Geteilte Aufsicht
Die Aufsicht der Schulen wird von folgenden Instanzen gewährleistet:
- dem Ministerium, in dessen Zuständigkeitsbereich das Schulwesen fällt. Dieses legt die allgemeinen Ziele und Basisprogramme fest, regelt den Zugang zu den Schulen, bestimmt den Status des Schulpersonals und entscheidet über dessen Verwaltung und Bezahlung.
- dem Gemeinderat sowie dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinden, gemäß ihren jeweiligen Kompetenzen. Sie überwachen die Einhaltung der Schulpflicht, kümmern sich um die Ausarbeitung und Verabschiedung der Schulorganisation, verabschieden die Schulentwicklungspläne, tragen die Kosten für den Bau und die Ausstattung von Grundschulgebäuden, sind zuständig für den Gebäudeunterhalt und die Sicherheit in den Schulen, bieten frühkindliche Erziehung (Zyklus 1.0) an und stellen außerschulische Betreuung bereit.
Regionaldirektionen
Die fünfzehn Regionaldirektionen des Landes werden von jeweils einer Direktorin/einem Direktor und zwei bis vier beigeordneten Direktoren geleitet. Sie sind zuständig für:
- die administrative Verwaltung und die pädagogische Aufsicht der Schulen in ihrer Region
- die Beratung und Betreuung der Fachkräfte
- die berufliche Eingliederung junger Erzieherinnen und Erzieher sowie junger Lehrkräfte
- die Verwaltung der Beziehungen sowohl des Lehrpersonals untereinander innerhalb der Schulen als auch der Beziehungen zwischen Schulen und Schülerinnen bzw. Schülern sowie Schulen und Eltern
Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Schulkomitees nehmen die Regionaldirektionen folgende Aufgaben wahr:
- Festlegung der Schulentwicklungsmaßnahmen
- Organisation der schulischen Inklusion
- Nachverfolgung der Umsetzung der Schulentwicklungspläne
Für die Schulen der Stadt Luxemburg ist die Regionaldirektion 01 zuständig.
Kontakt
L-1445 Strassen
Directrice de région :
Françoise Welbes
- secretariat.luxembourg@men.lu
- Tel. : (+352) 247 65910
- Fax : (+352) 247 65917
Schulkomitees
Jede Schule verfügt über ein Schulkomitee mit drei bis neun Mitgliedern (von denen mindestens zwei Drittel Lehrpersonen sind), das unter anderem folgende Aufgaben und Zuständigkeiten wahrnimmt:
- Das Schulkomitee erarbeitet:
- einen Vorschlag zur Schulorganisation
- einen Schulentwicklungsplan (plan de développement scolaire, PDS)
- einen Vorschlag zur Aufteilung des der Schule zugewiesenen Schulbudgets
- Es nimmt Stellung zu allen Fragen, die das Schulpersonal betreffen und zu allen Themen, zu denen es von der Schulkommission befragt wird.
- Es legt die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen für das Lehrpersonal fest.
- Es kümmert sich um die Verwaltung des didaktischen und informatischen Materials der Schule.
Die Präsidentin/der Präsident wird auf Vorschlag des Schulkomitees vom zuständigen Minister ernannt. Die Mandatsdauer in den Schulkomitees beträgt fünf Jahre, kann aber verlängert werden.
In einigen Gemeinden, u. a. in der Stadt Luxemburg, gibt es außerdem ein Comité de cogestion (Lehrermitbestimmungskomitee) das für den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den Schulen zuständig ist.
Schulentwicklungsplan (PDS)
Jede Schule stellt im Auftrag des Ministeriums einen Schulentwicklungsplan (PDS) auf. Dieser Mehrjahresplan stellt in gewisser Weise das Leitbild der Schule dar, indem er den örtlichen Begebenheiten Rechnung trägt und festlegt, welche Initiativen in folgenden Bereichen ergriffen werden sollen:
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Bereitstellung der pädagogischen Unterstützung für Schüler mit schulischen Schwierigkeiten
- Betreuung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen
- Einbeziehung der neuen Informationstechnologien
- Verbesserung der Qualität der Lerninhalte und der Lehrmethoden
- Zusammenarbeit zwischen Schule und Schülerhorten (Maison relais bzw. Foyer scolaire)
Die PDS werden von den jeweiligen Schulkomitees unter Leitung ihres Präsidenten ausgearbeitet, und zwar nach Rücksprache mit den Schulpartnern, und demnach auch den Elternvertreterinnen und -vertretern und den Verantwortlichen der Betreuungseinrichtungen. Die Pläne werden von der Schulkommission begutachtet und vom Gemeinderat angenommen.