Kurzgefasst

Die Stadt besitzt in verschiedenen Vierteln ein Kontingent an 41 Wohnimmobilien, und aufgrund der Entwicklung neuer Bauprojekte wird dieses in Zukunft noch anwachsen.

Vergabebedingungen

Ausschlusskriterien

  • Sie dürfen nicht Eigentümer/in, Gesamthandseigentümer/in, Erbpächter/in, Erbbauberechtigte/r oder Nutznießer/in einer Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks in Luxemburg oder im Ausland sein und dort auch kein Wohnrecht in einer anderen Wohnung haben.
  • Das Haushaltseinkommen darf den von der Stadt vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten.
Tabelle mit den maximalen monatlichen Einkünften der antragstellenden Personen:

Verbraucherpreisindex 944,43

Haushaltszusammensetzung

Höchsteinkommen

Einzelperson

6611,01 €

Haushalt ohne Kinder

8027,65 €

Haushalt mit einem Kind

8028,13 €

Haushalt mit 2 Kindern

9444,30 €

Haushalt mit drei Kindern

10 152,61 €

Haushalt mit vier Kindern

10 860,95 €

Haushalt mit 5 Kindern

11 333,28 €

Haushalt mit 6 Kindern

12 041,49 €

Auswahlverfahren

Die Bewerbungen werden entsprechend der Gesamtpunktezahl, die sie nach den im Folgenden angeführten Vergabekriterien erreichen, in absteigender Reihenfolge gelistet.

a) Arbeitsort

Arbeitsort Punkte

Im Umkreis von 1 km in Nähe der angebotenen Wohnung (auf dem Stadtgebiet oder in einer angrenzenden Gemeinde)

50 Punkte

Auf dem Stadtgebiet, aber ohne besondere Nähe zur angebotenen Wohnung

40 Punkte

b) Arbeitgeberin: Stadt Luxemburg

Arbeitgeberin: Stadt Luxemburg Punkte

Arbeitgeberin: Stadt Luxemburg (1 Haushaltsmitglied)

10 Punkte

c) Berufserfahrung

Berufserfahrung Punkte

Dauer der Erwerbstätigkeit mindestens 10 Jahre (mit oder ohne Unterbrechung)

40 Punkte

Dauer der Erwerbstätigkeit 3 bis 10 Jahre (mit oder ohne Unterbrechung)

10 Punkte

d) Wohnort

Zusätzliche Punkte werden für Bewerbungen vergeben, bei denen mindestens eine

  • der antragstellenden Personen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg wohnt oder gewohnt hat.
  • der antragstellenden Personen Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie hat, die zum Zeitpunkt der Bewerbungseinreichung auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg wohnen.

Zur Bestimmung der Punktezahl einer eingereichten Bewerbung wird das untenstehende Raster für jede antragstellende Person angewendet. Für jedes der nachstehenden Kriterien A, B, C oder D wird nur der günstigste Fall pro Antrag berücksichtigt.

 

Kriterium

Punkte

Höchstgrenze

A

Wohnort in Luxemburg-Stadt am Tag der Antragstellung

2 Punkte pro gesamtes Jahr, ohne Unterbrechung bis zum Tag der Antragstellung

40 Punkte insgesamt

B

Ehemaliger Wohnort in der Stadt

1 Punkt pro gesamtes Jahr

20 Punkte insgesamt

C

Verwandte in aufsteigender und direkter Linie mit Wohnort in Luxemburg-Stadt am Tag der Antragstellung

1 Punkt pro gesamtes Jahr, ohne Unterbrechung

10 Punkte insgesamt

D

Verwandte in absteigender und direkter Linie mit Wohnort in Luxemburg-Stadt am Tag der Antragstellung

1 Punkt pro gesamtes Jahr, ohne Unterbrechung

10 Punkte insgesamt

e) soziales Kriterium

Soziales Kriterium Punkte

Spezifische wirtschaftliche und soziale Situation

Höchste Punktzahl: 20

Bei Punktgleichheit entscheidet das verfügbare Nettoeinkommen des Haushalts, gewichtet nach Verbrauchereinheiten (VE):

  • 1,00 VE für die erste erwachsene Person des Haushalts
  • 0,70 VE für jede zusätzliche erwachsene Person
  • 0,40 VE für das erste Kind
  • 0,45 VE für das zweite Kind
  • 0,50 VE für jedes zusätzliche Kind
  • Erhöhung um 0,10 VE für jedes Kind über 14 Jahre

Antrag

Zur Antragstellung ist ein Formular auszufüllen. Unvollständige Anträge werden per Post mit Informationen über die noch fehlenden Unterlagen an die antragstellende Person zurückgeschickt, damit diese den Antrag vervollständigen kann.

Wenn der Antrag vollständig ist, erhält die betroffene Person ein Bestätigungsschreiben über die Aufnahme in die Warteliste.

Die sich für die Anmietung interessierenden Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.

Kontakt

Kontaktperson