Beschreibung

Privatgärten leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität zahlreicher Einwohner/innen.

Von ökologischem Standpunkt aus betrachtet bieten Gärten einen vielfältigen Nutzen: Sie produzieren Sauerstoff, reinigen die Luft, tragen zur Biodiversität bei, regulieren die Temperatur und die Feuchtigkeit. Diese Biodiversität schützt außerdem den Boden und sorgt für eine angenehmere Atmosphäre im Lebensumfeld. Die meisten Einwohner/innen der Stadt Luxemburg möchten mit ihren Gärten jedoch nicht nur einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten, sondern auch eine ästhetisch ansprechende Umgebung schaffen.

Diese natürlichen Oasen können jedoch durch Baustellen verschiedener Größenordnung wie beispielsweise Straßenbauarbeiten auf öffentlichem Grund, aber auch Anschlussarbeiten auf privaten Grundstücken, beeinträchtigt werden.

Zur Wahrung der Interessen der Einwohner/innen der Hauptstadt hat die Stadt Luxemburg in einer Charta die Vorkehrungen zusammengestellt, die von Bauunternehmen im Hinblick auf den Schutz privater Grünflächen zu treffen sind.

Schutz von Bäumen

Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unseres Lebensumfelds. Ihr ökologischer Nutzen ist vielfältig. Sie dienen aber auch als technisches Hilfsmittel zur Bodenverbesserung und Erosionsbekämpfung oder als Schutz vor Hitze, Regen, Wind und sogar Lärm. Bäume werden als ästhetisches Element in öffentlichen und privaten Räumen geschätzt.

In der Stadt sind die Bodenbedingungen für Bäume oft ungünstig. Manche Schäden treten erst langfristig auf und führen früher oder später zum Tod des Baumes.Daher ist es ganz wichtig, dass Sie bei Bauarbeiten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Bäume so weit wie möglich zu schützen und so ihre Gesundheit und ihren wertvollen Beitrag zu unserer Umwelt zu erhalten.

In einer Charta sind die Verhaltensweisen festgelegt, mit denen für einen angemessenen Schutz unseres Baumbestands zu sorgen ist.

Vor Beginn der Arbeiten

Wie können Gärten bei Bauarbeiten geschützt werden?

Bestandsaufnahme vor Beginn der Arbeiten

Das Bauunternehmen hat vor Beginn der Bauarbeiten im Beisein der Eigentümerin / des Eigentümers eine Bestandsaufnahme des bestehenden Gartens mit Fotos durchzuführen, um eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Gartens nach den Bauarbeiten zu ermöglichen.

Während der Bauarbeiten

Fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten

  • Lagerung von Baumaterial
    • Baumaterial von den Pflanzen getrennt auf einer Plane lagern, ohne die vorhandene Vegetation zu beschädigen.
  • Vorhandene Pflanzen nicht zertrampeln
  • Die vorhandene Vegetation entfernen, um sie ordnungsgemäß einzulagern
    • Abgetragener Humus und entfernte Pflanzen – für die Zwischenlagerung, die eventuelle Bewässerung oder, wenn nicht anders möglich, den Ersatz der Erde und der Pflanzen ist das Bauunternehmen zuständig.
  • Wurzelraum so wenig wie möglich mit Maschinen befahren, um eine Verdichtung des Bodens zu vermeiden.
  • Aushubarbeiten mit der Hand vornehmen oder zumindest Handarbeit bevorzugen, wenn möglich, ohne die Vegetation rund um die Baugrube zu beschädigen.
  • Baumstämme schützen
  • Baumaterialien niemals in der Nähe von Baumstämmen lagern
    • Die Wurzeln der Bäume könnten dadurch Schaden nehmen. Beschädigungen des Wurzelraums bei Erdarbeiten vermeiden.
  • Wurzeln nach Möglichkeit nicht abschneiden oder beschädigen
    • Sollte dies unbedingt nötig sein, ist Kontakt mit dem/der Anwohner/in aufzunehmen, um zu klären, in welchem Umfang die beschädigten Pflanzen oder Bäume ersetzt werden können.
  • Eine Verschmutzung des Bodens verhindern
  • Baugrube nur mit der absolut notwendigen Menge an Sand verfüllen
    • Pflanzen können nur in einem fruchtbaren und nährstoffreichen Boden gedeihen. Die Baugrube ist daher mit humusreicher, qualitativ hochwertiger Erde zu verfüllen und auf Grünflächen sollte bevorzugt auf ein Verdichten des Füllmaterials verzichtet werden.
  • Abgetragenen Humus nicht mit Sand und Steinen aus der Baugrube vermengen.

Nach Abschluss der Arbeiten

Abnahme der Arbeiten im Beisein der Eigentümerin / des Eigentümers und des Bauunternehmens auf der Grundlage der im Vorfeld erstellten Bestandsaufnahme, um sicherzustellen, dass die Bauarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Das Verfahren in Kürze