Gründung eines Geschäfts oder eines Unternehmens

Folgende Kontaktstellen können Sie bei der Geschäfts- oder Unternehmensgründung in Luxemburg-Stadt unterstützen:

Horesca

Wenn Ihr Projekt die Eröffnung eines Restaurants betrifft, so kontaktieren Sie Horesca, eine Einrichtung, die sich um das Hotelgewerbe, Gastronomiebetriebe und Cafés in Luxemburg kümmert:

Für jegliche andere Beratung und Unterstützung konsultieren Sie die Rubrik zu diesem Thema.

Geschäftseröffnung

Beachten Sie, dass nicht alle gewerblichen Tätigkeiten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Cellule Développement économique et commercial (Referat Entwicklung von Wirtschaft und Handel, DEC).

Klassifizierte Einrichtungen (commodo/incommodo)

Vorstellung

Jeglicher Industrie-, Gewerbe- oder Handwerksbetrieb öffentlicher oder privater Natur, jegliche Anlage, in Verbindung mit dem Betrieb stehende Aktivität und jeglicher Vorgang, dessen Bestehen, Betrieb bzw. Ausführung eine Gefahr oder einen Nachteil im Hinblick auf die Wahrung nachstehender Interessen darstellen könnte:

  • Prävention und Reduktion der von Betrieben verursachten Umweltverschmutzung
  • Schutz der Sicherheit, Hygiene und Bequemlichkeit in Bezug auf die Öffentlichkeit, die Nachbarschaft oder das Personal des Betriebs, der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer/innen an ihrem Arbeitsplatz sowie der menschlichen und natürlichen Umwelt
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Beispiele

  • Klasse 1: Industrie, Flughäfen, Parkhäuser > 250 Fahrzeuge, Werkstätten unterschiedlicher Art, je nach Stromleistungsbedarf; Büros > 4000 m2, Kliniken, Theater; Säle für Veranstaltungen, Aufführungen und Feiern, Sporthallen, Diskotheken, Zirkusse > 500 Personen, Klimaanlagen mit einer Kühlleistung von > 300 kW, Lagerflächen mit erheblichen Mengen entflammbarer Flüssigkeiten usw.
  • Klasse 2: Säle für Veranstaltungen, Aufführungen und Feiern, Diskotheken, Sporthallen und Zirkusse für 100 bis 500 Personen; Werkstätten unterschiedlicher Art; Metzgereien, Bäckereien usw., je nach Stromleistungsbedarf; Fischgeschäfte, Jahrmarktgeräte; Kegelbahnen; Restaurants für > 50 Personen; bestimmte Lagerflächen für entflammbare Flüssigkeiten usw.
  • Klasse 3: Betriebe unterschiedlicher Art sowie Gewerbeflächen, je nach Lage; Büros zwischen 1600 und 4000 m2; Hotels; Klimaanlagen
  • Klasse 4: Imkereien, Parkhäuser mit 5 bis 20 Fahrzeugstellplätzen, Ställe für 20 bis 200 Tiere, Lagerflächen für Diesel von 300 bis 20 000 l usw.

Vollständige Liste: Nomenklatur und Kategorien klassifizierter Einrichtungen (Verordnung vom 10. Mai 2012)

Betriebe der Klasse 2 in der Stadt Luxemburg

Es handelt sich insbesondere um:

  • Restaurants mit Sitzplätzen für über 50 Personen (seit 1999)
  • Sporthallen, Säle für Feiern, Versammlungen, Konferenzen, Bälle und Tanzveranstaltungen, Kinosäle, Diskotheken, Theater, Konzertsäle, Ausstellungshallen oder -räume, Mehrzweckhallen, Gaststätten, Zirkusse (mit Ausnahme solcher, die allein zu pädagogischen Zwecken in Schulen eingerichtet werden), ohne Unterschied, ob die Nutzung dauerhaft oder vorübergehend erfolgt, sofern 100 bis 500 Personen darin Aufnahme finden
  • Kegelbahnen
  • Bäckereien, Metzgereien, Fischgeschäfte

Auszufüllende(s) Formular(e)

Formular „Betrieb einer Einrichtung der Klasse 2 (Restaurants, über 50 Personen)“

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Auszufüllende(s) Formular(e)

Formular „Betrieb einer Einrichtung der Klasse 2 (andere Einrichtungen)“

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Geschäftsschilder, Markisen und Terrassen

Geschäftsschilder und Werbeträger

Unter Werbeträger versteht man alle Vorrichtungen, die auf privatem Grund angebracht bzw. projiziert werden und Werbebotschaften in jeglicher Form verbreiten.

Hier finden Sie alle Informationen zu den nachstehend aufgeführten Werbeträgern:

  • Allgemeines
  • An Gebäudefassaden befestigte Werbeträger
  • Vor Gebäuden eingerichtete, freistehende Werbeträger
  • Einkaufszentren
  • Vorübergehend eingerichtete Werbeträger

Markisen und Terrassen

Markisen, Dekorationselemente und Jalousien müssen so installiert sein, dass mindestens 2,30 Meter über dem Niveau des Bürgersteigs bzw. der Fußgängerwege frei gelassen werden. Sofern ein Abstand von 0,50 Metern bis zur Kante des Bürgersteigs gewahrt wird, dürfen sie bis zu drei Meter nach vorne herausragen.

Für Installationen an einer Fußgängerzone ist es möglich, dass eine Genehmigung nur in Verbindung mit bestimmten Auflagen erteilt wird.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Antrag auf Genehmigung für die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raums

Über ein PDF-Dokument

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
PDF-Formular

Vermietung von Geschäftslokalen der Stadt

Die Stadt ist Eigentümerin von 33 Geschäftslokalen (Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Gaststätten, Cafés, Imbisse) in verschiedenen Stadtvierteln, die vom Gemeinderat nach einem Bewerbungsverfahren an die ausgewählten Betriebe vermietet werden.

Sobald ein Geschäftslokal frei geworden ist, wird ein öffentliches Bewerbungsverfahren eingeleitet und hier veröffentlicht.

Besondere Vorkehrungen

Bauen, umbauen und renovieren

Jeglicher Neubau sowie jegliche bauliche Veränderung oder Renovierung, sowohl von Innenräumen als auch des Gebäudeäußeren, bedarf entweder einer Baugenehmigung oder einer Erklärungsabgabe zu den geplanten baulichen Maßnahmen.

Kommunale Bestimmungen

Eine Vielzahl von kommunalen Verordnungen sind in Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und der Eröffnung eines Geschäfts, eines Restaurants oder eines Cafés von Belang.