Hintergrund
Die Stadt Luxemburg unterstützt seit vielen Jahren aktiv kreative und kulturelle Aktivitäten, die von im Großherzogtum niedergelassenen Kunst- und Kulturschaffenden sowie Vereinen ohne Gewinnzweck und Unternehmen veranstaltet werden. Die Förderung kann in Form einer Kostenbeteiligung, von Zuschüssen oder logistischer Unterstützung erfolgen.
Zunehmend werden Anträge zur Unterstützung einer großen Bandbreite an Kunst- und Kulturprojekten gestellt. Um diesem stetig wachsenden Bedarf gerecht zu werden, stellt die Stadt nun ein Antragsformular für Beihilfen bereit, die beantragt werden können, sofern die im Folgenden ausgeführten Voraussetzungen erfüllt werden.
Förderungsberechtigte Personen, Vereine und Projekte
Förderungsberechtigt sind Vereine ohne Gewinnzweck, die Kulturveranstaltungen organisieren, sowie Künstlervereinigungen, -kompagnien, -gruppen, und -ensembles, aber auch Einzelpersonen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig und in einem der folgenden Bereiche tätig sind:
- Bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk
- Tanz
- Literatur
- Musik
- Multidisziplinäre Projekte
- Theater und darstellende Kunst
- Zirkus und Street-Art
- Audiovisuelle Produktion, Programmkino
- Kulturerbe, Geschichte, volkstümliche Traditionen
- Soziokultureller Bereich
Fristen
Der Beihilfeantrag für Kulturprojekte muss bei der Stadt Luxemburg mindestens sechs Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin des Projekts eingehen.
Antragsvoraussetzungen
Die Veranstalter von Kulturprojekten, die bei der Stadt einen Beihilfeantrag einreichen möchten, werden gebeten, hierfür das untenstehende Formular auszufüllen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Anträge unter optimalen Bedingungen von der Verwaltung bearbeitet werden können und gleich behandelt werden.
Sobald das Formular ausgefüllt ist, wird es der antragstellenden Person an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Das Formular muss anschließend unterschrieben und auf dem Postweg oder per E-Mail bei der Abteilung Coordination culturelle (Kulturkoordination) eingereicht werden (coordinationculturelle@vdl.lu).
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt wird, wenn er vollständig ausgefüllt und im Rahmen der festgesetzten Frist eingereicht wurde. Auch behält sich die Stadt Luxemburg das Recht vor, nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen und auf Grundlage der von ihr selbst festgelegten Voraussetzungen zu entscheiden, ob eine Beihilfe gewährt wird.
Der folgende Informationshinweis dient zur Erläuterung der zu erfüllenden Voraussetzungen und der Bewilligungsregeln bei der Vergabe von Beihilfen für Kulturprojekte. Bitte lesen Sie den Hinweis sorgfältig durch. Vielen Dank.
Auszufüllende(s) Formular(e)
Beantragung einer Beihilfe für Kulturprojekte
Über ein Online-Formular
Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung
- Nicht-authentifizierter Modus
- Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
- Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
- per Post oder
- per E-Mail (Scan)
Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen dem Beihilfeantrag unbedingt beigefügt werden:
-
das vorliegende Formular, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben
-
eine ausführliche Projektbeschreibung
-
ein detaillierter Budgetentwurf für das/die Projekt(e), das/die Gegenstand des vorliegenden Antrags ist/sind
-
bei Antragstellung durch eine Asbl: eine Kopie der Satzung
-
bei Antragstellung durch eine/n Kunst- und Kulturschaffende/n: ein ausführlicher Lebenslauf
-
Fotos, Reproduktionen oder Publikationen von Werken, die bereits existieren und die ggf. von der Stadt Luxemburg gefördert wurden (optional)
-
Pressedossier bereits durchgeführter Projekte (optional)
-
sonstige Belege, die Ihnen für die Begründung Ihres Antrags zweckdienlich erscheinen