Anmeldung eines Hundes

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen beim Bierger-Center der Stadt Luxemburg anmelden. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • eine ordnungsgemäße Bescheinigung für Hunde (von einem zugelassenen Tierarzt auszustellen)
  • eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags (Haftpflicht)

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung als Nachweis über die erfolgte Anmeldung.

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Gängige Geschäfte

Jährliche Hundesteuer

Gemäß Artikel 6 des geänderten Gesetzes über Hunde (Loi modifiée du 9 mai 2008 relative aux chiens) erhebt die Gemeinde eine jährliche Hundesteuer.

Einige Hunde sind von dieser Steuer befreit:

  • als Blindenführhunde oder Begleithunde für Menschen mit einer Behinderung eingesetzte Hunde
  • Hunde, die bei der Polizei, der Armee, beim Zoll oder als Rettungshunde eingesetzt werden

Wenn der Hund gestorben oder entlaufen ist, ist keine Erstattung oder Ermäßigung der jährlichen Hundesteuer möglich.

Wohnsitzwechsel

Bei einem Wohnsitzwechsel muss die auf der Empfangsbestätigung angegebene Adresse aktualisiert werden. Hierzu müssen Sie die alte Empfangsbestätigung abgeben. Sie erhalten eine neue Bestätigung mit Ihrer aktuellen Adresse.

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde des Großherzogtums in die Stadt Luxemburg gezogen sind, können Sie den von Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde ausgestellten Zahlungsnachweis für die jährliche Hundesteuer vorlegen.

In diesem Fall wird die Hundesteuer erst ab dem 1. Januar des Folgejahres nach Ihrem Wohnsitzwechsel fällig.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Halterwechsel

Um den Halterwechsel für einen Hund anzumelden, müssen die neuen Halter folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine ordnungsgemäße Bescheinigung für Hunde (von einem zugelassenen Tierarzt auszustellen)
  • eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags (Haftpflicht)
  • die Empfangsbestätigung des vormaligen Halters
  • die Bescheinigung über den Halterwechsel

Auszufüllende(s) Formular(e)

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Potenziell gefährliche Hunde

Anmeldung eines potenziell gefährlichen Hundes

Wenn Sie einen potenziell gefährlichen Hund besitzen, bestehen für Sie neben den gesetzlichen Anforderungen für die Anmeldung von Hunden zusätzliche Verpflichtungen, und zwar:

  • die erfolgreiche Teilnahme des Hundes an einem Dressurkurs
  • bei bestimmten Hunden eine tierärztliche Bescheinigung mit Angabe des Datums der Kastration
  • der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der Hundehalterin bzw. des Hundehalters an Hundehalterschulungen
  • die Volljährigkeit der Halterin bzw. des Halters und einen makellosen Strafregisterauszug
  • usw.

Weitere Informationen zur Anmeldung eines potenziell gefährlichen Hundes erhalten Sie auf guichet.lu unter „Vorgehensweise und Details – Sonderbestimmungen für potenziell gefährliche Hunde“

Vorgehensweise für die Meldung potenziell gefährlicher Hunde

Wer glaubt, dass ein Hund eine Gefahr für ihn darstellt, kann dies der zuständigen Gemeindeverwaltung melden. Das für diese Meldung erforderliche Formular der Veterinärverwaltung (Administration des Services Vétérinaires, ASV) ist beim Bierger-Center erhältlich.

Diese Meldung muss alle Informationen enthalten, die Sie zu der Annahme führen, dass der betreffende Hund eine Gefahr darstellt. Das Formular muss unterschrieben werden. Sie können das Formular per Post übermitteln oder persönlich im Bierger-Center abgeben, von wo es an die Veterinärverwaltung zur Entscheidungsfindung weitergeleitet wird. Sollte die Veterinärverwaltung Ihrem Antrag nicht stattgeben, so müssen Sie als Antragsteller/in die Kosten für den Hausbesuch eines zugelassenen Tierarztes zur Begutachtung des Hundes übernehmen.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Über ein PDF-Dokument

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
PDF-Formular

Tod eines Hundes

Der Tod eines Hundes muss dem Bierger-Center gemeldet werden.

Wenn der Hund gestorben oder entlaufen ist, ist keine Erstattung oder Ermäßigung der jährlichen Hundesteuer möglich.