Kurzgefasst

Entsorgung

regelmäßige Abfuhr

Frequenz

Wöchentlich

Behälter

Braune Behälter

Hinweise

Das Gesetz vom 9. Juni 2022 besagt, dass es verboten ist, Bio- und Grünabfälle mit biologisch abbaubaren oder nicht abbaubaren Kunststoffen gemischt zu sammeln oder gemeinsam zu behandeln.

Erlaubt

Küchenabfälle, Lebensmittelreste (roh und gekocht), Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kaffeesatz, Teebeutel, Brot, verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel, Fleisch, Fisch usw.

Gartenabfälle ohne Holz, Grasschnitt, Gras, Unkraut, Gemüse, heruntergefallene Früchte, Blumen, Heu, Blätter, Stroh, Topfpflanzen (ohne Erde und Topf), Ausscheidungen von Kleintieren ohne Streu usw.

Papiertüten (ausschließlich Abfallbeutel für biologisch abbaubare Abfälle)

in Zeitungspapier eingewickelte Schalen

Nicht erlaubt

Hausmüll, Zigarettenkippen, Fette und Öle, Kehricht, Hygieneartikel, Asche und Kohle usw.

Gartenabfälle mit Holz, Heckenschnitt, kleinere Äste, Strauchteile, Rosen-, Hecken-, Strauchabfall, Holzspäne, Pflanzenerde, behandeltes Holz usw.

Papier, Servietten, Taschentücher, Altpapier usw.

Katzenstreu, Windeln usw.

Tüten, Verpackungen und andere Erzeugnisse aus biologisch abbaubarem Kunststoff

Entsorgungsart

Regelmäßige Abfuhr

Die in braunen Behältern gesammelten Bioabfälle wird jede Woche bei Ihnen zu Hause abgeholt.

Wo ist was zu entsorgen?

Sie sind nicht sicher, wie eine bestimmte Abfallart zu entsorgen ist oder wie Sie eine bestimmte Verpackung trennen sollten?
Unser Abfallglossar hilft Ihnen weiter.

Die
Dienststelle kontaktieren

Kontakt

48, route d'Arlon
L-1140 Luxembourg

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

8:00 bis 16:00 Uhr