Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium ist das ausführende Organ und nimmt die täglichen Verwaltungsaufgaben der Gemeinde wahr. Seine Mitglieder werden aus den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gewählt. Die Sitzungen des Schöffenrats werden durch die Bürgermeisterin geleitet und sind nicht öffentlich.

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium hat folgende Aufgaben:

  • Veröffentlichung und Durchführung der Beschlüsse des Gemeinderats
  • Vermögensverwaltung der Gemeinde
  • Einnahmenverwaltung
  • Anordnung der Ausgaben
  • Überwachung der Gemeindekasse und der kommunalen Buchführung
  • Verwaltung der kommunalen Einrichtungen
  • Leitung von Gemeindearbeiten
  • gerichtliche Verfahren der Gemeinde
  • Personalaufsicht
  • Archivpflege usw.