Beschreibung

Die aus dem Jahr 1914 stammende Grabkonzession wurde 2003 an die Stadt abgetreten. Die Stadt übernahm die Konzession, um an Charles Brandebourg zu erinnern – einen der ersten Fotografen, der die Stadt Luxemburg zum Gegenstand seiner Bilder machte.

Die Ursprünge der Grabstätte gehen auf die Familie von Jean Elsen (1808–1871), Polizeikommissar der Stadt Luxemburg, zurück. Er war mit Catherine Orianne (1828–1884) verheiratet. Aus dieser Ehe gingen Marie Elsen (1854–1911), die unverheiratet verstarb, sowie Ottilie Elsen (1851–1914) hervor. Ottilie war mit Charles Brandebourg (19.12.1851–16.11.1906) verheiratet – dem Sohn des Fotografen Charles Brandebourg, der von 1863 bis 1881 sein Fotoatelier in Clausen betrieb, und Neffen des Malers und Fotografen Pierre Brandebourg (1824–1878). Aus Charles‘ Ehe mit Ottilie gingen Cathérine-Ottilie Brandebourg (1880–1909) und Jean Robert (1882/1883) hervor, die in derselben Gruft beerdigt wurden. Charles Brandebourg arbeitete seit 1874 in der Werkstatt seines Vaters. Ab 1881 führte er das Geschäft unter seinem Namen weiter. Er ließ sich am Marché-aux-Poissons nieder. Er machte sich schnell einen Namen mit der Anfertigung lebensgroßer Porträts, die zudem als Vorlage für Gemälde in Kirchenchören dienten. Die schönsten Ansichten der alten, im Abbruch begriffenen Festung tragen seine Handschrift. Ab 1889 trug er den Titel Hoffotograph. Im Jahr 1891 schuf er eine großartige Sammlung von Ansichten der nun offenen Stadt Luxemburg und ihrer Umgebung. Seine Aufnahmen bereichern bis heute die Photothèque der Stadt Luxemburg sowie die Sammlungen des Musée Dräi Eechelen. Im Jahr 1893 richtete er sein Geschäft in einer Villa gegenüber dem Denkmal von Prinzessin Henri ein.

Das Grabdenkmal stammt wahrscheinlich aus der Zeit der ersten Beerdigung im Jahr 1871. Es besteht aus belgischem Granit. Es handelt sich um einen Kenotaph, der sich in der Mitte der Grabanlage erhebt, welche durch einen Rahmen als Sockel begrenzt wird. Das Grabmal weist außer dem Akronym R.I.P. und einer Weihwasserschale keinerlei Kreuze oder religiöse Insignien auf. Auf der Rückseite befindet sich die Inschrift „concession à perpétuité“ (unbefristete Konzession): Die Möglichkeit, eine abgelaufene Konzession zu erwerben, wurde 1804 eingeführt. Diese Bestimmung wurde 1972 durch die Möglichkeit ergänzt, eine Konzession nach einer bestimmten Zeit zu verlängern. Das Grabmal ist nicht von einem Bildhauer oder Marmorschleifer signiert. Entlang des Kenotaphs sind Haken angebracht, an denen Kränze aufgehängt werden können.