Kurzgefasst
Entsorgung
auf Bestellung
Frequenz
auf Bestellung
Behälter
gebundene Pakete, Körbe, Plastiksäcke
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten
Ressourcencenter
Großvolumige Container
Hinweise
Erlaubt
Strauch- und Heckenschnitt, Rosenschnitt, Äste von Bäumen und Büschen, Unkraut, Laub, Blumen und Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde usw.
Nicht erlaubt
Grasschnitt, Baumstämme
Gartenabfälle müssen in offenen Säcken oder Behältern gut sichtbar auf dem Gehweg oder am Rand Ihres Grundstücks abgestellt werden, ohne die Zufahrt zu behindern oder Fußgänger/innen zu gefährden.
- Die Behälter dürfen nicht schwerer als 25 kg sein.
- Astwerk, Strauch- und Heckenschnitt müssen zu handlichen Paketen von max. 1,50 m und max. 25 kg gebündelt werden. Max. erlaubter Durchschnitt der Äste: 10 cm.
- Gartenabfälle, die aus irgendeinem Grund nicht abgeholt wurden, müssen am Ende des Tages vom Bürgersteig wieder entfernt werden.
BESONDERER HINWEIS – GRASSCHNITT
Sollte die Aufstellung eines Biogutbehälters nicht möglich sein, so kann der Grasschnitt zum Abfuhrtermin für Bioabfälle ausnahmsweise in einem anderen Behälter oder Abfallsack bereitgestellt werden.