aufführungsraums bzw. Angaben zum Aufführungsraum, der dem Ensemble im jeweiligen Jahr zur Verfügung steht
  • geschätzte Einnahmen und Ausgaben pro Theaterstück, das das Ensemble im jeweiligen Jahr produziert oder koproduziert

Die Beihilfe wird zu Beginn des folgenden Jahres gegen Vorlage folgender Belege ausgezahlt:

  • Tätigkeitsbericht
  • Jahresabschluss mit einer detaillierten Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben pro Theaterstück, das vom Ensemble produziert oder koproduziert wurde

Kontakt

Service Coordination culturelle

Cercle
2A, rue Genistre
Adresse postale :
L-2090 Luxembourg

Angabe des Namens und Abbildung des Logos der Stadt

Private Ensembles der darstellenden Künste, denen eine Beihilfe gewährt wird, verpflichten sich, in ihren Publikationen das Logo der Stadt abzubilden und darauf hinzuweisen, dass sie von der Stadt Luxemburg gefördert werden. Die genaue Form des Vermerks ist mit dem städtischen Service Communication et relations publiques (Dienststelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) abzusprechen.

Verordnung

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung eingehend über die geltenden Voraussetzungen. Detaillierte Informationen zur Beihilfenregelung finden Sie in der Verordnung über die Vergabe von Beihilfen an private Ensembles der darstellenden Künste (Règlement concernant l'allocation d'aides aux ensembles privés des arts de la scène du 17 octobre 2022):