Kommunalwahlen

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind:

  • luxemburgische Staatsangehörige, die automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sobald sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und
  • nichtluxemburgische Staatsangehörige, die sich in das Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen eingetragen haben.

Europawahlen

Wahlberechtigt bei Europawahlen sind:

  • luxemburgische Staatsangehörige, die automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sobald sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und
  • alle anderen EU-Bürger/innen, die in Luxemburg wohnhaft sind und sich in das Wählerverzeichnis für Europawahlen eingetragen haben.

Wie kann ich mich in das Wählerverzeichnis eintragen?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit Hilfe der nachstehenden Formulare oder persönlich am Schalter des Bierger-Center unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass, bzw. Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers/einer EU-Bürgerin) einzutragen.

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Die Eintragung muss bis spätestens 55 Tage vor dem Wahltermin erfolgt sein.

Ausländische Staatsangehörige, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Schengen-Raums sind und sich in das Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen eintragen möchten, müssen darüber hinaus bei der Antragstellung eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers/einer EU-Bürgerin oder einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen.