Erforderliche Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument

  • Personalausweis bei Angehörigen der Europäischen Union
  • Reisepass bei Angehörigen aus Nicht-EU-Ländern

Geburtsurkunde

Paare, die heiraten möchten, müssen vollständige Abschriften ihrer Geburtsurkunden (mit Angabe der Namen der Eltern) beibringen, die nicht älter als sechs Monate alt sind. Personen, die in der Stadt Luxemburg geboren sind und dort heiraten möchten, brauchen keine Geburtsurkunde beizubringen.

Bei ausländischen Dokumenten aus Ländern, die nicht an ein internationales Übereinkommen mit Luxemburg gebunden sind (CIEC-Übereinkommen Nr. 16), ist eine Unterschriftsbeglaubigung oder eine Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zwingend erforderlich.

Wohnsitzbescheinigung

Um in der Stadt Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, muss eine der Personen dort ihren offiziellen Wohnsitz haben. Der Wohnsitz gebietsansässiger Personen des Großherzogtums wird vom Standesamt bei der Zusammenstellung der Akte anhand ihrer gültigen Aufenthaltskarten und durch Abfrage des Nationalen Registers natürlicher Personen überprüft. Bei Unstimmigkeiten ist die Vorlage einer Wohnsitzbescheinigung erforderlich.

Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Großherzogtum Luxemburg haben, benötigen von der zuständigen Behörde des Wohnorts ihres Heimatlandes eine Wohnsitzbescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist.

Weitere Dokumente

Das Standesamt informiert die zukünftigen Eheleute darüber, falls weitere Unterlagen erforderlich sein sollten, wie z. B. die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners, Scheidungspapiere, bei Minderjährigen die Erlaubnis des Vormundschaftsrichters, ein Ehefähigkeitszeugnis, das von den Behörden des Heimatlandes der zukünftigen Eheleute ausgestellt wird.

Achtung: Jedes ausländische Dokument muss mit einer Apostille oder einer Unterschriftsbeglaubigung versehen sein.

Zusammenstellung der Akte

Für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen müssen sich die zukünftigen Eheleute gemeinsam im Standesamt einfinden und ihre gültigen Personalausweise (EU-Bürger/innen) oder Reisepässe (Bürger/innen aus Nicht-EU-Ländern) vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen können nur nach Terminabsprache eingereicht werden!

Die erforderlichen Unterlagen müssen dem Standesamt spätestens einen Monat vor dem Hochzeitstermin vorgelegt werden. Personenstandsurkunden, die nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch abgefasst sind, müssen als vereidigte Übersetzung in einer dieser drei Sprachen vorgelegt werden. Die Eheschließung muss an zehn aufeinanderfolgenden Tagen vor dem Termin in der Wohnsitzgemeinde der zukünftigen Eheleute veröffentlicht werden (Aufgebot).

Die Ehe muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung geschlossen werden.

Am Tag der Vorlegung der Unterlagen muss eine Registrierungsgebühr bezahlt werden (zwischen 20 und 30 €, je nach Komplexität der Akte).

Geschätzte Wartezeit an den Schaltern

Es ist  15:43 Uhr

Eheschließung – Lebenspartnerschaft

Tag und Ort der Eheschließung

Der Hochzeitstermin wird vom Standesamt in Abstimmung mit den zukünftigen Eheleuten bei Vorlage aller für das Aufgebot notwendigen Unterlagen festgelegt (die Akte muss vollständig sein). Deshalb ist es wichtig, dass die zukünftigen Eheleute weder den Tag noch die Uhrzeit für die kirchliche Trauung festlegen, bevor die Formalitäten der Gemeinde erledigt wurden.

Standesamtliche Trauungen werden in der Stadt Luxemburg mittwochs, donnerstags und freitags vorgenommen. Samstags, sonntags und feiertags finden keine Trauungen statt.

Aufgrund der im Vorfeld zu erledigenden Formalitäten wird zukünftigen Eheleuten empfohlen, mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin Kontakt zum Standesamt aufzunehmen. Da ausländische Staatsangehörige gemäß ihres Personalstatus verheiratet werden, sind sie gebeten, mindestens drei Monate vor dem gewünschten Datum Kontakt aufzunehmen.

Kontakt

Kontakt

Bierger-Center

44, place Guillaume II / 2, rue Notre-Dame
L-2090 Luxembourg

FAQ

Müssen wir die Akte mit allen Unterlagen gemeinsam einreichen?

Ja

Benötigen wir dazu einen Termin?

Ja. Bitte kontaktieren Sie das Standesamt für eine Terminabsprache.

Wie lange müssen wir nach Einreichung der Unterlagen mindestens auf den Hochzeitstermin warten?

Da die Frist für die Veröffentlichung von Aufgeboten zehn Tage beträgt, ist mit zwei bis drei Wochen zu rechnen. Der Termin hängt auch von der Verfügbarkeit der Trauräume ab.

(Fristen können bei der Veröffentlichung von Aufgeboten in anderen Gemeinden abweichen.)

Ab dem Ablauf der Veröffentlichungsfrist ist die Akte ein Jahr gültig.

Wo befindet sich der Trauraum?

Im Rathaus der Stadt Luxemburg, Eingang Place Guillaume II.

Wie viel Zeit benötige ich für die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen?

Das hängt davon ab, wie lange Ihre Behörden benötigen, um die angeforderten Dokumente auszustellen.

Wann wird die Hochzeit veröffentlicht?

An dem Tag, an dem die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, und zwar an einem dafür vorgesehenen Ort (Reider – nicht in einer Zeitung)

Wann finden Trauungen statt?

Mittwochs, donnerstags und freitags, vormittags gegen 11 Uhr sowie nachmittags bis 16 Uhr.

Müssen Trauzeugen anwesend sein?

Nein, die Unterzeichnung von Trauzeugen ist in der luxemburgischen Gesetzgebung nicht vorgeschrieben.

Wie lange dauert die Trauung?

Ungefähr 15 Minuten.

Ist es sinnvoll, etwas früher zu erscheinen?

Ja, planen Sie genug Zeit ein, falls ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, z. B. Verzögerungen aufgrund der Parkplatzsuche.

Müssen wir unseren Ehevertrag mitbringen? (Notar)

Nein, der Vertrag wird von Ihrem Notariat im Personenstandsregister hinterlegt. Der Vertrag findet keine Erwähnung in der Heiratsurkunde.

Müssen wir Eheringe tauschen?

Der Tausch von Eheringen ist freigestellt.

Stellt uns die Stadt einen Fotografen zur Verfügung?

Nein.

Wer wird unsere Trauung vornehmen?

Die Bürgermeisterin oder ihr/e Stellvertreter/in.