Beschreibung

Die Stadt verfügt über 618 erschwingliche Wohnimmobilien, die zur Vermietung bestimmt sind und für die in der geltenden Gesetzgebung festgelegte Zuteilungskriterien gelten.

Vergabebedingungen

Die Bedingungen für die Zuteilung einer erschwinglichen Wohnimmobilie sind in der geltenden Gesetzgebung festgelegt (nur der französische Text ist rechtsverbindlich):

Personen, die sich für eine erschwingliche Wohnimmobilie bewerben möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person, die am Tag der Antragstellung volljährig ist.
  • Weder die antragsstellende Person noch ein anderes Mitglied ihrer häuslichen Gemeinschaft ist Eigentümer/in, Nießbraucher/in, Erbpächter/in oder Nutznießer/in eines Wohnrechts, von mehr als einem ungeteilten Drittel, einer anderen Wohnimmobilie im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland.
  • Das monatliche Einkommen der antragstellenden Person und der Mitglieder ihrer häuslichen Gemeinschaft liegt unter oder entspricht der Höchstgrenze, die je nach Zusammensetzung des Haushalts gemäß der folgenden Tabelle festgelegt wird:

Art der häuslichen Gemeinschaft

Höchstgrenze

Monatliches Einkommen

1 Erwachsener

3727 €

2 Erwachsene – 0 Kinder

5592 €

1 oder 2 Erwachsene – 1 Kind

7082 €

1 oder 2 Erwachsene – 2 Kinder

8574 €

1 oder 2 Erwachsene – 3 Kinder

10064 €

Weiteres Kind

1119 €

Weiterer Erwachsener

1491 €

Die Werte in der Tabelle beziehen sich auf das Anwendungsmaß der gleitenden Lohnskala von 944,43.

  • Die antragstellende Person und die Mitglieder ihrer häuslichen Gemeinschaft verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten gemäß dem geänderten Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit von Personen und die Einwanderung (loi modifiée du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l’immigration).
  • Es können nur jahresaktuelle Anträge berücksichtigt werden.

Antrag

Zur Antragstellung ist nachstehendes Formular auszufüllen, das postalisch an den Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) übermittelt werden muss:

Die sich für die Anmietung interessierenden Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.

Kontakt

Kontaktperson