Unterrichtsfächer
Der Unterricht umfasst im Allgemeinen folgende Lerninhalte:
- Alphabetisierung (Zyklus 2)
- Luxemburgisch
- Deutsch und Französisch
- Mathematik
- Einführung in die Wissenschaften, Naturwissenschaften
- Geschichte und Erdkunde
- Leben und Gesellschaft
- Sensibilisierung für Ästhetik, Kreativität und Kultur
- Kunst und Musik
- körperlicher Ausdruck, Psychomotorik, Sport und Gesundheit
- geführte Aktivitäten
Die Alphabetisierung der Kinder erfolgt in deutscher Sprache. Das mündliche Erlernen der französischen Sprache beginnt auf der Grundlage spielerischer Aktivitäten im Zyklus 1 und wird im Zyklus 2 systematischer angegangen. Das Erlernen der geschriebenen französischen Sprache beginnt im Zyklus 3.1.
Struktur des Unterrichts in den öffentlichen Grundschulen
Die Grundschulausbildung in Luxemburg erstreckt sich über neun Schuljahre, verteilt auf vier Lernzyklen:
- Zyklus 1 richtet sich an Kinder zwischen 3 und 5 Jahren. Der Besuch des ersten Schuljahres (Früherziehung) ist fakultativ.
- Zyklus 2: Kinder zwischen 6 und 7 Jahren
- Zyklus 3: Kinder zwischen 8 und 9 Jahren
- Zyklus 4: Kinder zwischen 10 und 11 Jahren
Jeder Zyklus umfasst in der Regel zwei Schuljahre. Am Ende eines jeden Zyklus haben die Schülerinnen und Schüler gewisse Kompetenzsockel und somit bestimmte Lernziele erreicht. Anschließend setzen sie ihre schulische Ausbildung mit dem nächsten Zyklus fort, oder wechseln (nach Abschluss des Zyklus 4) in eine Sekundarschule über.
Zyklus 1 (frühkindliche Erziehung)
Die Früherziehung richtet sich an Kinder, die am 1. September des laufenden Jahres das 3. Lebensjahr vollendet haben.
Sie soll die Wissbegierde der Kinder stimulieren, ihr soziales und kognitives Verhalten fördern sowie ihre Beherrschung der luxemburgischen Sprache verbessern. Derzeit ist die Teilnahme freiwillig und das Angebot kann je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
Schulbeginn ist der 15. September. Die Aufnahme ist jedoch auch zu Beginn des zweiten Trimesters, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, möglich.
Eltern von Kindern, die ihrem Alter entsprechend an der Früherziehung teilnehmen können, werden zu gegebener Zeit vom Service Enseignement (Dienststelle Schulen) über die Möglichkeit zur Anmeldung schriftlich informiert.
Eltern, die bis zum 1. Juni kein solches Schreiben erhalten haben, werden gebeten, sich direkt mit dem Service Enseignement in Verbindung zu setzen.
Zyklus 1
Um beim Übergang zum Zyklus 2 für alle Kinder einen gleichberechtigten Zugang zur Schreib- und Lesekompetenz zu gewährleisten, werden die Aktivitäten des Zyklus 1 auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Kindes angepasst, d. h. an sein sprachliches, kulturelles und soziales Umfeld.
Der Zyklus 1 der Grundschulausbildung richtet sich an Kinder, die am 1. September des laufenden Jahres das 4. Lebensjahr vollendet haben, und besteht aus zwei obligatorischen Schuljahren.
Die Anmeldung für den Zyklus 1 erfolgt in der Regel im März oder April des Jahres der Aufnahme in die Klasse. Dazu werden die betroffenen Eltern vom Service Enseignement schriftlich kontaktiert.
Eltern, die bis zum 15. April kein solches Schreiben erhalten haben, werden gebeten, sich direkt mit dem Service Enseignement in Verbindung zu setzen.
Zyklus 2 bis 4
Kinder, die am 1. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, besuchen das erste Jahr des Zyklus 2.
In manchen Stadtvierteln werden Kurse zur Sprache und Kultur des jeweiligen Herkunftslandes der Kinder in den Lehrplan integriert. In anderen Stadtvierteln werden solche Kurse außerschulisch von den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten angeboten (bitte informieren Sie sich direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat).
Orientierungsverfahren für den Übergang zur Sekundarstufe
Das Orientierungsverfahren für den Übergang vom Grundschulunterricht zum klassischen und allgemeinen Sekundarunterricht erfolgt im Laufe des Zyklus 4. Die Eltern werden in diesen Entscheidungsprozess eingebunden.
Der erste Austausch zwischen der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer und den Eltern erfolgt am Ende des dritten Trimesters des Zyklus 4.1 (5. Schuljahr). Bei diesem persönlichen Gespräch informieren die Lehrkräfte die Eltern auf Grundlage des Zwischenberichts (bilan intermédiaire) sowie den Leistungen des Kindes während des vergangenen Jahres über die schulischen Orientierungsmöglichkeiten. Dabei werden auch die individuellen Ziele des jeweiligen Schulkindes für den Zyklus 4.2 festgelegt. Des Weiteren werden die Eltern über das allgemeine Lernangebot im Sekundarunterricht informiert, sowie bei Bedarf auch über spezielle Angebote.
Nach dem Abschluss des Zyklus 4 treffen die Eltern gemeinsam mit dem Klassenlehrer eine endgültige Entscheidung. Diese Entscheidung beruht auf den Leistungen des Schülers in Zyklus 4 (4.1 und 4.2), welche Aufschluss über seine Lernfortschritte sowie seine Interessen und Bestrebungen geben, auf seinen Zwischenberichten (4.1 und 4.2), seinen Ergebnissen bei den nationalen Schulleistungstests (épreuves communes) (4.2) sowie den von der Psychologin bzw. dem Psychologen erhobenen Informationen (falls sich die Eltern für die Hinzuziehung eines Psychologen entschieden haben).
Sollten sich der Klassenlehrer und die Eltern bezüglich der Orientierung nicht einig sein, wird die endgültige Entscheidung von einer Orientierungskommission getroffen, zu deren Sitzung die Eltern eingeladen werden.