Kontext und Zielsetzungen

Für die Stadt stellen Baugemeinschaften eine Möglichkeit für Privatpersonen dar, sich im Hinblick auf die gemeinsame Planung, Gestaltung und anschließende Verwaltung ihres Wohnraums zusammenzuschließen. Angesichts des Erfolgs des ersten „Baugemeinschaftsprojekts“ in Belair und Bonneweg im Jahr 2017 stellt die Stadt dieses Jahr vier Grundstücke für diese innovativen Wohnbauvorhaben zur Verfügung.

Unter Baugemeinschaften versteht man einen Zusammenschluss von Privatpersonen, die den Kauf eines Grundstücks, die Gestaltung und den Bau ihres Gebäudes, einschließlich der einzelnen Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche, nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen gemeinsam abwickeln und die spätere Verwaltung des Gebäudes gemeinsam übernehmen möchten.

Bereitgestellte Grundstücke

Die Stadt stellt vier in ihrem Eigentum stehende Parzellen in Merl, Hollerich und Neudorf/Weimershof zur Verfügung, auf denen insgesamt zwischen 20 und 27 Wohneinheiten entstehen sollen:

  • 4, rue de la Barrière, Merl: Grundstück mit einer Fläche von 574 m² für 7–9 Wohneinheiten
  • 39, rue Giselbert, Hollerich: Grundstück mit einer Fläche von 395 m² für 6–8 Wohneinheiten
  • 68, rue Baudouin, Hollerich: Grundstück mit einer Fläche von 96 m² für 3–4 Wohneinheiten
  • 73, rue du Kiem, Neudorf/Weimershof: Grundstück mit einer Fläche von 1439 m² für 4–6 Wohneinheiten

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Zusammenschlüsse von Privatpersonen, die weder Eigentümer/innen, Erbpächter/innen, Nutznießer/innen usw. einer Wohnimmobilie oder eines bebaubaren Grundstücks sind noch Beteiligungen an einer Gesellschaft halten, die Eigentümerin einer oder mehrerer Wohnimmobilien ist. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen dauerhaft ihren Hauptwohnsitz in die neu errichtete Wohneinheit verlegen; eine vollständige oder teilweise Vermietung ist nicht gestattet.

Die Stadt lässt den teilnehmenden Baugemeinschaften die Wahl zwischen dem Erwerb des vollen Eigentums am Grundstück oder dem Erwerb eines Erbpachtrechts für 99 Jahre, wobei jeweils bestimmte Modalitäten gelten. Die Baugemeinschaften müssen ihre endgültige Entscheidung diesbezüglich in den übermittelten Bewerbungsunterlagen bekanntgeben. Einzelheiten zu den Modalitäten betreffend die Vergabe der Grundstücke können dem nachfolgenden Lastenheft entnommen werden.

Die Bewerbungsfrist läuft bist zum 12. Januar 2024 und endet mit der Unterzeichnung der notariellen Urkunde durch die Stadt und die Mitglieder der ausgewählten Baugemeinschaft.

Workshops

Um an der Bildung einer Baugemeinschaft interessierte Personen miteinander in Kontakt zu bringen und sie über die ersten Schritte zu informieren, bietet die Stadt drei Workshops zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen an. Die Workshops finden an folgenden Terminen um 18:00 Uhr im Verwaltungsgebäude „Rocade“ (3, rue du Laboratoire) statt:

  • Mittwoch, 20. September (komplett)
  • Donnerstag, 28. September (komplett)
  • Mittwoch, 4. Oktober (komplett)
  • Mittwoch, 18. Oktober (komplett)
  • Montag, 23. Oktober (komplett)

Die Anmeldung zu den Workshops ist verpflichtend und muss spätestens sieben Tage vor dem betreffenden Workshop mit dem nachstehenden Formular erfolgen.

Vorteile für die Teilnehmenden

An einer Baugemeinschaft beteiligte Privatpersonen sind von Beginn an stärker in das Bauvorhaben eingebunden, als dies bei einem „konventionellen“ Immobilienkauf von einem Bauträger der Fall ist. Sie haben die Möglichkeit, sich in den einzelnen Phasen – Planung, Gestaltung, Bau – aktiv einzubringen, besitzen größere Entscheidungsbefugnis und können auf die Qualität des gesamten Projekts Einfluss nehmen. So können sie sich beispielsweise für ökologische Baustoffe entscheiden, Haustiere berücksichtigen, Gemeinschaftsbereiche in das Gebäude integrieren oder dem Wohnen ohne Auto den Vorzug geben.

Darüber hinaus ist diese Form des gemeinschaftlichen Bauens im Allgemeinen kostengünstiger als ein Immobilienerwerb auf konventionelle Art und stellt somit eine innovative Alternative für die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum dar. Erfahrungsgemäß sind die beim Bau von Wohnungen und Wohnhäusern anfallenden allgemeinen Kosten bei derartigen Projekten um etwa 15 bis 20 % geringer. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Baugemeinschaften auf die Kompetenzen ihrer Mitglieder zurückgreifen können und keine Vermittlungs- oder Maklergebühren zahlen müssen.

Zusätzlich zu diesen Vorteilen haben Baugemeinschaften auch eine wichtige soziale Komponente, denn sie stärken die Solidarität zwischen den zukünftigen Nachbarn und können langfristig für gute Beziehungen sorgen.