Der Gemeinderat regelt alle Angelegenheiten von Gemeindeinteresse. Gemäß dem Erlass über die Bildung der Gemeindeverwaltungen (Décret du 14 décembre 1789 relatif à la constitution des municipalités) ist es Aufgabe des Gemeinderats, den Menschen eine Politik zugute kommen zu lassen, die insbesondere der Sauberkeit, Hygiene und Ruhe auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Gebäuden zuträglich ist (…faire jouir les habitants des avantages d'une bonne police, notamment de la propreté, de la salubrité et de la tranquillité dans les rues, lieux et édifices publics).

Die Aufgaben des Gemeinderats umfassen:

  • Haushalts- und Kontenbewilligung
  • Festsetzung von Zöllen und Abgaben
  • Genehmigung von Bau- und Stadtentwicklungsprojekten
  • Ernennung, Entlassung oder Abberufung von öffentlichen Bediensteten und Mitarbeitern

Der Gemeinderat ist von Gesetzes wegen dafür zuständig, Verordnungen der inneren Verwaltung und der Gemeindepolizei zu erlassen, wobei letztere auch Strafmaßnahmen beinhalten können. Der Gemeinderat nimmt des Weiteren Stellung zu Entscheidungen öffentlicher Institutionen, die der Gemeinde unterstellt sind, und bewilligt den zugehörigen Haushalt und die zugehörigen Konten.

Der Gemeinderat kommt unter der Leitung der Bürgermeisterin so oft zusammen, wie dies die aktuellen Angelegenheiten erfordern, mindestens aber einmal alle drei Monate. Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich (von wenigen Ausnahme abgesehen) und jeder kann als Beobachter teilnehmen. Darüber hinaus veröffentlicht die Stadt Luxemburg regelmäßig eine Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats.