Bestimmungen

Vereine, Sportclubs und andere Organisatoren, die bei ihren Veranstaltungen eine Lotterie oder Tombola anbieten möchten, müssen vorab eine Genehmigung beantragen.

Der Antrag ist an den Schöffenrat zu richten, sofern die betreffende Veranstaltung:

  • auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg stattfindet und
  • der Gesamtbetrag der Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets weniger als 12 500 € beträgt.

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag dieses Formular und füllen es ordnungsgemäß aus.

Falls der Gesamtbetrag der Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets 12 500 € übersteigt, muss der Antrag beim Justizministerium, Abteilung für Waffen und Wachdienste gestellt werden.

Das städtische Generalsekretariat versendet die vom Schöffenrat ausgestellten Genehmigungen sowie die Aufforderung zur Erklärung der Abrechnung der Einnahmen nach der Ziehung (die innerhalb eines Monats nach der Ziehung einzusenden ist), die dann, wie gesetzlich vorgeschrieben, an das Justizministerium weitergeleitet werden.