Überwege für den Fuß- und Radverkehr

An gekennzeichneten Fußgänger- und Radfahrerüberwegen haben Fußgänger/innen und Radfahrer/innen Vorrang vor Kraftfahrzeugen. An diesen Übergängen überqueren Radfahrer/innen die Fahrbahn auf dem roten Radweg und brauchen dabei nicht abzusteigen. Beim Überqueren der Straße sollte man trotzdem vorsichtig sein.

Radverkehr in Gegenrichtung

In Bereichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h können Radfahrer/innen nur dann auch in Gegenrichtung fahren, wenn die Beschilderung am Beginn der Einbahnstraße mit dem Zusatzzeichen „excepté cycles“ (ausgenommen Fahrräder) versehen ist.

Radverkehr auf Busfahrstreifen

Für den Radverkehr ist die Nutzung des Busfahrstreifens grundsätzlich verboten. Man darf nur dort mit dem Fahrrad fahren, wo das Hinweisschild auf den Busfahrstreifen mit dem Zusatzzeichen „excepté cycles“ (ausgenommen Fahrräder) versehen ist.

Fahrradschleusen

Fahrradschleusen sind Wartebereiche für Fahrräder vor der Wartelinie für Kraftfahrzeuge an Ampelkreuzungen.

So können Radfahrer/innen die Spur wechseln und sich sichtbar vor die Kraftfahrzeuge stellen, um sicher weiterfahren zu können, wenn die Ampel auf Grün springt.

Angebotsstreifen

Gemäß der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung sind Fahrrad-Angebotsstreifen Fahrstreifen, die für den Radverkehr bestimmt, aber nicht für diesen reserviert sind. Sie sind durch eine unterbrochene Linie vom Rest der Fahrbahn getrennt.

Radfahrer/innen müssen Angebotsstreifen nicht unbedingt nutzen. Kraftfahrzeuge dürfen Angebotsstreifen bei Bedarf nutzen (zum Beispiel an einer Kreuzung).

Indirektes Linksabbiegen

Auf sehr stark befahrenen Ampelkreuzungen stellt das „indirekte Linksabbiegen“ die sicherste Methode dar.

Fahrradampeln

Erhöhte Sicherheit und verbesserter Verkehrsfluss für Radfahrer/innen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.

Fahrradampeln sind durch ein orangefarbenes Blinklicht gekennzeichnet, das ausschließlich für den Radverkehr gilt.

An Lichtzeichenanlagen, die mit einer Fahrradampel ausgestattet sind, können Radfahrer/innen auch bei rotem Lichtzeichen für den Fahrverkehr weiterfahren. Hierbei müssen sie der von der Fahrradampel vorgegebenen Pfeilrichtung folgen. Die Radfahrer/innen sind hierbei angehalten, vorsichtig zu fahren und kreuzenden Verkehrsteilnehmenden die Vorfahrt zu gewähren.

An folgenden Kreuzungen wurden Fahrradampeln eingerichtet:

  • Avenue du X Septembre, Boulevard de Verdun
  • Boulevard F.D. Roosevelt, Rue Philippe II
  • Avenue Marie-Thérèse
  • Boulevard F.D. Roosevelt (Rue de l’ancien Athénée)
  • Avenue Monterey, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte
  • Rue du Laboratoire
  • Boulevard Joseph II, auf Höhe der Kreuzung Allée Marconi / Place Winston Churchill
  • Kreuzung Route d'Esch / Rue Marie-Adélaide
  • Kreuzung Bisserweg / Rue Munster
  • Kreuzung Rue de Bonnevoie / Rue des Gaulois
  • Kreuzung Rue d’Alsace / Rue Wenceslas 1er
  • Kreuzung Rue de l’ancien Athénée / Boulevard F.D. Roosevelt

Induktionsschleifen

Einige Lichtzeichenanlagen sind mit einer Induktionsschleife ausgestattet. Sobald Radfahrer/innen vor der Ampel warten, wird ein Signal an die Ampel gesendet, die dann auf Grün umschaltet. So verkürzt sich die Wartezeit für den Radverkehr an den Ampeln.

Zur Installation magnetischer Induktionsschleifen werden Rillen in die Fahrbahndecke gefräst, die meist ein großes, rechteckiges Feld bilden. Die Konduktionsschleifen – also die Kabel zur Signalisierungs- und Informationsübermittlung – werden in die Vertiefung verlegt und dann mit der Ampelschaltung für den Radverkehr verbunden. Nach dem Verlegen der Bodenschleifen werden die Schlitze wieder verschlossen.

Die auf diese Weise in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen funktionieren durch magnetische Felder. Diese werden durch den Wechselstrom erzeugt, der durch die Kabel fließt. Sobald sich ein Fahrrad auf der Induktionsschleife befindet, beeinflusst es deren magnetische Felder, da es aus Metall ist. Hierdurch wird der Ampelschaltung ein Signal gesendet, durch welches sie auf Grün umschaltet.

Beispiel für eine Konduktionsschleife:

Fahrradstraßen

Fahrradstraßen sind Verkehrswege auf dem Stadtgebiet, die dem Radverkehr vorbehalten sind. Sie sorgen für fließende und vor allem sichere Verbindungen zwischen den Hauptverkehrsstraßen und der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur.

Verkehrswege, auf denen bereits Radverkehr besteht und auf denen der Verkehrsfluss und die Interaktionen mit dem Kraftfahrzeugverkehr denen einer Fahrradstraße bereits sehr ähnlich sind, sollen weiter optimiert werden.

Die Einrichtung von Fahrradstraßen ermöglicht der Stadt somit, das Radverkehrsnetz allmählich weiter auszubauen und den Stadtverkehr im Sinne der sanften Mobilität zu sichern und zu fördern.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge beträgt in einer Fahrradstraße 30 km/h.

  • Der Beginn und das Ende der einzelnen „Fahrradstraßen“-Bereiche werden durch entsprechende Beschilderung und Bodenmarkierungen angezeigt.
  • In einer Fahrradstraße haben Radfahrer/innen Vorrang und dürfen die gesamte Breite des Fahrstreifens nutzen.
  • Für Kraftfahrzeuge ist das Überholen eines anderen Fahrzeugs oder Fahrrads nicht erlaubt. Zudem dürfen Autofahrer/innen andere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr bringen oder behindern. Sie sind verpflichtet, bei Bedarf anzuhalten. Auch sind Autofahrer/innen angehalten, auf Fahrradstraßen den kürzesten Weg zu wählen. Das Parken ist nur auf den dafür gekennzeichneten oder ausgeschilderten Flächen erlaubt.

Folgende Straßen sind als „Fahrradstraßen“ gekennzeichnet:

  • Avenue Pasteur im Abschnitt zwischen der Rue Batty Weber und der Allée Scheffer.
  • Rue de Bragance
  • Rue Laurent Menager
  • Rue de Pulvermühl
  • Rue des Trévires – Rue Irmine – Rue J.-B. Gellé – Rue F. D’Huart – Rue Edouard Grenier; diese Straßen sind Teil des Radwegs Nr. 5 (Ban de Gasperich - Oberstadt), der durch das Stadtviertel Bonneweg führt und Howald sowie Bonneweg mit dem Bahnhofsviertel verbindet
  • Seitenstraße der Rue du Laboratoire, die bereits stark als Fahrradweg genutzt wird
  • Rue d’Orange – Rue des Dahlias; Verlängerung der bestehenden Fahrradstraße in der Rue de Bragance Richtung Belair zur Verbindung der Radwege Nr. 9 (Merl - Oberstadt), Nr. 10 (Belair - Oberstadt) und Nr. 13 (Belair - Bahnhof)
  • Val Ste Croix; Verbindung der Place de l'Étoile, wichtiger Verkehrsknotenpunkt in der Hauptstadt, mit dem nationalen Radweg PC1, der in der Rue des Aubépines beginnt, und somit Schaffung einer alternativen Achse zur Route d'Arlon für den Radverkehr und einer Radverbindung zur angrenzenden Gemeinde Strassen
  • Rue Godchaux im Abschnitt zwischen der Rue Auguste Charles / Rue de Hamm und Gantebeensmillen; Verlängerung der bestehenden Fahrradstraße in der Rue de Pulvermühl
  • Rue de la Vallée; Verbindung der Radwege der Route d’Esch mit dem Petruss-Tal
  • Rue Sosthène Weis; Verlängerung der bestehenden Fahrradstraße in der Rue Laurent Menager, die bereits Teil des nationalen Radwegs Nr. 1 durch das Pfaffenthal ist, und Verbindung der Stadtviertel Eich und Pfaffenthal mit den Vierteln Clausen und Grund

Fuß- und Radverkehr im Stadtpark

Die Gesetzgebung sieht Radwege zur ausschließlichen Nutzung durch den Radverkehr vor, sowie Fußwege mit Radfahrverbot und gemeinsame Fuß- und Radwege, die mit gegenseitigem Respekt zu nutzen sind.

Der Öffentlichkeit steht ein eigener Radweg im Zweirichtungsverkehr zur Verfügung (aufseiten des Boulevard Prince Henri), der eine Verbindung zwischen der Kreuzung Avenue de la Porte-Neuve / Boulevard Prince Henri und der Kreuzung Avenue Marie-Thérèse / Boulevard Prince Henri schafft. Dadurch besteht eine Direktverbindung, um mit dem Rad sicher von den Vierteln Kirchberg und Limpertsberg ins Stadtzentrum und ins Bahnhofsviertel zu gelangen, sowie in das Alzette-Tal über den Aufzug im Pescatore-Park.

Den Fußgängerinnen und Fußgängern steht das Wegenetz im Inneren der Parkanlage exklusiv zur Verfügung, was insbesondere in Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen (etwa am Spielplatz „Pirateschëff“ oder im Umkreis des Prinzessin-Amalia-Denkmals) von Belang ist.

An der Parkseite zum Boulevard Joseph II hin bestehen gemeinsame Fuß- und Radwege, ebenso wie an bestimmten Querverbindungen durch den Park (entlang der Avenue Marie-Thérèse, der Avenue Émile Reuter sowie der Avenue de la Porte-Neuve) – Fußgänger und Radfahrer können so auch auf schnellstem Wege durch den Park hindurch kommen.

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Technische Vorgaben für die Planung der Radverkehrsinfrastruktur

Um die Planung von Elementen für die Radverkehrsinfrastruktur zu erleichtern, hat das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur (Ministère du Développement durable et des Infrastructures) eine Website eingerichtet, auf der Sie verschiedene Informationsblätter („Factsheets“) finden. Diese Informationsblätter bieten einen Überblick über die aktuellen Empfehlungen für die Gestaltung der verschiedenen Elemente der Radverkehrsinfrastruktur und dienen Organisationen wie auch den Behörden als Referenzunterlagen.

Die derzeit aufgelisteten „Factsheets“ beschränken sich auf Gestaltungsmöglichkeiten für Radwege auf freier Strecke. Zukünftig sollen diese aber regelmäßig aktualisiert und erweitert werden und weitere Themen abdecken, wie die Einrichtung von Elementen der Radverkehrsinfrastruktur im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr, die Planung des Fahrradwegenetzes, die Bereitstellung von Fahrradstellplätzen, die Gestaltung fahrradfreundlicher Gebäude usw.

Sollten die „Factsheets“ keine zufriedenstellenden Vorschläge anbieten, werden die planenden Stellen gebeten, eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Im Falle einer solchen Ad-hoc-Lösung muss diese jedoch begründet werden – entweder muss die Lösung den geltenden Vorschriften, Normen oder Empfehlungen eines anderen Landes entsprechen oder es liegen bereits gute Erfahrungen mit einem entsprechenden Pilotprojekt oder einer bereits bestehenden, gleichgelagerten Infrastruktur vor.

Bei Fragen, Anmerkungen oder Vorschlägen können Sie sich an die Cellule Mobilité Douce (Referat Sanfte Mobilität) des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur wenden.