Sozialmedizinische Untersuchungen

Kinder, die eine öffentliche Schule der Stadt besuchen, profitieren von einer kostenlosen medizinischen Betreuung, durch die die Kontrolle ihres Gesundheitszustands gewährleistet ist. Ziel dieser Untersuchungen ist es, rechtzeitig bestimmte Risiken für die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten:

  • Schulkinder des Zyklus 1 sowie Schulkinder, die neu in Luxemburg sind, werden zu einer individuellen medizinischen Untersuchung in Anwesenheit ihrer Eltern eingeladen.
  • Schulkinder im 2. Jahr des Zyklus 2, 3 und 4 werden zur medizinischen Untersuchung von einer Lehrkraft begleitet.

Die sozialmedizinische Betreuung beinhaltet Tests und Maßnahmen in Form von Routine-Screenings:

  • Ermittlung des Gewichts und der Körpergröße
  • Berechnung des BMI (Body-Mass-Index)
  • Urintest
  • Augen- und Ohrenkontrolle
  • Impfkontrolle
  • Gesundheitscheck durch eine schulärztliche Fachkraft

Die Untersuchungen finden in einer freundlichen Umgebung statt, die auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt ist. Die Eltern werden über die Ergebnisse der Untersuchungen schriftlich informiert und erhalten eventuell einen ärztlichen Bericht. Falls erforderlich, erhalten Sie von uns Empfehlungen zu möglichen weiterführenden Untersuchungen oder therapeutischen Maßnahmen.Wird ein Gesundheitsproblem festgestellt, so werden die Eltern oder der Vormund des Kindes durch einen Brief an die Privatadresse informiert. Sie werden gebeten, mit ihrem Kind einen Arzt aufzusuchen. Dieser wird eine Empfehlung für eine angemessene Behandlung abgeben.

Die schulärztlichen Untersuchungen, eventuelle Folgeuntersuchungen sowie die Erstellung der ärztlichen Berichte sind für die Kinder kostenlos.

Zahnmedizinische Untersuchungen

Eine zahnärztliche Untersuchung von Mundraum und Zähnen wird in Kooperation mit externen zahnmedizinischen Fachkräften jährlich durchgeführt.

Ärztliche Schweigepflicht

Wie alle Ärzte unterliegen auch Schulärzte der ärztlichen Schweigepflicht.

Ohne Zustimmung der Eltern dürfen keine Einzelheiten der Untersuchung an Dritte weitergeleitet werden. Untersuchungsergebnisse, die wichtig für die schulische Leistung des Kindes sind (z. B. bei Bedarf einer Brille oder eines Hörgeräts), dürfen jedoch mit der Lehrperson besprochen werden.

Unfall in der Schule

Bei einem Unfall in der Schule ist die ärztliche Betreuung des Schulkindes durch die Unfallversicherung (Association d’assurance accident, AAA) abgedeckt.

Früherkennung durch externe Dienstleister

Hörtest

  • für Kinder des Zyklus 1.2
  • in der Schule vom Hörakustischen Dienst des Ministeriums für Gesundheit durchgeführte Tests (sap@ms.etat.lu)

Orthoptische Bilanz

  • für Kinder der Zyklen 1.1 und 1.2
  • in der Schule vom Orthoptischen Dienst des Ministeriums für Gesundheit durchgeführte Tests (sop@ms.etat.lu)

Untersuchung auf Sprach- und Sprechstörungen

  • für Kinder des Zyklus 1
  • in der Schule von einem Logopäden des Logopäischen Zentrums des MENJE (Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend) durchgeführte Untersuchung (administration@logopedie.lu)