Kurzgefasst
Die Stadt besitzt in verschiedenen Vierteln ein Kontingent an 41 Wohnimmobilien, und aufgrund der Entwicklung neuer Bauprojekte wird dieses in Zukunft noch anwachsen.
Vergabebedingungen
Ausschlusskriterien
- Sie dürfen nicht Eigentümer/in, Gesamthandseigentümer/in, Erbpächter/in, Erbbauberechtigte/r oder Nutznießer/in einer Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks in Luxemburg oder im Ausland sein und dort auch kein Wohnrecht in einer anderen Wohnung haben.
- Das Haushaltseinkommen darf den von der Stadt vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten.
Verbraucherpreisindex 944,43
Haushaltszusammensetzung |
Höchsteinkommen |
---|---|
Einzelperson |
6611,01 € |
Haushalt ohne Kinder |
8027,65 € |
Haushalt mit einem Kind |
8028,13 € |
Haushalt mit 2 Kindern |
9444,30 € |
Haushalt mit drei Kindern |
10 152,61 € |
Haushalt mit vier Kindern |
10 860,95 € |
Haushalt mit 5 Kindern |
11 333,28 € |
Haushalt mit 6 Kindern |
12 041,49 € |
Auswahlverfahren
a) Arbeitsort
Arbeitsort | Punkte |
---|---|
Im Umkreis von 1 km in Nähe der angebotenen Wohnung (auf dem Stadtgebiet oder in einer angrenzenden Gemeinde) |
50 Punkte |
Auf dem Stadtgebiet, aber ohne besondere Nähe zur angebotenen Wohnung |
40 Punkte |
b) Arbeitgeberin: Stadt Luxemburg
Arbeitgeberin: Stadt Luxemburg | Punkte |
---|---|
Arbeitgeberin: Stadt Luxemburg (1 Haushaltsmitglied) |
10 Punkte |
c) Berufserfahrung
Berufserfahrung | Punkte |
---|---|
Dauer der Erwerbstätigkeit mindestens 10 Jahre (mit oder ohne Unterbrechung) |
40 Punkte |
Dauer der Erwerbstätigkeit 3 bis 10 Jahre (mit oder ohne Unterbrechung) |
10 Punkte |
d) Wohnort
Zusätzliche Punkte werden für Bewerbungen vergeben, bei denen mindestens eine
- der antragstellenden Personen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg wohnt oder gewohnt hat.
- der antragstellenden Personen Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie hat, die zum Zeitpunkt der Bewerbungseinreichung auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg wohnen.
Zur Bestimmung der Punktezahl einer eingereichten Bewerbung wird das untenstehende Raster für jede antragstellende Person angewendet. Für jedes der nachstehenden Kriterien A, B, C oder D wird nur der günstigste Fall pro Antrag berücksichtigt.
|
Kriterium |
Punkte |
Höchstgrenze |
---|---|---|---|
A |
Wohnort in Luxemburg-Stadt am Tag der Antragstellung |
2 Punkte pro gesamtes Jahr, ohne Unterbrechung bis zum Tag der Antragstellung |
40 Punkte insgesamt |
B |
Ehemaliger Wohnort in der Stadt |
1 Punkt pro gesamtes Jahr |
20 Punkte insgesamt |
C |
Verwandte in aufsteigender und direkter Linie mit Wohnort in Luxemburg-Stadt am Tag der Antragstellung |
1 Punkt pro gesamtes Jahr, ohne Unterbrechung |
10 Punkte insgesamt |
D |
Verwandte in absteigender und direkter Linie mit Wohnort in Luxemburg-Stadt am Tag der Antragstellung |
1 Punkt pro gesamtes Jahr, ohne Unterbrechung |
10 Punkte insgesamt |
e) soziales Kriterium
Soziales Kriterium | Punkte |
---|---|
Spezifische wirtschaftliche und soziale Situation |
Höchste Punktzahl: 20 |
Bei Punktgleichheit entscheidet das verfügbare Nettoeinkommen des Haushalts, gewichtet nach Verbrauchereinheiten (VE):
- 1,00 VE für die erste erwachsene Person des Haushalts
- 0,70 VE für jede zusätzliche erwachsene Person
- 0,40 VE für das erste Kind
- 0,45 VE für das zweite Kind
- 0,50 VE für jedes zusätzliche Kind
- Erhöhung um 0,10 VE für jedes Kind über 14 Jahre
Antrag
Zur Antragstellung ist ein Formular auszufüllen. Unvollständige Anträge werden per Post mit Informationen über die noch fehlenden Unterlagen an die antragstellende Person zurückgeschickt, damit diese den Antrag vervollständigen kann.
Wenn der Antrag vollständig ist, erhält die betroffene Person ein Bestätigungsschreiben über die Aufnahme in die Warteliste.
Die sich für die Anmietung interessierenden Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.
Kontakt
Kontaktperson
- Daniele Schiavone
Tel.: 4796-4333
logements@vdl.lu