Zu den Hauptaufgaben des Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) zählt Folgendes:
- administrative, soziale und technische Verwaltung des städtischen Mietwohnungsbestands: erschwingliche Wohnungen, möblierte Zimmer, Mietimmobilien der Stadt Luxemburg und Dienstwohnungen
- Sekretariat der Commission des loyers (Mietkommission) - Gesetz über die Miete zu Wohnzwecken, (loi du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d'habitation), Artikel 7 und 8
- Verwaltung der beiden Notunterkünfte
- Wartung der zu Wohnzwecken vermieteten oder zur Verfügung gestellten Wohnungen und Zimmer auf dem Stadtgebiet
Eine Immobilie der Stadt mieten
Wohnimmobilien, möblierte Zimmer oder Gemeinschaftsgärten der Stadt, die gemäß bestimmter Vergabebedingungen vermietet werden, entweder durch in einer großherzo…
Erschwingliche Wohnimmobilien (mit Zuteilungskriterien)
Die Stadt verfügt über 618 erschwingliche Wohnimmobilien, die zur Vermietung bestimmt sind und für die in der geltenden Gesetzgebung festgelegte Zuteilungskrite…
Kontrolle unhygienischer Zimmer und Wohnungen
Erforderliche Schritte für die Anmietung von möblierten Zimmern.
Logement
Der Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) verwaltet 893 Unterkünfte im Besitz der Stadt Luxemburg, darunter erschwingliche Wohnungen, Mietunterkünfte de…
Mietimmobilien der Stadt
Die Stadt ist Eigentümerin von 41 erschwinglichen Wohnimmobilien, die nach bestimmten Auswahlkriterien, darunter die Punkteverteilung und das Höchsteinkommen, v…
Mietkommission
Die Mietkommission (Commission des loyers) ist eine Schlichtungsstelle zwischen Eigentümern und Mietern in Bezug auf Mieterhöhungen oder -minderungen.
Möblierte Zimmer der Stadt (mit Zuteilungskriterien)
Die Stadt verfügt über 121 möblierte Zimmer, die zur Vermietung bestimmt sind und für die in der geltenden Gesetzgebung festgelegte Zuteilungskriterien gelten.
Sicherung persönlicher Gegenstände bei einer Wohnungsräumung
Bei der Handhabung der beweglichen Gegenstände von Personen, über die ein Räumungsurteil gesprochen wurde, unterliegen sowohl die Gemeinde als auch die von der …