Kurzgefasst

Da jede Nutzung des öffentlichen Raums, die über die normale Nutzung hinausgeht, d. h. jede Ausübung einer beruflichen, industriellen, kommerziellen, handwerklichen oder künstlerischen Tätigkeit und jede Organisation einer Veranstaltung o ä., von der Bürgermeisterin genehmigt werden muss, ist zunächst ein Antrag an den Schöffenrat zu richten.

Ein solcher Antrage ist durch die Formulare auf dieser Seite zu stellen.

Eine Papierversion der Formulare kann unter der am Ende dieser Seite angegebenen Adresse der Dienststelle angefordert werden.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag!

Demonstrationen auf öffentlichen Verkehrswegen

Alle Demonstrationen, die auf dem Gebiet der Stadt im Freien stattfinden, müssen von der Bürgermeisterin genehmigt werden. Jede Person, die eine Demonstration im öffentlichen Raum organisiert, muss dieses Antragsformular ausfüllen.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Der Antrag muss mindestens 8 Tage vor der Demonstration eingereicht werden.

Veranstaltung im öffentlichen Raum

Alle Veranstaltungen, die auf dem Gebiet der Stadt im Freien stattfinden, müssen von der Bürgermeisterin genehmigt werden. Jede Person, die eine Veranstaltung im öffentlichen Raum organisiert, muss dieses Antragsformular ausfüllen.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
Online-Formular

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden.

Gebührenverordnung (règlement-taxe)

Für die Nutzung des öffentlichen Raums bzw. die Darbietung von Aufführungen oder öffentlicher Unterhaltung kann gemäß der Gebührenverordnung (règlement-taxe) die Zahlung einer Gebühr fällig werden.

Für komplexere Fälle der Nutzung des öffentlichen Raums können Sie sich direkt an die Cellule Utilisation Espace Public (Referat Nutzung öffentlicher Raum) des Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) wenden, das Sie bei den erforderlichen Schritten begleiten und beraten wird.

Ausschuss für Veranstaltungskoordination

Für die Bearbeitung von Anfragen für die Organisation von Veranstaltungen hat die Stadt einen Ausschuss für Veranstaltungskoordination (Comité de coordination événementiel) eingerichtet, der regelmäßig zusammenkommt, um die Nutzung des öffentlichen Raums für Veranstaltungen zu koordinieren.

Den Vorsitz dieses Ausschusses, der sich aus Mitgliedern verschiedener städtischer Dienststellen sowie staatlichen und privaten Partnern zusammensetzt, hat der Service Espace public, fêtes et marchés inne.

Zusammensetzung des Teams für die Verwaltung und Entwicklung von Veranstaltungen

Diese Arbeitsgruppe tritt in regelmäßigen Abständen zusammen. Es sind folgende Dienststellen und Organismen beteiligt:

Dienststellen der Stadt Luxemburg

  • AVL
  • Besoins spécifique
  • Circulation
  • Communication et relations publiques
  • Coordination culturelle
  • DEC (Développement économique et commercial)
  • Environnement
  • Géomètre
  • Hygiène
  • Jeunesse
  • Parcs
  • Protocole
  • Service Espace public, fêtes et marchés
  • Sports
  • Urbanisme
  • Voirie

Staatliche und private Organisationen

Außerdem sind folgende Organisationen am Comité de pilotage événementiel (Lenkungsausschuss für Veranstaltungen) beteiligt:

  • Agence Luxembourgeoise d'Action Culturelle
  • LCTO
  • Großherzogliche Polizei
  • Union commerciale (Wirtschaftsverband)