Anmeldung
Obligatorische Anmeldung für den Zyklus 1.1
Die Eltern oder der Vormund von Kindern, die in der Stadt Luxemburg wohnen und am 1. September des laufenden Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben, erhalten im März eine schriftliche Benachrichtigung vom Service Enseignement (Dienststelle Schulen). Sollte dieses Einberufungsschreiben nicht eintreffen, so werden die betroffenen Personen gebeten, sich beim Service Enseignement zu melden.
Eltern, die sich während des Schuljahres mit ihren Kindern in der Stadt Luxemburg niederlassen, müssen zwei Behördengänge erledigen:
- ihren neuen Wohnsitz beim Bierger-Center melden
- den Service Enseignement - Bureau des inscriptions (Anmeldebüro) persönlich aufsuchen:
20, rue du Commerce (3. Stock) L-1351 Luxembourg
Tel.: 4796-3462 / 4796-2957 / 4796-2954.
Bitte denken Sie daran, die vom Bierger-Center ausgestellte Wohnsitzbescheinigung mitzubringen.
Mit der Anmeldung beim Service Enseignement sind die Kinder zum Unterricht zugelassen und werden die Schule besuchen, die ihnen zugewiesen wurde.
Kinder, die in einer anderen Gemeinde wohnen, können unter bestimmten Umständen in einer Schule der Stadt zum Unterricht zugelassen werden (weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik Schulbezirke weiter unten). Wird der Antrag angenommen, werden die Einschreibgebühren von der Gemeinde getragen, in der das Kind seinen Wohnsitz hat.
Fakultative Anmeldung für den Zyklus 1.0
Die Einschreibung für den Zyklus 1.0 (Früherziehung) erfolgt auf freiwilliger Basis. Eltern von Kindern, die am 1. September des laufenden Jahres das dritte Lebensjahr vollendet haben, erhalten im März ein Informationsschreiben vom Service Enseignement. Betroffene Personen, denen diese Einladung nicht zugegangen ist, werden gebeten, sich an den Service Enseignement zu wenden.
Stehen freie Plätze zur Verfügung, kann die Zulassung zum Zyklus 1.0 auch Anfang des 2. Trimesters (Januar) für Kinder erfolgen, die zu diesem Zeitpunkt das dritte Lebensjahr vollendet haben. Gegebenenfalls werden die Eltern oder der Vormund der in Frage kommenden Kinder vom Service Enseignement der Stadt informiert. Eine Aufnahme in Zyklus 1.1. im September ist bei einer Spätzulassung jedoch nicht möglich.
Anmeldung an einer nichtöffentlichen Schule, in einer anderen Gemeinde oder Hausunterricht
Sollten Eltern oder mit der Vormundschaft betraute Personen, die in der Stadt Luxemburg wohnen, ihr Kind in einer Privatschule oder einer öffentlichen Grundschule einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Land anmelden, müssen sie dem Service Enseignement der Stadt schnellstmöglich eine Anmeldebescheinigung zukommen lassen.
Sollten die Eltern beabsichtigen, ihr Kind zu Hause zu unterrichten, müssen sie eine entsprechende Erklärung bei der Regionaldirektion abgeben, die über die Annahme oder Ablehnung des Gesuchs entscheidet.
Unterrichtszeiten
Zyklus 1 | Zyklus 2 bis 4 | |
---|---|---|
Montag |
Vormittag: 8:00–11:50 Uhr |
Vormittag: 8:00–12:00 Uhr |
Dienstag |
Vormittag: 8:00–11:50 Uhr |
Vormittag: 8:00–12:30 Uhr |
Mittwoch |
Vormittag: 8:00–11:50 Uhr |
Vormittag: 8:00–12:00 Uhr |
Donnerstag |
Vormittag: 8:00–11:50 Uhr |
Vormittag: 8:00–12:30 Uhr |
Freitag |
Vormittag: 8:00–11:50 Uhr |
Vormittag: 8:00–12:00 Uhr |
Beaufsichtigungen
Außerhalb der Unterrichtszeiten werden die Schüler auch während folgender Zeiten beaufsichtigt:
- 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn
- 10 Minuten nach Unterrichtsende
Änderung des Wohnsitzes im Laufe des Schuljahrs
Im Falle einer Wohnsitzänderung im laufenden Schuljahr können die Eltern:
- ihr Kind sofort an der Schule des neuen Wohnsitzes anmelden oder
- einen Antrag stellen, damit das Kind das laufende Schuljahr an seiner derzeitigen Schule beenden kann.
Der entsprechende Antrag ist beim Service Enseignement zu stellen, nachdem Sie Ihren Wohnsitz - entweder beim Bierger-Center, wenn Sie weiterhin in der Stadt Luxemburg wohnen, oder bei der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnsitzes - geändert haben.
Die Genehmigung gilt stets nur für das laufende Schuljahr.
Schulausflüge
Während des Schuljahres unternehmen die Klassen manchmal Ausflüge. Für Aufenthalte im Ausland (über die Grenze hinaus), muss das begleitende Lehrpersonal über eine elterliche Genehmigung verfügen.
Lernmaterial und Ausstattung
- Die in den öffentlichen Schulen verwendeten Schulbücher werden den Schülern kostenfrei von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
- Das Centre Technolink achtet darauf, dass alle Klassen der Stadt mit dem notwendigen informatischen Material ausgestattet sind, und dieses regelmäßig aktualisiert wird, damit die Schülerinnen und Schüler sich mit den neuen Technologien vertraut machen und diese im Rahmen ihrer Aufgaben nutzen können.
- Jede Schule verfügt über eine Bibliothek, aus der die Schulkinder Bücher verschiedener Art und in mehreren Sprachen ausleihen können. Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Schule Ihres Kindes werden Ihnen vom Klassenlehrer mitgeteilt.